DGAP-Stimmrechte: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (deutsch)

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BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

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DGAP Stimmrechtsmitteilung: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1
WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

04.04.2022 / 16:04
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Herr Prof. Dr. Gerhard Schmidt hat uns im eigenen Namen und im Namen seiner
in der freiwilligen Konzernstimmrechtsmitteilung gem. § 33 Abs. 1 WpHG vom
15. März 2022 genannten Tochtergesellschaften (zusammen die
'Meldepflichtigen') gem. § 43 Abs. 1 WpHG am 4.4.2022 folgendes mitgeteilt:

Die Stimmrechtsmitteilung wurde aufgrund einer konzerninternen
Umstrukturierung am 15. März 2022 ausgelöst, wodurch die Meldepflichtigen
erstmals bzw. erneut mittelbar die Schwelle von 10 % oder mehr der
Stimmrechte aus Aktien an der Emittentin überschritten haben.

Vor diesem Hintergrund teilen die Meldepflichtigen gemäß § 43 Abs. 1 WpHG
ergänzend Folgendes mit:

1. Ziele des Erwerbs der Stimmrechte (§ 43 Abs. 1 S. 1 und 3 WpHG)

a) Der mittelbare Erwerb der Stimmrechte an der Emittentin durch die
Meldepflichtigen dient weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der
Erzielung von Handelsgewinnen.

b) Es besteht keine Absicht der Meldepflichtigen, innerhalb der nächsten
zwölf Monate weitere Stimmrechte der Emittentin durch Erwerb oder auf
sonstige Weise zu erlangen.

c) Die Meldepflichtigen streben keine Einflussnahme - ausgenommen hiervon
ist die Ausübung von Stimmrechten in der Hauptversammlung der Emittentin -
auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen der
Emittentin an.

d) Die Meldepflichtigen streben keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der Emittentin - insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis
von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik - an.

2. Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 43 Abs.
1 S. 4 WpHG)

Da der mittelbare Erwerb von Stimmrechten an der Emittentin durch die
Meldepflichtigen aufgrund einer konzerninternen Umstrukturierung erfolgt
ist, haben die Meldepflichtigen zur Finanzierung des Erwerbs weder
Fremdkapital noch Eigenkapital eingesetzt.


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04.04.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG
                   Tilly-Park 1
                   86633 Neuburg an der Donau
                   Deutschland
   Internet:       www.bbi-immobilien-ag.de



   Ende der Mitteilung    DGAP News-Service
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1319721 04.04.2022

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