BaFin News: Bloomb trading facility B.V., Amsterdam, Niederlande: Betreiberin der Internetseite tradingbloom.com ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

dpa-AFX · Uhr

FRANKFURT (BaFin) -

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Bloomb trading facility B.V. mit angeblicher Geschäftsanschrift in Amsterdam, Niederlande, keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (23.03.2022)

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