DGAP-News: One Square: Stellungnahme SeniVita Social Estate AG - Einberufungsverlangen (deutsch)

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    One Square: Stellungnahme SeniVita Social Estate AG - Einberufungsverlangen

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DGAP-News: One Square Advisory Services S.á.r.l. / Schlagwort(e):
Anleihe/Insolvenz
One Square: Stellungnahme SeniVita Social Estate AG - Einberufungsverlangen

12.01.2022 / 16:14
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München - 12.01.2022

SeniVita Social Estate-Anleihe (ISIN: DE000A13SHL2)

  * Stellungnahme zu den Berichten des gemeinsamen Vertreters RA Gustav
    Meyer zu Schwabedissen

  * Einberufungsverlangen für eine Anleihegläubigerversammlung zwecks
    Rechenschaftsberichtes des gemeinsamen Vertreters


Aus gegebenem Anlass, insbesondere vor dem Hintergrund der in den Berichten
an die Anleihegläubiger erhobenen Vorwürfe des gemeinsamen Vertreter Herrn
Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen gegen den Sicherheitentreuhänder
One Square Treuhand GmbH, halten wir es für angebracht, zu diesen Vorwürfen
Stellung zu nehmen und die Anleihegläubiger über den tatsächlichen
Sachverhalt und die Amtsführung des gemeinsamen Vertreters aufzuklären.

Aufgrund des nachweisbaren Fehlverhaltens des gemeinsamen Vertreters, Herrn
RA Gustav Meyer zu Schwabedissen ruft der Sicherheitentreuhänder die
Anleihegläubiger dazu auf, sich an einem Einberufungsverlangen für eine
Anleihegläubigerversammlung zu beteiligen, auf der Herr Meyer zu
Schwabedissen Rechenschaft ablegen soll.

Im Folgenden werden die Hintergründe für dieses Einberufungsverlangen
dargestellt.

Verändertes Sicherheitenkonzept und Rolle des Steering Committees

Im Dezember 2019 hatte der Vorstandvorsitzende der SeniVita Social Estate
AG, Herr Dr. Wiesent One Square Advisors GmbH mandatiert, um die SeniVita
Social Estate AG bei der Restrukturierung ihrer EUR 50 Mio.
Wandelschuldverschreibung zu unterstützen. Weiterhin hatte Herr Dr. Wiesent
KPMG, eine der großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, beauftragt, einen
Independent Business Review (IBR) bzw. ein Sanierungsgutachten angelehnt an
den IDW S6 Standard anfertigen zu lassen.

Dieses Gutachten lag zur Gläubigerversammlung im März 2020 vor und war
Grundlage des Restrukturierungsvorschlages der Gesellschaft und bescheinigte
der Gesellschaft eine positive Fortführungsprognose. Herrn Meyer zu
Schwabedissen lag das Gutachten bereits vor der Gläubigerversammlung vor und
war Grundlage eines von Herrn Meyer zu Schwabedissen eingebrachten Antrags
auf der Anleihegläubigerversammlung, dem sich die Gesellschaft anschloss,
und der am 7. April 2020 mit einer Mehrheit von über 95% Prozent durch die
Anleihegläubigerversammlung beschlossen wurde.

Für diese Gläubigerversammlung hatte Herr Meyer zu Schwabedissen in seinem
Beschlussvorschlag den neuen Sicherheitentreuhandvertrag vorgelegt.
Erwartungsgemäß stimmte er selbst mit den von ihm vertretenen Anleihen im
Nominalwert von EUR 10,2 Mio. Anleihen für diesen Beschlussvorschlag und den
von ihm vorgelegten neuen Sicherheitentreuhandvertrag. Vorangegangen waren
ausführliche Informations- und Abstimmungsgespräche zwischen der
Gesellschaft und Herrn Meyer zu Schwabedissen.

Ebenfalls in dieser Gläubigerversammlung wurde mit den durch Herrn Meyer zu
Schwabedissen vertretenen Stimmen die One Square Treuhand GmbH zum
Sicherheitentreuhänder bestellt.

