BaFin News: Golden Coin Crypt: Betreiberin der Website webtrader.goldencoincrypt.com ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
dpa-AFX · Uhr
FRANKFURT (BaFin) -
Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Golden Coin Crypt mit unbekannter Geschäftsanschrift keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (23.03.2022)