DGAP-Adhoc: CPI PROPERTY GROUP ('CPIPG') - Verlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der S IMMO AG ('aoHV') zur Beschlussfassung über die Abschaffung des Höchststimmrechts und ... (deutsch)

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CPI PROPERTY GROUP ('CPIPG') - Verlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der S IMMO AG ('aoHV') zur Beschlussfassung über die Abschaffung des Höchststimmrechts und ...

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DGAP-Ad-hoc: CPI PROPERTY GROUP / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Immobilien
CPI PROPERTY GROUP ('CPIPG') - Verlangen auf Einberufung einer
außerordentlichen Hauptversammlung der S IMMO AG ('aoHV') zur
Beschlussfassung über die Abschaffung des Höchststimmrechts und ...

14.04.2022 / 08:20 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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CPI PROPERTY GROUP
(société anonyme)
40, rue de la Vallée
L-2661 Luxembourg
R.C.S. Luxembourg: B 102 254

DIE IN DIESER VERÖFFENTLICHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR
VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB
ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER
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DIESE BEKANNTMACHUNG IST WEDER EIN ANGEBOT ZUM UMTAUSCH ODER KAUF NOCH EINE
AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM UMTAUSCH ODER KAUF VON AKTIEN.

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 der
Marktmissbrauchsverordnung und Bekanntmachung gemäß § 5 des österreichischen
Übernahmegesetzes (ÜbG)

Luxemburg, 14. April 2022

CPI PROPERTY GROUP ("CPIPG") - Verlangen auf Einberufung einer
außerordentlichen Hauptversammlung der S IMMO AG ("aoHV") zur
Beschlussfassung über die Abschaffung des Höchststimmrechts und
Bekanntmachung der Absicht, ein Übernahmeangebot (Pflichtangebot) an alle
Aktionäre der S IMMO AG zu unterbreiten

CPIPG hat heute gemäß § 105 Abs 3 AktG an Vorstand und Aufsichtsrat der S
IMMO AG (ISIN AT0000652250) ("S IMMO") das Verlangen gerichtet, unverzüglich
die aoHV zur Beschlussfassung über die Abschaffung des in § 13 Abs 3 der
Satzung von S IMMO festgelegten Höchststimmrechts von 15 % einzuberufen.

Aufgrund zwingender fusionskontrollrechtlicher Vorschriften schlägt CPIPG
vor, dass der Beschluss mit Erteilung der fusionskontrollrechtlichen
Freigaben in Österreich, Deutschland, Ungarn, Rumänien, Serbien und der
Slowakei wirksam wird und sodann unverzüglich zur Eintragung in das
österreichische Firmenbuch anzumelden ist. Die Fusionskontrollverfahren
werden in den jeweiligen Jurisdiktionen zeitgleich mit dieser Bekanntmachung
eingeleitet. Weitere Einzelheiten sind im Beschlussvorschlag enthalten.

Sollte der Beschluss zur Aufhebung des Höchststimmrechts von der aoHV
gefasst werden, wird CPIPG mit Eintragung der geänderten Satzung der S IMMO
in das österreichische Firmenbuch eine kontrollierende Beteiligung an S IMMO
im Sinne des § 22 ÜbG erlangen, die einen beherrschenden Einfluss auf S IMMO
vermittelt.

Auf dieser Grundlage beabsichtigt CPIPG, unverzüglich, jedenfalls aber
innerhalb von 20 Börsetagen ab Eintragung der geänderten Satzung der S IMMO
in das österreichische Firmenbuch, ein den Bestimmungen des ÜbG
entsprechendes Pflichtangebot für alle nicht von CPIPG und gemeinsam mit
CPIPG vorgehenden Rechtsträgern gehaltenen Aktien der S IMMO bei der
Übernahmekommission anzuzeigen. CPIPG hat eine Stellungnahme der
Übernahmekommission eingeholt, dass die Sperrfrist gemäß § 21 ÜbG durch die
vorliegende Absichtsbekanntgabe nicht ausgelöst wird.

Der Preis des beabsichtigten Pflichtangebots beträgt gemäß § 26 Abs 1 ÜbG
zum Zeitpunkt dieser Absichtsbekanntgabe mindestens EUR 22,00 in bar je S
IMMO Aktie (ISIN AT0000652250) cum Dividende. CPIPG wird das Gespräch mit
Vorstand und Aufsichtsrat der S IMMO suchen, um deren Unterstützung für die
vorgeschlagene Abschaffung des Höchststimmrechts im Hinblick auf das
beabsichtigte Übernahmeangebot zu evaluieren. CPIPG sieht das
Höchststimmrecht als wertmindernd an. CPIPG wird spätestens 1 (eine) Woche
vor dem Tag der aoHV eine weitere Bekanntmachung veröffentlichen, in der
CPIPG über das Ergebnis der Gespräche mit dem Vorstand und dem Aufsichtsrat
der S IMMO berichten und den endgültigen Angebotspreis mitteilen wird.

Das beabsichtigte Pfichtangebot wird keiner Mindestannahmeschwelle und aus
heutiger Sicht keinen Bedingungen unterliegen. Die Veröffentlichung der
Angebotsunterlage erfolgt zu gegebener Zeit gemäß den Bestimmungen des ÜbG.

CPIPG betrachtet das Immobilienportfolio der S IMMO als Ergänzung zu seinem
regionalen und sektoralen Engagement. Durch die Erweiterung der Beteiligung
an S IMMO beabsichtigt CPIPG, eine aktivere Rolle bei der künftigen
Entwicklung des Geschäfts der S IMMO zu übernehmen.