Auf Basis des von Herrn Meyer zu Schwabedissen vorgelegten
Beschlussvorschlags wurde das Sicherheitenkonzept der Gesellschaft
verändert. Während bis zu der Gläubigerversammlung die Erlöse aus
Immobilienverkäufen auf ein Treuhandkonto für die Anleihegläubiger flossen,
wurden entsprechend dem Antrag von Herrn Meyer zu Schwabedissen die Erlöse
aus dem Verkauf von Sicherheiten der Gesellschaft für die Finanzierung
weiteren Wachstums zur freien Verfügung gestellt. Dies war zuvor in einem
Gespräch zwischen der Gesellschaft und ihren Rechtsberatern, Herrn Meyer zu
Schwabedissen und Vertretern von One Square Advisors GmbH erörtert und von
Herrn Meyer zu Schwabedissen ausdrücklich begrüßt worden.

Grundlage dieses Konzepts war das oben erwähnte KPMG Gutachten und die darin
definierten Sanierungsmaßnahmen. Zur Überwachung dieser Maßnahmen wurde ein
dreiköpfiges Steering Committee, bestehend aus Herrn Dr. Wiesent, einem
Vertreter des Sicherheitentreuhänders sowie Herrn Meyer zu Schwabedissen als
gemeinsamen Vertreter, eingesetzt.

Aufgabe des Steering Committees war die Überwachung der Umsetzung der von
KPMG in dem Gutachten definierten Maßnahmen und die detaillierte
Ausgestaltung des Procederes der Freigabe der Sicherheiten. Mit einstimmigem
Beschluss, also auch mit der Stimme von Herrn Mayer zu Schwabedissen, wurden
Mindestkaufpreise für die als Sicherheiten gewährten Immobilien festgelegt
und verabschiedet.

Sobald der definierte Mindestkaufpreis übertroffen wurde, war der
Sicherheitentreuhänder verpflichtet, die Sicherheiten freizugeben.

Weitere Voraussetzung zur Freigabe war der Nachweis des Geldeingangs auf
Konten der Gesellschaft. Sobald diese Kriterien erfüllt waren, gab es für
den Sicherheitentreuhänder keinen Spielraum, eine Freigabe zu verweigern.

Rolle des gemeinsamen Vertreters Meyer zu Schwabedissen im Hinblick auf die
von ihm vertretenen Anleihen

Damit sich die Anleihegläubiger selbst ein Bild über die Amtsführung von
Herrn Meyer zu Schwabedissen als gemeinsamer Vertreter machen können, wird
die Rolle von Herrn Meyer zu Schwabedissen im Folgenden dargestellt:

Kandidatur zum gemeinsamen Vertreter

Herr Meyer zu Schwabedissen hat seine Kandidatur zum gemeinsamen Vertreter
sowie das von ihm zur Abstimmung gestellte neue Treuhandkonzept und den
Treuhandvertrag auf ein Gutachten gestützt, dass er - wie heute bekannt ist
- selbst bereits zum Zeitpunkt der Gläubigerversammlung in Zweifel gezogen
hatte.

Deutlich wurde dies spätestens in der 4. Gläubigerausschusssitzung der
insolventen SeniVita am 26. Mai 2021, in der Herr Meyer zu Schwabedissen vor
Zeugen darauf hingewiesen hat, dass er schon im April 2020 das KPMG
Gutachten für fehlerhaft gehalten hatte. In dieser
Gläubigerausschusssitzung, wie auch mehrfach in bilateralen Gesprächen, hat
er sich wie folgt geäußert:

'Ich habe von Anfang an, schon bei der Gläubigerversammlung im April 2020
gewusst, dass das KPMG Gutachten falsch ist."

Danach hat Herr Meyer zu Schwabedissen auf Basis eines von ihm in Zweifel
gezogenen Gutachtens seinen Antrag formuliert, zur Abstimmung gestellt und -
wie mehrfach geäußert - entgegen seiner eigenen Überzeugung mit den von ihm
vertretenen Stimmen in Höhe von EUR 10,2 Millionen für die Restrukturierung
und das neue Sicherheitenkonzept gestimmt.

