EQS-Adhoc: Kapsch TrafficCom AG: Schiedsgericht bejaht Entschädigungsanspruch des Joint Ventures von Kapsch TrafficCom und CTS EVENTIM gegen die Bundesrepublik Deutschland.

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EQS-Ad-hoc: Kapsch TrafficCom AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Kapsch TrafficCom AG: Schiedsgericht bejaht Entschädigungsanspruch des Joint Ventures von Kapsch TrafficCom und CTS EVENTIM gegen die Bundesrepublik Deutschland.

25.03.2022 / 20:44 CET/CEST
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Schiedsgericht bejaht Entschädigungsanspruch des Joint Ventures von Kapsch TrafficCom und CTS EVENTIM gegen die Bundesrepublik Deutschland.

Die autoTicket GmbH hat gemäß der Entscheidung des zuständigen Schiedsgerichts Anspruch auf Schadens- und Aufwendungsersatz gegen die Bundesrepublik Deutschland. Das geht aus dem den Parteien heute übermittelten Zwischenschiedsspruch hervor.

Nach Kündigung des Betreibervertrags zur Erhebung der Infrastrukturabgabe ("Pkw-Maut") in Deutschland hat die autoTicket GmbH, das Gemeinschaftsunternehmen von Kapsch TrafficCom AG und CTS Eventim AG Co. KGaA, Entschädigungsansprüche in Höhe von rund EUR 560 Mio. gegen die Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht.

Das Schiedsgericht hat bestätigt, dass die von der autoTicket GmbH im Schiedsverfahren geltend gemachten Ansprüche auf Ersatz des Bruttounternehmenswerts und auf Erstattung der durch die Abwicklung des Betreibervertrags entstandenen Kosten dem Grunde nach bestehen. Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das deutsche Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, durfte sich demnach nicht einseitig und entschädigungslos von dem Vertrag lossagen. Mit dem Schiedsspruch wurde auch der von der Bundesrepublik behauptete Kündigungsgrund einer Schlechtleistung abgelehnt. Damit ist die erste Phase des zweistufigen Schiedsverfahrens abgeschlossen.

In der nun folgenden zweiten Phase des Schiedsverfahrens wird über die Höhe des Anspruchs entschieden.

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