DGAP-HV: EUWAX Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.06.2022 in http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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DGAP-News: EUWAX Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
EUWAX Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.06.2022 in http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

21.04.2022 / 15:07
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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EUWAX Aktiengesellschaft Stuttgart Wertpapier-Kenn-Nummer: 566 010
ISIN: DE 000 566 0104 Einladung zur Hauptversammlung Wir laden die Aktionäre zur ordentlichen HAUPTVERSAMMLUNG 2022 unserer Gesellschaft ein, die am Donnerstag, dem 02.06.2022, um 13.00 Uhr (MESZ) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten wird.


Die Hauptversammlung wird für unsere fristgerecht angemeldeten Aktionäre und Aktionärsvertreter in einem passwortgeschützten HV-Portal übertragen, welches über folgende Internetseite erreicht werden kann:

http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html
 

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der Gesellschaft, Börsenstraße 4, 70174 Stuttgart.

Bitte beachten Sie, dass Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten die virtuelle Hauptversammlung nicht vor Ort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft verfolgen können.


Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der EUWAX Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a HGB

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 08.04.2022 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Daher ist zu diesem Tagesordnungspunkt eine Beschlussfassung der Hauptversammlung nicht erforderlich. Der festgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht, der erläuternde Bericht zu den Angaben nach § 289a HGB und der Bericht des Aufsichtsrats werden der Hauptversammlung nach Maßgabe der §§ 175 Abs. 2, 176 AktG zugänglich gemacht. Die Dokumente sind von der Einberufung der Hauptversammlung an und auch während der gesamten Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.euwax-ag.de/investor+relations/finanzberichterstattung/berichte.html

verfügbar.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Prüfungsausschuss hat dem Aufsichtsrat nach Durchführung eines mehrstufigen Auswahlverfahren für Abschlussprüfer gemäß Art. 16 der EU-Verordnung 537/2014 empfohlen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, entweder die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, oder PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen. Als Präferenz im Rahmen seiner Empfehlung hat der Prüfungsausschuss die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, angegeben.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU - Verordnung 537/2014 auferlegt wurde.

Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats endet zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 02.06.2022. Der Aufsichtsrat besteht gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Daher werden im Folgenden sechs Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl vorgeschlagen.

a) Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, Herrn Dr. Christian Ricken, Mitglied des Vorstands der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), Dezernat Financial Markets / International Business / Asset Management, wohnhaft in Bad Homburg, als Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.

Gemäß der Empfehlung C13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass Herr Dr. Ricken über keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär verfügt, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde.

Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG - Mitgliedschaften von Herrn Dr. Ricken in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

*

BWK GmbH Unternehmensbeteiligungsgesellschaft (Mitglied des Aufsichtsrats; bedeutende Beteiligung der LBBW)

*

LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH (Mitglied des Aufsichtsrats; bedeutende Beteiligung der LBBW)

*

Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. (Vorsitzender des Präsidialausschusses)


Nachstehend wird der Lebenslauf von Herrn Dr. Ricken zur Kenntnis gegeben:


Persönliche Angaben

Geburtsdatum: 07.12.1966

Geburtsort: Duisburg

Staatsangehörigkeit: deutsch


Aktuelle Tätigkeit

Seit 01/2017 Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart
Mitglied des Vorstands Kapitalmarktgeschäft und Asset Management / Internationales Geschäft


Frühere Tätigkeiten

1986 - 1996 Offizierslaufbahn Bundeswehr
1996 - 2016 Deutsche Bank AG, Frankfurt
1996 - 1999 Verschiedene Positionen in der Finance-Organisation
2000 - 2001 Direktor und Leiter Konzernplanung
2001 -05/2006 Managing Director und Leiter Strategic Controlling und Leiter Investitionscontrolling
06/2006 - 01/2016 Mitglied im Bereichsvorstand der Privat- und Firmenkunden Division (PBC)
04/2007 - 03/2012 Mitglied im Vorstand der Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG
06/2006 - 06/2009 Chief Financial Officer von PBC
04/2007 - 08/2012 Leiter Produktmanagement Einlagen
10/2008 - 01/2016 Chief Operating Officer von PBC
06/2010 - 01/2016 Verantwortlich für Postbank Integration
07/2012 - 04/2015 Mitglied im Group Executive Committee (GEC)
2006 - 2015 Ludwig-Maximilians-Universität, München
Lehrbeauftragter für Strategisches Bankmanagement
2016 McKinsey & Company, Frankfurt am Main
Senior Advisor


Aus- und Weiterbildung

1989 - 1997 Universität der Bundeswehr, Hamburg
1989 - 1993 Studium der Betriebswirtschaftslehre
Abschluss: Diplom-Kaufmann
1994 - 1997 Promotion zum Dr. rer. pol.
Dissertation: 'Determinanten der Effektivität der Umweltpolitik'


b) Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, Herrn Jürgen Steffan, Mitglied des Vorstands der Wüstenrot & Württembergische AG, wohnhaft in Ludwigsburg, als Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.

Gemäß der Empfehlung C13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass Herr Steffan über keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär verfügt, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde.

Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG - Mitgliedschaften von Herrn Steffan in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

*

W&W Informatik GmbH (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

*

Württembergische Krankenversicherung AG (Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)

*

V-Bank AG (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

*

Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. (Stellvertretender Vorsitzender des Präsidialausschusses)


Nachstehend wird der Lebenslauf von Herrn Steffan zur Kenntnis gegeben:


Persönliche Angaben

Geburtsdatum: 31.05.1961

Geburtsort: Bad Reichenhall

Staatsangehörigkeit: deutsch


Aktuelle Tätigkeit

Seit 07/2019 Wüstenrot & Württembergische AG, Stuttgart
Mitglied des Vorstands
Seit 09/2020 Arbeitsdirektor


Frühere Tätigkeiten

01/1983 - 04/1993 BHF-Bank, Frankfurt am Main
Angestellter im Bereich Treasury, zuletzt mit Gesamtprokura (seit 01/1989)
05/1993 - 05/1998 AGIV AG, Frankfurt am Main
Leiter Finanzen der Finanzholding, Handlungsvollmacht
06/1998 - 10/2006 Bausparkasse Schwäbisch Hall, Schwäbisch Hall
06/1998 - 04/2000 Leitender Angestellter als Bereichsleiter Handel (erste Führungsebene) mit Gesamtprokura
05/2000 - 10/2006 Bereichsleiter Finanzen- und Risikocontrolling (erste Führungsebene)
11/2006 - 06/2019 Wüstenrot Bausparkasse AG, Ludwigsburg
Mitglied des Vorstands
08/2009 - 05/2019 Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank, Ludwigsburg
Generalbevollmächtigter für die Bereiche Unternehmens- und Dienstleistungssteuerung
04/2013 - 06/2019 Wüstenrot & Württembergische AG
Ernennung zum Generalbevollmächtigten
07/2017 - 06/2019 Württembergische Versicherung AG, Stuttgart
Württembergische Lebensversicherung AG, Stuttgart
07/2017 - 06/2019 Mitglied im Division Board Versicherung
07/2017 - 06/2019 Generalbevollmächtigter für den Bereich Risiko-Controlling und Mitglied im Risk Board Versicherung


Aus- und Weiterbildung

1981 Abitur in Bad Homburg
08/1981 - 01/1983 Ausbildung bei der BHF-Bank, Frankfurt am Main mit Abschluss zum Bankkaufmann
09/1986 - 09/1988 Berufsbegleitendes Studium an der Bankakademie in Frankfurt/Main mit Abschluss als 'Bankfachwirt'


c) Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, Frau Katharina Gehra, Geschäftsführerin der Immutable Insight GmbH, wohnhaft in Berg, als Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.

Gemäß der Empfehlung C13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass Frau Gehra über keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär verfügt, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde.

Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG - Mitgliedschaften von Frau Gehra in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

*

Fürstlich Castell'sche Bank, Credit-Casse Aktiengesellschaft (Mitglied des Aufsichtsrates)

*

Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. (Mitglied des Präsidialausschusses)


Nachstehend wird der Lebenslauf von Frau Gehra zur Kenntnis gegeben:


Persönliche Angaben

Geburtsdatum: 08.07.1983

Geburtsort: Ulm

Staatsangehörigkeit: deutsch


Aktuelle Tätigkeit

10/2018 - heute Immutable Insight GmbH, Grünwald
Mitgründerin und Geschäftsführerin


Frühere Tätigkeiten

09/2008 - 06/2009 The Boston Consulting Group GmbH, Berlin Associate
07/2009 - 02/2011 Commerzbank AG, Frankfurt
Referentin von Konzernvorstand Ulrich Sieber
03/2011 - 10/2014 The Boston Consulting Group GmbH, München
Projektleiterin
10/2014 - 07/2018 Interritus Group, London
Chairman/Chief Executive Officer/Partner
09/2015 - 09/2018 Kommunalkredit Austria AG, Wien
Aufsichtsratsmitglied
08/2018 - 09/2018 Vorbereitungen Unternehmensgründung Immutable Insight


Aus- und Weiterbildung

09/1993 - 06/2002 Abitur, Johann-Vanotti-Gymnasium, Ehingen
09/1999 - 06/2000 High School Diploma, Lenape High School, Mount Laurel, NJ, USA
10/2002 - 09/2003 Politologie, Freie Universität Berlin
10/2003 - 03/2007 Bachelor of Arts, Economics, HWR Berlin
04/2007 - 09/2007 Zwei Praktika
10/2007 - 07/2009 Master of Science, International Political Economy, London School of Economics and Political Science, London


d) Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, Frau Dr. Alena Kretzberg, Commerzbank AG, Bereichsvorstand Digital Banking & comdirect, wohnhaft in Hofheim am Taunus, als Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.

Gemäß der Empfehlung C13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass Frau Dr. Kretzberg über keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär verfügt, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde.

Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG - Mitgliedschaften von Frau Dr. Kretzberg in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

*

Commerz Directservice GmbH (Commerzbank Gruppe), Vorsitzende des Aufsichtsrates

*

Neugelb Studios GmbH (Commerzbank Gruppe), Vorsitzende des Verwaltungsrates

*

onvista media GmbH (Commerzbank Gruppe), Vorsitzende des Aufsichtsrates

*

main incubator GmbH (Commerzbank Gruppe), Mitglied des Verwaltungsrates

*

Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. (Mitglied des Präsidialausschusses)


Nachstehend wird der Lebenslauf von Frau Dr. Kretzberg zur Kenntnis gegeben:


Persönliche Angaben

Geburtsdatum: 23.11.1976

Geburtsort: Eberbach

Staatsangehörigkeit: deutsch


Aktuelle Tätigkeit

2021 - heute Commerzbank AG, Frankfurt und Quickborn
Bereichsvorstand Digital Banking & comdirect


Frühere Tätigkeiten

2001 - 2019 McKinsey & Company, Inc., Frankfurt
Partner (seit 2011), Technologie & Digitalisierung, Financial Services
2019 - heute Commerzbank AG, Frankfurt und Quickborn
2019 - 2021 Bereichsvorstand Konzernstrategie, Digitale Transformation
zusätzlich in 2019: Bereichsvorstand Group Technology Foundations (CTO)


Aus- und Weiterbildung

1996 - 2001 Studium Betriebswirtschaftslehre, European Business School, Oestrich-Winkel
Diplom-Kauffrau (Finanzen und Banken, Wirtschaftsinformatik)
1998 - 1999 Studium Computer Science, James Madison University, Virginia/USA
Bachelor of Science (Computer Science)
2003 - 2007 Promotion Volkswirtschaftslehre, WHU, Vallendar (berufsbegleitend)
Dr. rer. pol.


e) Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, Frau Gabriele Ruf, selbständige Beraterin, wohnhaft in Starnberg, als Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.

Gemäß der Empfehlung C13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass Frau Ruf über keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär verfügt, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde.

Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG - Mitgliedschaften von Frau Ruf in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

*

Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. (Mitglied des Präsidialausschusses)


Nachstehend wird der Lebenslauf von Frau Ruf zur Kenntnis gegeben:


Persönliche Angaben

Geburtsdatum: 1956

Geburtsort: Geislingen a. d. Steige

Staatsangehörigkeit: deutsch


Aktuelle Tätigkeit

06/2019 - heute Selbständige Beraterin


Frühere Tätigkeiten

1982 - 1987 Bayerische Vereinsbank
Mitarbeiterin der Informationstechnologie
1987 - 1992 Elternzeit
1992 - 1999 Bayerische Vereinsbank
Verantwortung für das WIDE AREA NETWORK
1999 - 2003 Bayerische Vereinsbank
Leitung der Abteilung NT-Services, System Services, Qualitätsmanagement, Service Design und Implementierung
2003 - 2006 HVB Info GmbH
Geschäftsführerin
2006 - 2009 HVB Information Services GmbH
Geschäftsführerin
2009 UniCredit Global Information Services
Head of Domain, Infrastructure Management
2009 - 2011 UniCredit Global Information Services (UGIS S.C.p.A), Italy
Deputy General Manager und Mitglied der Geschäftsführung
2011 - 05/2019 Daimler AG
Bereichsleitung IT Infrastructure & Operations


Aus- und Weiterbildung

1976 - 1982 Universität Karlsruhe - Diplom Mathematik


f) Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, Herrn Andreas Torner, Geschäftsführer der Trade Republic Bank GmbH, wohnhaft in Überlingen, als Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.

Gemäß der Empfehlung C13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass Herr Torner über keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär verfügt, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde.

Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG - Mitgliedschaften von Herrn Torner in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

*

Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. (Mitglied des Präsidialausschusses)


Nachstehend wird der Lebenslauf von Herrn Torner zur Kenntnis gegeben:


Persönliche Angaben

Geburtsdatum: 28.07.1960

Geburtsort: Stuttgart

Staatsangehörigkeit: deutsch


Aktuelle Tätigkeit

Seit 01/2022 Trade Republic Bank GmbH
Geschäftsführer / Managing Director


Frühere Tätigkeiten

04/1988 - 04/1991 Bain & Company, München
Consultant
04/1991 - 04/1993 Fleiner GmbH & Co. Internationale Einrichtungen KG, Stuttgart
Mitglied der Geschäftsleitung der Holding Gesellschaft
06/1993 - 08/1999 McKinsey & Company, Inc., Frankfurt
Senior Projektleiter in der Financial Institutions Group
08/1999 - 06/2002 Deutsche Bank 24 AG, Frankfurt
Managing Director Sales & Distribution Europa (Verantwortungsstufe 1), Mitglied der 'Global 200' Senior Manager Gruppe der Deutsche Bank Gruppe
07/2002 - 12/2005 AXA Konzern AG
Mitglied des Vorstandes der AXA Konzern AG (Holding) sowie der operativen Tochtergesellschaften mit der Verantwortung für Vertrieb und Marketing
02/2006 - 03/2007 Citibank Privatkunden AG & Co KGaA
Generalbevollmächtigter der Citibank Privatkunden AG & Co. KGaA
Designiertes Mitglied des Vorstands der Citicorp Management AG mit Verantwortung für Sales and Distribution
04/2007 - 03/2010 Deutsche Bank AG, Frankfurt/Berlin
Vorsitzender der Geschäftsführung der norisbank GmbH, Berlin
Mitglied der Geschäftsleitung der Privat- und Geschäftskunden AG der Deutsche Bank AG
04/2010 - 10/2011 Deutsche Bank AG, Frankfurt
Mitglied des fünfköpfigen Executive Boards der Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG
Mitglied im Management Committee Germany der Deutsche Bank AG, Frankfurt
11/2011 - 06/2013 Deutsche Bank AG, Frankfurt
Mitglied der neuen Geschäftsleitung Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG Deutschland mit Primärverantwortung für die Geschäftsbereiche Multikanal, Kooperationen sowie mobile Vertriebe
Mitglied im Management Committee Deutschland unter Vorsitz Jürgen Fitschen
07/2013 - 12/2015 Deutsche Bank AG, Frankfurt
Vorsitzender der Geschäftsleitung der Region Mitte (Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, 'Baden')
Verantwortung für alle Geschäftsbereiche der Bank mit direkter Berichtslinie an Jürgen Fitschen
Unmittelbare Verantwortung für die Betreuung der regionalen Beiräte der Bank in Freiburg, Mannheim und Frankfurt
Mitglied des Management Committee Germany
12/2015 - 12/2021 Deutsche Bank AG, Stuttgart
Sprecher der Geschäftsleitung der Region Südwest (Baden-Württemberg) Verantwortung für alle Geschäftsbereiche der Bank mit direkter Berichtslinie an Karl von Rohr
Mitglied des Management Committee Germany


Aus- und Weiterbildung

1971 - 1980 Mathematisch/naturwissenschaftliches Abitur, Friedrich-Eugen-Gymnasium, Stuttgart
1980 - 1982 Ausbildung zum Bankkaufmann, Deutsche Bank AG, Stuttgart
1982 - 1983 Wehrdienst
10/1983 - 02/1988 Studium der Betriebswirtschaftslehre, Ludwig-Maximilians-Universität, München Abschluss: Diplom-Kaufmann


Die Wahlen zum Aufsichtsrat werden als Einzelwahl durchgeführt. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten vergewissert, dass sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können.

Die Lebensläufe der Kandidatinnen und Kandidaten sind zudem von der Einberufung der Hauptversammlung an und auch während der gesamten Hauptversammlung über die Internetadresse

http://www.euwax-ag.de/ueber+uns/unternehmensstruktur/aufsichtsrat.html

zugänglich.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass der aktuelle Vorsitzende des Aufsichtsrats Dr. Christian Ricken beabsichtigt, wieder für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.

6.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) sieht vor, dass Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften gemäß § 162 AktG jährlich einen Vergütungsbericht erstellen, der durch den Abschlussprüfer zu prüfen ist. Gemäß § 120a Abs. 4 S. 1 AktG beschließt die Hauptversammlung über die Billigung dieses nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr.

Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 wurde nach den Vorgaben des § 162 AktG erstellt, vom Abschlussprüfer der Gesellschaft geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk versehen.

Der Vergütungsbericht ist im Anschluss an diese Tagesordnung als Anhang zu Tagesordnungspunkt 6 wiedergegeben und außerdem über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.euwax-ag.de/investor+relations/verguetung+der+organe/verguetung+der+organe.html

auch während der Hauptversammlung zugänglich.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 zu billigen.

Anhang zu diesem Tagesordnungspunkt 6: Vergütungsbericht

EUWAX Aktiengesellschaft

Gemeinsamer Vergütungsbericht
gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat

A.

Angaben zur Vergütung aller Mitglieder des Vorstands der EUWAX Aktiengesellschaft

Die nachfolgend unter Ziff. A. gemachten Angaben gelten für jedes Vorstandsmitglied der EUWAX Aktiengesellschaft, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird.

Die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft üben ihr Amt im Wege eines Konzernmandats aus. Zwischen der Boerse Stuttgart GmbH und der EUWAX Aktiengesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Herrschendes Unternehmen ist die Boerse Stuttgart GmbH. Beide Gesellschaften haben aufgrund der neuen Regelungen des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) in 2021 ein neues, gemeinsames Vergütungssystem für ihre Leitungsorgane beschlossen. Das gemeinsame Vergütungssystem wurde vom Aufsichtsrat der EUWAX Aktiengesellschaft gemeinsam mit externen, unabhängigen Experten erarbeitet und von dem Aufsichtsrat am 21.04.2021 beschlossen. Für die EUWAX Aktiengesellschaft wurde das gemeinsame Vergütungssystem dann in der Hauptversammlung vom 17.06.2021 gebilligt. Das Vergütungssystem ersetzt das vorherige Vergütungssystem, welches noch für die in 2020 gewährte und geschuldete Vergütung zur Anwendung kam. Das vorherige Vergütungssystem kam zuletzt für die in 2021 auszuzahlenden Tantiemen des Geschäftsjahres 2020 zur Anwendung.