Warum Herr Meyer zu Schwabedissen sowohl einem Beschluss, der auf diesem
Konzept basierte, zugestimmt als auch nicht sofort spätestens zum Zeitpunkt
seiner Zweifel die Anleihegläubiger informiert hat, kann nur vermutet
werden.

Festzuhalten ist jedoch, dass die Anleihe vor der Gläubigerversammlung auf
einen Kurs von 68% abgerutscht war und sich nach der Zustimmung zu dem vor
Herrn Meyer zu Schwabedissen vorgelegten Beschlussvorschlag unmittelbar auf
81% und im 2. Quartal 2021 auf über 90% erholte. Für die von Herrn Meyer zu
Schwabedissen vertretenen Anleihen immerhin ein Wertzuwachs von über EUR 2
Millionen.

Herr Meyer zu Schwabedissen hat trotz seiner zahlreich und vor Zeugen
geäußerten Vorbehalte inzwischen dementiert, dass er das KPMG Gutachten zum
Zeitpunkt der Abstimmung in Zweifel gezogen hat. Bestätigt hat er jedoch,
dass er das Gutachten (heute) für fehlerhaft hält. Wie es sein kann, dass er
in einer Gläubigerversammlung eine Auskunft erteilt, die nach seinen
späteren Angaben nicht richtig ist wird Gegenstand der Aufklärung in der
einzuberufenden Gläubigerversammlung sein.

Begebung einer weiteren, nicht besicherten und nachrangigen Anleihe

Zudem hat Herr Meyer zu Schwabedissen als gemeinsamer Vertreter der
Wandelschuld-verschreibung Herrn Dr. Wiesent als Vorstand der Emittentin
unseren Informationen nach dazu gedrängt, im April/Mai 2020 eine weitere,
nicht besicherte und nachrangige Anleihe von bis zu EUR 50 Mio. zu
emittieren. Der Vorschlag sah u.a. auch einen Umtausch der bestehenden
Anleihen in die neue Anleihe vor. Daneben sah der Vorschlag zunächst vor,
dass die neue Anleihe dafür Sicherheiten an den Immobilien(gesellschaften)
bekommt, wodurch der bisherigen Wandelanleihe Haftungsmasse entzogen worden
wäre. Es bestand die Gefahr, dass ein Teil der Gläubiger der bisherigen
Wandelanleihe ihre Forderungen in die neue Anleihe tauscht und dadurch im
Verhältnis zu den anderen Gläubigern ihre Sicherheitenposition verbessert.

Dieses Konzept wurde seitens der Gesellschaft dahin gehend geändert, dass
ein Umtausch nur mit einem Neuinvestment in gleicher Höhe möglich war und
keine Sicherheiten gewährt wurden. Ansonsten wäre die Emission der Anleihe
für die Gesellschaft - und auch für die bestehenden Gläubiger - nachteilig
gewesen. Wie erwartet konnte die neue Anleihe dann nicht platziert werden.
Mit einem platzierten Volumen von lediglich EUR 15.000 konnten die Kosten
der Emission nicht einmal ansatzweise gedeckt werden. Die Gesellschaft hatte
zuvor mitgeteilt, dass erst ab einem Mindestemissionsvolumen von EUR 15 Mio.
sich die Anleihe für sie rechne.

Für diese Anleihe wurde Herr Meyer zu Schwabedissen als
Mittelverwendungskontrolleur bestellt. Als Verwendungszweck war u.a. die
Verwendung der zufließenden Liquidität für Zinszahlungen auf die
Wandelschuldverschreibung vorgesehen.

