DGAP-Stimmrechte: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (deutsch)

dpa-AFX · Uhr

BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

^
DGAP Stimmrechtsmitteilung: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1
WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

14.03.2022 / 15:43
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein
Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

Herr Prof. Dr. Gerhard Schmidt, Deutschland, hat uns in Bezug auf die
Stimmrechtsmitteilung gem. § 33 Abs. 1 WpHG vom 28. Februar 2022 sowohl in
eigenem Namen als auch in Vertretung der in dieser Stimmrechtsmitteilung
genannten Tochtergesellschaften mit Ausnahme der VIB Vermögen AG (zusammen
die 'Meldepflichtigen') gem. § 43 Abs. 1 WpHG am 11. März 2022 Folgendes
mitgeteilt:

Die VIB Vermögen AG hält unmittelbar 94,88% der Stimmrechte der Emittentin.
Durch den Erwerb von Aktien an der VIB Vermögen AG am 22. Februar 2022 haben
die Meldepflichtigen mittelbar die Schwelle von 10% oder mehr der
Stimmrechte aus Aktien an der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG
überschritten.

Vor diesem Hintergrund teilen die Meldepflichtigen gemäß § 43 Abs. 1 WpHG
ergänzend Folgendes mit:

1. Ziele des Erwerbs der Stimmrechte (§ 43 Abs. 1 S. 1 und 3 WpHG)

a) Der mittelbare Erwerb der Stimmrechte an der Emittentin durch die
Meldepflichtigen dient weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der
Erzielung von Handelsgewinnen.

b) Es besteht keine Absicht der Meldepflichtigen, innerhalb der nächsten
zwölf Monate weitere Stimmrechte der Emittentin durch Erwerb oder auf
sonstige Weise zu erlangen.

c) Die Meldepflichtigen streben im Rahmen ihrer Stimmrechtsausübung eine
Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs- und Leitungsorganen der
Emittentin an.

d) Die Meldepflichtigen streben keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis
von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik an.

2. Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 43 Abs.
1 S. 4 WpHG)

Der mittelbare Erwerb von Stimmrechten an der Emittentin durch die
Meldepflichtigen erfolgte durch den Erwerb von Aktien an der VIB Vermögen AG
und daher ohne Einsatz von Mitteln im Hinblick auf die Emittentin. Die
Meldepflichtigen haben zur Finanzierung des Erwerbs ihrer Beteiligung an der
VIB Vermögen AG sowohl Fremdkapital als auch Eigenkapital eingesetzt.


---------------------------------------------------------------------------

14.03.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------------

   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG
                   Tilly-Park 1
                   86633 Neuburg an der Donau
                   Deutschland
   Internet:       www.bbi-immobilien-ag.de



   Ende der Mitteilung    DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------

1301825 14.03.2022

°

Neueste exklusive Artikel