Das Angebot wird durch bestehende Finanzierungsmittel von CPIPG finanziert
werden, einschließlich eines Überbrückungskredits in Höhe von EUR 1,25 Mrd.
folgender Banken: Banco Santander, Bank of China, Barclays Bank, Credit
Suisse, Goldman Sachs Bank, Raiffeisen Bank International, Société Générale,
Komercni Banka, sowie UniCredit Bank Austria und UniCredit Bank Czech
Republic and Slovakia.

Rückfragekontakt:

Investor Relations
David Greenbaum
Chief Financial Officer
d.greenbaum@cpipg.com

Wichtige Informationen:

Diese Mitteilung wurde von der CPI PROPERTY GROUP ausschließlich zu
Informationszwecken veröffentlicht. Darüber hinaus stellt sie weder ein
Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren der S
IMMO AG (S IMMO) dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das
Übernahmeangebot (Pflichtangebot) betreffende Bestimmungen werden
vorbehaltlich der Prüfung durch die österreichische Übernahmekommission in
der Angebotsunterlage mitgeteilt. CPI PROPERTY GROUP als Bieterin behält
sich das Recht vor, in den endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des
Übernahmeangebots (Pflichtangebots) von den hier dargestellten Eckdaten
abzuweichen. Investoren und Inhabern von Aktien der S IMMO wird dringend
empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit
dem Angebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, da sie wichtige
Informationen enthalten werden. In Übereinstimmung mit österreichischem und
europäischem Recht wird das Pflichtangebot ausschließlich auf der Grundlage
der anwendbaren Bestimmungen des österreichischen Rechts, insbesondere des
österreichischen Übernahmegesetzes (ÜbG), abgewickelt. Die Durchführung des
beabsichtigten Übernahmeangebots (Pflichtangebots) als Angebot nach den
Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als Österreich erfolgt nicht und ist
auch nicht beabsichtigt. CPI PROPERTY GROUP und die mit CPI PROPERTY GROUP
gemeinsam vorgehenden Rechtsträger im Sinne des § 1 Z 6 ÜbG übernehmen daher
hinsichtlich des Übernahmeangebots keine Verantwortung für die Einhaltung
anderer als österreichischer Rechtsvorschriften. Bekanntmachungen und
sonstige Veröffentlichungen von Informationen zu dem beabsichtigten
Übernahmeangebot (Pflichtangebot) sind ausschließlich in Österreich
beabsichtigt, soweit diese nicht nach den jeweiligen nationalen gesetzlichen
Vorgaben erforderlich bzw. zulässig sind.

Soweit nach anwendbarem Recht zulässig, können die CPI PROPERTY GROUP und
mit ihr gemeinsam vorgehende Rechtsträger oder für sie tätige Broker
außerhalb des beabsichtigten Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf
der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar S IMMO Aktien erwerben oder
Vereinbarungen über den Erwerb solcher Aktien schließen. Dies gilt auch für
andere Wertpapiere, die in S IMMO Aktien wandelbar, umtauschbar oder
ausübbar sind, wie z.B. allfällige Wandelschuldverschreibungen oder
Derivate. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb
der Börse zu im Einzelfall verhandelten Bedingungen erfolgen. Alle
Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach
österreichischem Recht erforderlich ist.

Diese Mitteilung kann Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Vorhersagen in
Bezug auf die erwartete zukünftige Entwicklung der CPI PROPERTY GROUP oder
der S IMMO (zukunftsgerichtete Aussagen) enthalten, die verschiedene
Annahmen über Ergebnisse wiedergeben, die aus dem laufenden Geschäft der CPI
PROPERTY GROUP oder der S IMMO oder aus öffentlich zugänglichen Quellen
abgeleitet wurden, die von der CPI PROPERTY GROUP keiner unabhängigen
Prüfung oder eingehenden Bewertung unterzogen wurden und die sich zu einem
späteren Zeitpunkt als nicht zutreffend herausstellen könnten. Alle
zukunftsgerichteten Aussagen geben aktuelle Erwartungen gestützt auf den
aktuellen Businessplan und verschiedene weitere Annahmen wieder und
beinhalten somit nicht unerhebliche Risiken und Unsicherheiten. Alle
zukunftsgerichteten Aussagen sollten daher nicht als Garantie für zukünftige
Performance oder Ergebnisse verstanden werden und stellen ferner keine
zwangsläufig zutreffenden Indikatoren dafür dar, dass die erwarteten
Ergebnisse auch erreicht werden. Alle zukunftsgerichteten Aussagen beziehen
sich ausschließlich auf den Tag, an dem diese Mitteilung an die Empfänger
ausgegeben wurde. Es obliegt den Empfängern dieser Mitteilung, eigene
genauere Beurteilungen über die Aussagekraft zukunftsgerichteter Aussagen
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Verluste oder Folgeschäden oder -verluste sowie Strafen, die den Empfängern
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soweit dies rechtlich zulässig ist. CPI PROPERTY GROUP gibt keine
Gewährleistungen, Garantien oder Zusicherungen (weder ausdrücklich noch
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Informationen ab. CPI PROPERTY GROUP ist nicht verpflichtet, die in dieser
Bekanntmachung enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder
Schlussfolgerungen zu aktualisieren oder zu korrigieren oder spätere
Ereignisse oder Umstände zu berücksichtigen oder über Ungenauigkeiten zu
berichten, die nach dem Datum dieser Mitteilung bekannt werden.


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14.04.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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   Sprache:        Deutsch
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   Telefon:        +352 264 767 1
   Fax:            +352 264 767 67
   E-Mail:         contact@cpipg.com
   Internet:       www.cpipg.com
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   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
                   Freiverkehr in Düsseldorf, Stuttgart
   EQS News ID:    1327939



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