Da Herr Meyer zu Schwabedissen wie oben dargestellt zu diesem Zeitpunkt
bereits davon ausging, dass das KPMG Gutachten falsch war und dennoch die
Begebung einer neuen Anleihe gefordert hatte, stellt sich die Frage, warum
er die Emission der neuen Anleihe aktiv begleitet und auch gegen Widerstände
seitens anderer Berater der Gesellschaft vorangetrieben hat und warum er
nicht auf diesen Umstand hingewiesen hat.

Aufschluss könnte wiederum ein Blick auf die Kursentwicklung geben. Der Kurs
der Anleihe, in der Herr Meyer zu Schwabedissen EUR 10,2 Millionen vertreten
hatte, war im März 2020 auf 35% gesunken. Im Zuge des Marketings für die
neune Hybridanleihe erholte sich der Kurs jedoch wieder auf 55%.

Amtsführung des Herrn Meyer zu Schwabedissen

Erhebliche Fragen wirft auch im Übrigen die Amtsführung des Herrn Meyer zu
Schwabedissen als gemeinsamer Vertreter auf. In seinem Amtszeitraum fanden
11 Steering Committee Sitzungen statt. An sieben dieser Sitzungen hat er
teilgenommen, die 4. Sitzung verließ er nach ca. fünf Minuten mit dem
Hinweis auf seine bis dato noch nicht mit Herrn Dr. Dr. Wiesent
abgeschlossene Vergütungsvereinbarung. Den übrigen Sitzungen blieb Herr
Meyer zu Schwabedissen, zumeist unentschuldigt, fern.

Wie oben dargestellt bestand die wesentliche Aufgabe des Steering Committees
in der Überwachung der Einhaltung der Maßnahmen des KPMG Gutachtens. Dieser
Pflicht aus dem Amt als gemeinsamer Vertreter u.a. durch Teilnahme an den
Steering Committee Sitzungen ist Herr Meyer zu Schwabedissen nicht
nachgekommen und hat die wesentliche Aufgabe der Überwachung des Gutachtens
nicht ordnungsgemäß wahrgenommen.

Zudem hat Herr Meyer zu Schwabedissen auch aktiv die Überprüfung der
Einhaltung des Gutachtens verhindert.

Die One Square Treuhand GmbH hatte im Juli 2020 im Steering Committee zum
Stand des IBR angefragt und vorgeschlagen, die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG mit der Überprüfung der Maßnahmen aus
dem Gutachten zu beauftragen. Dafür hatte KPMG ein Angebot vorgelegt. Diese
Überprüfung hat Herr Meyer zu Schwabedissen völlig unverständlicher Weise
verhindert. Im Protokoll des Steering Committees vom 30. Juli 2020 ist
festgehalten:

'Herr Meyer zu Schwabedissen hält eine unmittelbare Beauftragung nicht für
erforderlich. Die Geschäfts- und Unternehmensentwicklung kann auch anhand
des Managementreportings vor allem zur Auslastung und Personalentwicklung
erfolgen. Beauftragung wird daher einvernehmlich zurückgestellt".

Hätte Herr Meyer zu Schwabedissen die Überprüfung nicht verhindert hätte die
prekäre Lage bei SeniVita wahrscheinlich früher erkannt und Gegenmaßnahmen
ergriffen werden können. Auch hier stellt sich die Frage nach den Motiven
von Herrn Meyer zu Schwabedissen.

Ungerechtfertigte Vorwürfe gegen den Sicherheitentreuhänder

Herr Meyer zu Schwabedissen erhebt wiederholt Vorwürfe gegen den
Sicherheitentreuhänder, seiner Weisung, keine Sicherheiten freizugeben,
nicht gefolgt zu sein.

Die One Square Treuhand hat diese Vorwürfe aufgegriffen und durch zwei
renommierte Anwaltskanzleien prüfen lassen, die beide zu dem Ergebnis
kommen, dass diese Vorwürfe haltlos sind.

