DGAP-Adhoc: Lang & Schwarz Aktiengesellschaft: Neubewertung der Erfolgsaussichten im Rechtsbehelfsverfahren gegen Körperschaftsteuer-Änderungsbescheide für die Jahre 2008 und 2009 (deutsch)

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Lang & Schwarz Aktiengesellschaft: Neubewertung der Erfolgsaussichten im Rechtsbehelfsverfahren gegen Körperschaftsteuer-Änderungsbescheide für die Jahre 2008 und 2009

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DGAP-Ad-hoc: Lang & Schwarz Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Rechtssache
Lang & Schwarz Aktiengesellschaft: Neubewertung der Erfolgsaussichten im
Rechtsbehelfsverfahren gegen Körperschaftsteuer-Änderungsbescheide für die
Jahre 2008 und 2009

06.04.2022 / 19:39 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Wie bereits mit der Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel
17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vom 24. August 2021 und 17. November
2021 mitgeteilt erfolgt eine steuerliche Prüfung von Geschäften der Lang &
Schwarz Aktiengesellschaft der Geschäftsjahre 2007 bis 2011 im Zusammenhang
mit steuerstrafrechtlichen Ermittlungen, in denen die Lang & Schwarz
Aktiengesellschaft Adressatin von Auskunfts- und Herausgabeersuchen ist,
gegen verantwortliche Personen der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft wegen
des Verdachts unrechtmäßiger Anrechnung bzw. Erstattung nicht gezahlter
Kapitalertragsteuern und Solidaritätszuschläge bei Aktiengeschäften um den
Dividendenstichtag.

Aufgrund interner Untersuchungen haben sich neue Sachverhaltserkenntnisse
ergeben, die durch die Gesellschaft ausgewertet werden und die auf
Auffälligkeiten mit Blick auf das Zustandekommen eines Teils der Geschäfte
der Gesellschaft in den Jahren 2008 und 2009 hindeuten. Die Aufarbeitung der
neuen Sachverhaltserkenntnisse und die Analyse möglicher nachteiliger
Auswirkungen auf die Erfolgsaussichten in den Rechtsbehelfsverfahren gegen
die geänderten Steuerbescheide für die Veranlagungszeiträume 2008 und 2009
sind noch nicht abgeschlossen und dauern an.

Auch unter Berücksichtigung der neuen Sachverhaltserkenntnisse ist nach
Bewertung der Gesellschaft eine Erhöhung der Rückstellungen bezogen auf die
Sachverhalte der Jahre 2007, 2010 und 2011 nicht geboten. Für die Jahre 2008
und 2009 sind bereits Zahlungen aufgrund der eingegangen Änderungsbescheide
erfolgt und die Rückstellungen waren hierfür ausreichend bemessen. Das
steuerliche Gesamtrisiko betreffend die Rückforderung von
Kapitalertragsteuern, Solidaritätszuschlägen und Zinsen nach der
Abgabenordnung für die Jahre 2007 bis 2011 ist somit unverändert.

Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft und ihre Gremien arbeiten auf eine
schnelle Klärung hin. Einzelheiten sind wegen des Steuergeheimnisses und aus
Rücksicht auf das Ermittlungsverfahren und auf betroffene Dritte nicht
offenzulegen.


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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Lang & Schwarz Aktiengesellschaft
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                   40213 Düsseldorf
                   Deutschland
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