I.

Vergütungsbestandteile

Im Geschäftsjahr 2021 sind den Mitgliedern des Vorstands der EUWAX Aktiengesellschaft von dieser sowie teilweise von der Boerse Stuttgart GmbH und teilweise von der Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. Vergütungen geschuldet und gewährt worden, die aus festen und variablen Vergütungsbestandteilen bestanden.

1.

Feste Vergütungsbestandteile

In Geschäftsjahr 2021 waren die Herren Stefan Bolle (tätig bis 30.06.2021), Dragan Radanovic, Dr. Manfred Pumbo (ab 01.07.2021) und Michael Jaeggi (ab 01.07.2021) als Vorstände der EUWAX Aktiengesellschaft bestellt und für diese tätig. Die Vorstände der EUWAX Aktiengesellschaft haben jeweils einen Vorstandsdienstvertrag mit der EUWAX Aktiengesellschaft abgeschlossen. Die Herren Bolle, Radanovic und Jaeggi haben daneben Geschäftsführerdienstverträge mit der Boerse Stuttgart GmbH abgeschlossen. Herr Dr. Pumbo hat parallel einen Vorstandsvertrag mit der Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. abgeschlossen. Das Amt als Geschäftsführer der Boerse Stuttgart GmbH nimmt er als Konzernmandat wahr. Jeder Vorstand der EUWAX Aktiengesellschaft hat aus beiden abgeschlossenen Dienstverträgen fixe Vergütungsbestandteile in 2021 erhalten. Von der Boerse Stuttgart GmbH und der Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. wurden Dienstwagen in angemessener Größe und Ausstattung zur Verfügung gestellt. Zudem haben die Vorstände von der Boerse Stuttgart GmbH und der Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. als Teil der festen Vergütung Zuschüsse zur Kranken-und Pflegeversicherung erhalten.

2.

Variable Vergütungsbestandteile

Im Geschäftsjahr 2021 wurden als variable Vergütungen ausschließlich Tantiemen für die Erreichung von Zielen gewährt, die für das Geschäftsjahr 2020 gesetzt wurden. Im Geschäftsjahr 2020 waren allein die Herren Alexander Höptner, Stefan Bolle und Dragan Radanovic Geschäftsleiter. Die Gewährung erfolgte ausschließlich durch die Boerse Stuttgart GmbH und folgte dabei dem vormaligen Vergütungssystem. Aus dem Dienstverhältnis mit der EUWAX Aktiengesellschaft wurde keine variable Vergütung gewährt oder geschuldet.

3.

Maßgebliches Vergütungssystem und Anwendung der Leistungskriterien

Die Gewährung der festen Vergütung entsprach den Regelungen des geltenden Vergütungssystems, dort Ziff. III.6., Ziff. IV.4., gebilligt in der Hauptversammlung am 17.06.2021.

Die Gewährung der Tantiemen erfolgte nach dem vormaligen Vergütungssystem, welches für das Geschäftsjahr 2020 Gültigkeit hatte. Als variable Vergütungsbestandteile wurden ausschließlich Tantiemen gewährt. Den Tantiemen lagen mehrjährig bewertete Ziele und Jahresziele zugrunde. Die Zielkategorien waren aufgegliedert in Teamziele der Geschäftsleitung, abgestellt auf betriebswirtschaftliche Kennzahlen, individuelle Ziele bezogen auf das jeweilige Ressort eines Geschäftsleiters und Leistungs- und Kompetenzziele zur Bewertung der Führungs-, der fachlichen, methodischen und der strategischen Kompetenz. Es wurden finanzielle und nichtfinanzielle Ziele ausgegeben. Die Zielkategorien wurden zueinander gewichtet, ebenso die Einzelziele einer jeden Zielkategorie. Die jeweiligen Zielerreichungen wurden von der Gesellschafterin der Boerse Stuttgart GmbH festgestellt und zu den jeweiligen Zielsetzungen in ein prozentuales Verhältnis gesetzt. Die Zielerreichung wurde in einem Korridor zwischen 0% und bis zu 150% festgesetzt. Im Geschäftsjahr 2021 haben die Herren Alexander Höptner (ausgeschieden 31.12.2020), Stefan Bolle und Dragan Radanovic bezogen auf die für 2020 gesetzten Ziele variable Vergütungen erhalten.

4.

Förderung der langfristigen Entwicklung der Gesellschaft

Die Gestaltung des am 17.06.2021 von der Hauptversammlung gebilligten Vergütungssystems soll die langfristige Entwicklung der Gesellschaft fördern. Die Geschäfts- und Risikostrategien der EUWAX Aktiengesellschaft und des herrschenden Unternehmens basieren auf einer Analyse des Markt-, Wettbewerbs- und regulatorischen Umfelds der Geschäftsaktivitäten. Aus der Analyse wurden spezifische Ziele zum Ausbau der Geschäftsfelder, zur Verbesserung der Ergebnisse und zum Ausbau der Marktanteile abgeleitet. Diese Ziele wurden mit konkreten Maßnahmen in den einzelnen Geschäftsbereichen unterlegt. Die Zielsetzungen für die variablen Vergütungsbestandteile des Geschäftsjahres 2021 folgten dabei den Zielen der Geschäfts- und Risikostrategien.