Wie oben bereits ausgeführt wurde auf Vorschlag von Herrn Meyer zu
Schwabedissen das Sicherheitenkonzept neu gefasst und in der Steering
Committee Sitzung vom 30. Juli 2020 einstimmig, d.h. auch mit der Stimme von
Herrn Meyer zu Schwabedissen, konkretisiert. Im Protokoll dieser Sitzung ist
der einstimmige Beschluss zur Freigabe von Sicherheiten wie folgt
protokolliert:

Verabschiedung der Mindestkaufpreisliste vom 01.07. für Weidenberg und
Königsberg in Verbindung mit Ziffer 7.3 des Treuhandvertrages (Freigabe der
Sicherheiten) und den zuletzt nach Ziffer 5.6 ermittelten Verkehrswerten.

Die Mindestkaufpreisliste ist für den Verkauf von Apartments/Einheiten
bindend. Eine Unterschreitung der Verkaufspreise ist im Steering Committee
vorab zu besprechen/genehmigen.

Der Mengenrabatt von 3% gilt nur bei einem Verkauf von min. 3 Wohneinheiten

Bei dem Verkauf von Tagespflegeeinrichtungen bleibt es bei
Einzelentscheidungen im Steering Committee.

Zudem wurde der Sicherheitentreuhänder zu jedem Zeitpunkt von einer
renommierten deutschen Anwaltskanzlei, die seit vielen Jahren unter den Top
10 Kanzleien in Deutschland rangiert, beraten und begleitet. Jede Freigabe
wurde von den begleitenden Anwälten begutachtet und auf Konformität zu dem
von Herrn Meyer zu Schwabedissen vorgeschlagenen und genehmigten Procedere
geprüft und freigegeben.

Die von Herrn Meyer zu Schwabedissen vorgebrachten Vorwürfe sind daher
haltlos und die Berichte über angebliche Strafanzeigen seitens Herrn Meyer
zu Schwabedissen wegen Betrugs und Veruntreuung zudem massiv rufschädigend.
Dies wurde inzwischen von zwei renommierten Anwaltskanzleien bestätigt.

Klar ist heute, der Sicherheitentreuhänder wurde von Herrn Dr. Wiesent
massiv getäuscht. Herr Dr. Wiesent hatte die Zahlungseingänge für die
Immobilien unmittelbar an die von ihm geführte Käuferin BSI 50 GmbH
zurücküberwiesen und die zur Verfügung stehende Liquidität im Rahmen eines
'Überweisungskarussells" mehrfach eingesetzt und damit den
Sicherheitentreuhänder massiv getäuscht.

Alle diese Umstände sind Herrn Meyer zu Schwabedissen bekannt. Bekannt ist
Herrn Meyer zu Schwabedissen auch, dass die Staatsanwaltschaft in Bayreuth
ein Ermittlungsverfahren gegen Herrn Dr. Wiesent eingeleitet hat. Von
strafrechtlichen Ermittlungen gegen die One Square Treuhand GmbH oder ihre
Geschäftsführung ist uns nichts bekannt.

Finanzierung durch ausgewählte Anleihegläubiger und Vergütung von Herrn
Meyer zu Schwabedissen

Zudem droht Herr Meyer zu Schwabedissen weiteren Schaden für die
Anleihegläubiger zu verursachen, indem er sich für die Verfolgung der
nachgewiesenermaßen haltlosen Vorwürfe in der Gläubigerversammlung vom 5.
August 2021 einen Betrag von bis zu EUR 500.000 für Anwaltskosten hat
genehmigen lassen, der von der Quote für die Anleihegläubiger abgezogen
werden soll.

Diese Kosten werden von einer Gruppe von Herrn Meyer zu Schwabedissen
nahestehenden Anleihegläubigern, die weitgehend personenident zu einem von
ihm eingesetzten und von der Gesellschaft zu vergütenden Gläubigerbeirat
finanziert. Die Finanzierung wird mit 11% p.a. verzinst. Auch die Zinsen
ebenso wie die Rückführung der vorfinanzierten EUR 200.000 sollen von der
Quote für die Anleihegläubiger abgezogen werden.

