Gericht kippt 2G-plus-Regel für Sport in Innenräumen in NRW

dpa-AFX · Uhr

MÜNSTER (dpa-AFX) - Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die 2G-plus-Regel für den Breitensport in Innenräumen in Nordrhein-Westfalen gekippt. Damit gab das Gericht am Dienstag dem Eilantrag eines Fitnessstudiobetreibers aus Bochum statt. Für Sporteinrichtungen im öffentlichen Raum, wozu auch Fitnessstudios zählen, gilt aber weiterhin die 2G-Regel (geimpft oder genesen). Ein zusätzlicher negativer Corona-Test ist dagegen nicht mehr notwendig. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Az.: 13 B 1986/21.NE).

Als Begründung gab der 13. Senat des OVG an, dass das Land die Zugangsbeschränkungen für den gemeinsamen Sport in Innenräumen unklar formuliert habe. Die Zugangsbeschränkung habe das Land an die gemeinsame Sportausübung in Innenräumen geknüpft und damit auch Menschen gemeint, die gleichzeitig ohne Verbindung zu einander in einem Raum Sport machen. Das trifft zum Beispiel auf Fitnessstudios zu. Das Land hatte den gleichen Begriff beim gemeinsamen Sport im Freien, beispielsweise beim Vereinssport mit der 2G-Regel anders gemeint. Das OVG kritisiert, dass die Bürger nicht verstehen können, wenn dem gleichen Begriff vom Land unterschiedliche Bedeutungen beigemessen werden. Damit habe das Land gegen das Gebot der Klarheit und Widerspruchsfreiheit bei gesetzlichen Regelungen verstoßen./lic/DP/he

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