II.

Berücksichtigung des Beschlusses der Hauptversammlung

Vorliegend wird erstmalig ein Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG erstellt. Dementsprechend ist noch nicht über die Berücksichtigung eines Beschlusses zur Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr gemäß § 120a Abs. 4 und 5 AktG zu berichten.

B.

Vergütungen der einzelnen Vorstände

I.

Von der EUWAX Aktiengesellschaft und deren Konzernmutter Boerse Stuttgart GmbH in 2021 einem Vorstandsmitglied gewährte und geschuldete Vergütung

Im Geschäftsjahr 2021 waren die Herren Stefan Bolle (bis 30.06.2021), Dragan Radanovic, Dr. Manfred Pumbo (ab 01.07.2021) und Michael Jaeggi (ab 01.07.2021) Vorstände der EUWAX Aktiengesellschaft. Ihnen wurde von der EUWAX Aktiengesellschaft im Hinblick auf ihre Vorstandstätigkeit eine feste Vergütung gewährt. Daneben erhielten die Herren Bolle und Radanovic von der Konzernmutter Boerse Stuttgart GmbH feste und variable Vergütungsbestandteile. Herr Dr. Pumbo erhielt neben den Bezügen der EUWAX Aktiengesellschaft feste Vergütungsbestandteile von der Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V., die sich jedoch auf seine übrige Geschäftsleitertätigkeit bezog. Variable Vergütungsbestandteile waren Herrn Dr. Pumbo in 2021 nicht geschuldet und wurden auch nicht gewährt. Die von der EUWAX Aktiengesellschaft geschuldete feste Vergütung war auf die von der Boerse Stuttgart GmbH und der Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. geschuldete feste Vergütung anzurechnen.

Die geschuldete fixe Vergütung der Vorstände der EUWAX Aktiengesellschaft wird wie folgt beziffert: Herr Stefan Bolle 75.000 EUR, Herr Dragan Radanovic 150.000 EUR, Herr Dr. Manfred Pumbo 75.000 EUR und Herr Michael Jaeggi 75.000 EUR.

Die gewährte und geschuldete feste sowie variable Vergütung der Boerse Stuttgart GmbH (nachfolgend 'BSG' genannt) und der Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. (nachfolgend 'Vereinigung' genannt) einschließlich der anzurechnenden, vorstehend aufgeführten fixen Vergütung der EUWAX Aktiengesellschaft (nachstehend 'EAG' genannt) stellt sich für gegenwärtige und frühere Mitglieder des Vorstands wie folgt dar:
 

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Herr Alexander Höptner erhielt in 2021 für das Geschäftsjahr 2020 von der Boerse Stuttgart GmbH Tantieme und ab Januar 2021 Karenzentschädigung aufgrund eines vereinbarten nachvertraglichen Wettbewerbsverbots.

II.

Vergleichende Darstellung

Die nachfolgende vergleichende Darstellung bezieht sich auf die jeweilige Gesamtvergütung eines jeden gegenwärtigen und früheren Mitglieds des Vorstands aus Bezügen der EUWAX Aktiengesellschaft, der Konzernmutter Boerse Stuttgart GmbH sowie der Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V., die Alleingesellschafterin der Boerse Stuttgart GmbH ist.

Zum Zwecke der vergleichenden Darstellung legen Vorstand und Aufsichtsrat der EUWAX Aktiengesellschaft für den Wert des Geschäftsjahres 2021 gegenüber dem Vorjahr den Kreis der in die vergleichende Darstellung einzubeziehenden Arbeitnehmer aus Gründen der Vereinfachung auf alle Arbeitnehmer der EUWAX Aktiengesellschaft fest. Die Werte für die Vorjahre wurden nicht erhoben.

Die jährlichen Veränderungen der Vorstandsvergütung für gegenwärtige und frühere Vorstandsmitglieder, der Ertragsentwicklung der Gesellschaft und der durchschnittlichen Vergütung von Arbeitnehmern stellen sich dar wie folgt:
 

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Das in obiger Aufstellung aufgeführte frühere Mitglieder des Vorstands Ralph Danielski hat seine Tätigkeit am 30.09.2017 beendet.

III.

Angaben zur Abweichung vom Vergütungssystem

Das gemeinsame Vergütungssystem für die Leitungsorgane der Boerse Stuttgart GmbH und der EUWAX Aktiengesellschaft wurde in der Hauptversammlung vom 17.06.2021 gebilligt und gilt seit dem Geschäftsjahr 2021. Das Vergütungssystem gilt für alle Vereinbarungen mit den Geschäftsleitern, die in 2021 getroffen wurden und dabei gab es keine Abweichungen.