Das Landgericht Frankfurt hat in einem mittlerweile veröffentlichten
Beschluss entschieden, dass ein gemeinsamer Vertreter generell nicht zur
Verfolgung von Ansprüchen gegen Dritte ermächtigt werden kann. Die Kosten
einer etwaigen Prüfung solcher Ansprüche können nicht den Anleihegläubigern
weiterbelastet werden. Herr Meyer zu Schwabedissen versucht also trotz
anderslautender Rechtsprechung, die Gesamtheit der Anleihegläubiger mit
Kosten für eine Herrn Meyer zu Schwabedissen nahestehende Kanzlei zu
belasten.

Seit dem 1. Februar 2021 erhält Herr Meyer zu Schwabedissen ein monatliches
Pauschalhonorar in Höhe von EUR 6.000, d.h. allein in 2021 beläuft sich
dieses Pauschalhonorar auf EUR 66.000 zuzüglich Auslagen. Bei einer Dauer
des Insolvenzverfahrens von ca. acht Jahren summiert sich diese Vergütung
auf über EUR 550.000.

Dazu erhält Herr Meyer zu Schwabedissen allein für die Anmeldung der Anleihe
zur Insolvenztabelle einen Betrag in Höhe von EUR 50.445.

Insgesamt wird sich die Vergütung von Herrn Meyer zu Schwabedissen
vermutlich auf über EUR 600.000 belaufen. Auch diese Vergütung wird Herr
Meyer zu Schwabedissen von der Quote für die Anleihegläubiger abziehen.

Fazit: Einberufung einer Anleihegläubigerversammlung

Festzuhalten ist: Herr Meyer zu Schwabedissen hat mit seinem nicht
nachvollziehbaren Verhalten und seiner Amtsführung bereits heute
wahrscheinlich einen Schaden für die Mehrheit der Anleihegläubiger
verursacht.

Der Sicherheitentreuhänder ist daher von einer Gruppe von Anleihegläubigern
angesprochen worden, ein Einberufungsverlangen für eine
Anleihegläubigerversammlung vorzubereiten. Auf dieser
Anleihegläubigerversammlung soll Herr Meyer zu Schwabedissen zu seiner
Amtsführung berichten und erläutern, welche Motivation ihn zu seinen
Entscheidungen und Maßnahmen bewegt haben.

Weiterhin soll Herr Meyer zu Schwabedissen Auskunft zu seinen
wirtschaftlichen Verflechtungen oder denen seiner Kanzlei zu der Gruppe der
von ihm vertretenen institutionellen Anleihegläubigern, die auch im
sogenannten Gläubigerbeirat vertreten sind, erteilen. Insbesondere soll er
zu der Frage Stellung nehmen, ob es finanzielle Vereinbarungen zwischen
Herrn Meyer zu Schwabedissen und/oder seiner Kanzlei und den von ihm
vertretenen institutionellen Anleihegläubigern gibt.

Für die Einberufung einer solchen Anleihegläubigerversammlung ist ein
Nominalvolumen von 5% des ausstehenden Nominalvolumens notwendig, d.h. es
werden ca. EUR 2,5 Millionen benötigt. Schon heute vertreten wir Anleihen im
Volumen von EUR 2 Millionen Nominalvolumen. Wenn Sie Interesse haben, dieses
Einberufungsverlangen zu unterstützen und den gemeinsamen Vertreter Gustav
Meyer zu Schwabedissen zu einem Rechenschaftsbericht aufzufordern, können
Sie sich unter

www.onesquareadvisors.com/senivita-einberufungsverlangen

registrieren und das Einberufungsverlangen unterstützen.

Die Registrierung und die Unterstützung für das Einberufungsverlangen ist
für die Anleihegläubiger kostenlos.

Für weitere Rückfragen steht das Team von One Square gerne zur Verfügung.
Für Anfragen nutzen Sie bitte unsere Kontaktdaten

One Square
Team -Team SeniVita-
Fax: +49 (089) 15 98 98 22
Mail: Senivita-Einberufungsverlangen@onesquareadvisors.com


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