OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB / OLG Celle: Widerrufsjoker greift bei ...

dpa-AFX · Uhr
    OLG Celle: Widerrufsjoker greift bei Immobiliendarlehen der DSL Bank
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Hamburg (ots) - Das Oberlandesgericht Celle hat in seinem Urteil vom 30.03.2022
- 3 U 173/21 - entschieden, dass zwei Kunden der DSL Bank ihr
Verbraucher-Widerrufsrecht wirksam ausgeübt haben. Die von HAHN Rechtsanwälte
vertretenen Kläger schlossen auf einen Antrag vom 11. Juni 2014, welchen die DSL
Bank am 17. Juni 2014 annahm, einen Immobiliardarlehensvertrag zur Finanzierung
ihres Eigenheims. Nachdem sie von der Möglichkeit gehört hatten, das
Widerrufsrecht bei einem solchen Darlehensvertrag unter Berufung auf Fehler in
den Vertragsunterlagen noch nach Jahren wirksam ausüben zu können, erklärten sie
den Widerruf mit einem Schreiben vom 18. Mai 2020 gegenüber der Bank. Da die DSL
Bank die Wirksamkeit des erklärten Widerrufs vorgerichtlich nicht akzeptieren
wollte, kam es zum Rechtsstreit.

Die OLG-Richter aus Celle entschieden, dass die Kläger ihr Widerrufsrecht durch
ihr Schreiben aus dem Jahr 2020 wirksam ausgeübt hatten. Die Widerrufsfrist sei
wegen der fehlerhaften Widerrufsinformation der DSL Bank gar nicht in Lauf
gesetzt worden. Die Widerrufsbelehrung genüge nicht den gesetzlichen
Anforderungen, nach denen sie umfassend, unmissverständlich und für den
Verbraucher eindeutig zu erfolgen hat, so das Oberlandesgericht.

"Der Fall ist derart eindeutig, dass die Bank nicht gut beraten wäre, sich noch
eine Bestätigung der Entscheidung durch den Bundesgerichtshof abzuholen",
kommentiert der Hamburger Rechtsanwalt Christian Rugen von HAHN Rechtsanwälte
die Entscheidung. "Die Entscheidung zeigt, dass es sich lohnt,
Immobiliendarlehensverträge durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen
zu lassen."

Rechtsfolge eines Widerrufs unter Berufung auf Fehler in den Vertragsunterlagen
ist eine vollständige Rückabwicklung des Darlehensvertrags. Im Rahmen dieser
Rückabwicklung hat der Darlehensnehmer Anspruch auf Rückzahlung aller
geleisteten Beträge. HAHN Rechtsanwälte bietet Kunden deutscher Kreditinstitute
eine kostenfreie Überprüfung ihrer Verträge hinsichtlich der zu prüfenden
Rechtsfrage an, ob ihre Vertragsunterlagen fehlerhaft sind und eine
Widerrufsmöglichkeit deshalb noch immer gegeben ist. In dem Bereich des
Widerrufs von Darlehensverträgen unter Berufung auf Fehler in den
Vertragsunterlagen hat die Kanzlei bereits über 100 positive
Gerichtsentscheidungen für ihre Mandanten erstritten. Gemessen daran ist sie
Deutschlands erfolgreichste Kanzlei in diesem Bereich.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Christian Rugen
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: mailto:rugen@hahn-rechtsanwaelte.de

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