Die variable Vergütung, die im Geschäftsjahr 2021 gewährt und geschuldet wurde, bezieht sich auf Ziele, die für das Geschäftsjahr 2020 festgelegt wurden. Für das Geschäftsjahr 2020 galt das vorherige Vergütungssystem, welches unter Ziff. A.I.3. beschrieben ist und an das der Gesellschafter der Boerse Stuttgart GmbH im Rahmen der Festsetzung der Tantieme gebunden war.

Der Bemessung der Tantiemen für 2020 liegt dabei eine retrospektive Bewertung der letzten drei Jahre 2018 bis 2020 zu Grunde. Es wurden jeweils jährliche Teamziele, individuelle und Leistungs- und Kompetenzziele vorgegeben. Dreijährig retrospektiv bewertet wurden die ausgegebenen Teamziele (40% Gewichtung) und die Leistungs- und Kompetenzziele (20% Gewichtung). Ansonsten sind für die Tantieme 2020 die vormals bereits geltenden Regelungen zur Feststellung der Erreichung der Leistungskriterien zur Anwendung gekommen.

IV.

Berücksichtigung des Hauptversammlungsbeschlusses

Das gemeinsame Vergütungssystem für die Leitungsorgane der Boerse Stuttgart GmbH und der EUWAX Aktiengesellschaft wurde in der Hauptversammlung vom 17.06.2021 gebilligt. Die Erörterung gab keinen Hinweis auf eine notwendige Abänderung des Vergütungssystems.

V.

Maximalvergütung

Die im gebilligten Vergütungssystem vorgesehene Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder der EUWAX Aktiengesellschaft, die von der Gesellschaft gewährt wird, wurde auf EUR 600.000 festgesetzt. Tatsächlich wurden von der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021 für den Vorstand insgesamt Vergütungen von EUR 375.000 gewährt. Damit wurde die vorgesehene Maximalvergütung eingehalten.

C.

Vergütung der Aufsichtsräte der EUWAX Aktiengesellschaft

Der Aufsichtsrat der EUWAX Aktiengesellschaft ist seit der Hauptversammlung vom 17.06.2021 mit Herrn Dr. Christian Ricken (Vorsitzender), Herrn Jürgen Steffan (stv. Vorsitzender), Frau Katharina Gehra, Frau Dr. Alena Kretzberg, Frau Gabriele Ruf und Herrn Andreas Torner besetzt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats der EUWAX Aktiengesellschaft erhalten die Vergütung ausweislich § 9 Abs. 1 der Satzung nach der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vergangene Geschäftsjahr beschließt. Im Geschäftsjahr 2021 gewährt und geschuldet wurde seitens der EUWAX Aktiengesellschaft nach dieser Regelung die Vergütung derjenigen Aufsichtsräte, die im Geschäftsjahr 2020 im Amt waren. Dies waren Herr Dr. Michael Völter (Vorsitzender, Mitglied des Prüfungsausschusses), Herr Dr. Christian Ricken (stv. Vorsitzender), Herr Dr. Christian Holzherr (Mitglied des Prüfungsausschusses), Herr Thomas Munz, Herr Dr. Manfred Pumbo (Vorsitzender des Prüfungsausschusses) und Frau Gabriele Ruf. Diese Aufsichtsräte haben entsprechend der Regelungen des § 9 der Satzung in 2021 allein feste Vergütungsbestandteile erhalten. Eine variable Vergütung ist nicht vorgesehen. Die Vergütung setzt sich aus einer pauschalen Jahresvergütung in Höhe von 10.000 EUR und Sitzungspauschalen pro Sitzungstag in Höhe von 1.000 EUR zusammen. Der Vorsitzende erhält die doppelte Jahresvergütung und doppelte Sitzungspauschalen, der stellvertretende Vorsitzende jeweils das 1,5-fache. Daneben erhält jedes Mitglied eines Ausschusses einen Zuschlag von 25% und der Vorsitzende des Ausschusses einen Zuschlag von 50% auf die Jahres- und Sitzungspauschalen.

Die im Geschäftsjahr 2020 im Amt befindlichen Aufsichtsräte waren zugleich auch Aufsichtsräte des fakultativen Aufsichtsrats der Boerse Stuttgart GmbH. Dieser Aufsichtsrat bestand bis zu einer entsprechenden Änderung des Gesellschaftsvertrags bis zum 16.10.2020. Für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat der Boerse Stuttgart GmbH haben die Aufsichtsräte von der Gesellschaft ebenfalls eine rein feste Vergütung erhalten. Diese folgte gem. § 12 des vormaligen Gesellschaftsvertrags den gleichen Regeln, wie die Regelungen zur Vergütung der Aufsichtsräte der EUWAX Aktiengesellschaft. In Abweichung von den Regeln der EUWAX Aktiengesellschaft betrug die Jahrespauschale pro Mitglied des Aufsichtsrats EUR 20.000 und die Sitzungspauschale EUR 2.000. Die Regeln zur Erhöhung der Vergütung für den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und Ausschussmitglieder sind demgegenüber gleich.

Im Geschäftsjahr 2021 haben die folgenden gegenwärtigen und früheren Aufsichtsräte Gesamtvergütungen von der EUWAX Aktiengesellschaft und der Boerse Stuttgart GmbH wie folgt erhalten:
 

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Die Vergütungen entsprechen den oben zitierten Regelungen der Satzung der EUWAX Aktiengesellschaft, dem in der Hauptversammlung der EUWAX Aktiengesellschaft vom 17.06.2021 gebilligten Vergütungssystem für die Aufsichtsräte und den vormaligen Regeln des Gesellschaftsvertrags der Boerse Stuttgart GmbH zur Aufsichtsratsvergütung.

In der nachfolgenden Übersicht werden die Veränderungen der Vergütung der gegenwärtigen und früheren Aufsichtsräte der EUWAX Aktiengesellschaft, der Ertragsentwicklung der EUWAX Aktiengesellschaft und der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer der EUWAX Aktiengesellschaft auf Vollzeitäquivalenzbasis im Zeitraum 2017 bis 2021 dargestellt. Dabei erfolgte die Einbeziehung der Arbeitnehmer für den Wert des Geschäftsjahres 2021 gegenüber dem Vorjahr im gleichen Umfang, wie bei der obigen Darstellung der vergleichenden Angaben zur Vergütung der gegenwärtigen und früheren Vorstände.
 

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Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG

An die EUWAX Aktiengesellschaft, Stuttgart,

Prüfungsurteil

Wir haben den Vergütungsbericht der EUWAX Aktiengesellschaft, Stuttgart, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870 (08.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt 'Verantwortung des Wirtschaftsprüfers' unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.

Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.


Stuttgart, den 8. April 2022

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Eisele
Wirtschaftsprüfer
Niedermayer
Wirtschaftsprüfer

 

Weitere Angaben zur Einberufung

1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Alle der insgesamt ausgegebenen 5.150.000 Stückaktien der Gesellschaft sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung teilnahme- und stimmberechtigt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht, jede Aktie gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 5.150.000.

2. Informationen zur Durchführung der Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre

Die Hauptversammlung wird aufgrund der Entscheidung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrates als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Die Entscheidung erfolgte auf Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, dessen Geltung durch das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens 'Aufbauhilfe 2021' und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 10.09.2021 bis zum 31.08.2022 verlängert worden ist ('COVID-19-Gesetz').

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2022 als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre. Wir bitten deshalb die Aktionäre erneut um besondere Beachtung der Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.

Die Hauptversammlung wird am 02.06.2022 ab 13:00 Uhr (MESZ) für unsere fristgerecht angemeldeten Aktionäre und Aktionärsvertreter vollständig in Bild und Ton in einem dafür eingerichteten HV-Portal übertragen. Eine Aufzeichnung erfolgt nicht. Das HV-Portal kann über folgende Internetseite erreicht werden:

http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html
 

Eine physische Teilnahme der Aktionäre und Aktionärsvertreter ist auch in diesem Jahr nicht möglich. Wenn im Folgenden von 'Teilnahme' gesprochen wird, so ist damit die Wahrnehmung der Rechte des Art. 2 § 1 Abs. 2 Covid-19-Gesetz gemeint. Zu dieser Art der Teilnahme an der diesjährigen Hauptversammlung müssen sich Aktionäre und Aktionärsvertreter anmelden. Nach form- und fristgerechter Anmeldung erhalten sie die für die Nutzung des HV-Portals erforderlichen Zugangsdaten mit ihrer Stimmrechtskarte.

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Den Aktionären wird ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Dieses besteht für die Aktionäre bis zum Ablauf von einem Tag vor der virtuellen Hauptversammlung, d.h. bis spätestens zum 31.05.2022, 24:00 Uhr (MESZ). Hierfür steht ein elektronisches System, das HV-Portal, zur Verfügung, das unter der folgenden Internetadresse erreicht werden kann:

http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html
 

Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen.

Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung können von Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, bis zum Ende der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation zu Protokoll des Notars erklärt werden. Hierfür steht ebenfalls das HV-Portal zur Verfügung, das unter folgendem Link erreicht werden kann:

http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html
 

Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen.

3. Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum 26.05.2022, 24:00 Uhr (MESZ), in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben.

Die Aktionäre müssen der Gesellschaft gegenüber den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, dass sie zu Beginn des 12.05.2022, 0:00 Uhr (MESZ), ('Nachweisstichtag') Aktionär der Gesellschaft waren. Hierfür ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG erforderlich. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der im Folgenden genannten Adresse spätestens am 26.05.2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.

Das bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, nicht an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen können. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern, sind - bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes - im Verhältnis zur Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkung auf die Veräußerbarkeit der Aktien.

Die Anmeldungen der Aktionäre sowie die jeweilige Bescheinigung des depotführenden Instituts müssen der Gesellschaft unter folgender Adresse spätestens bis zum 26.05.2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen:

EUWAX Aktiengesellschaft
c/o BADER & HUBL GmbH
Friedrich-List-Str. 4a
70565 Stuttgart
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises werden die Stimmrechtskarten für die Hauptversammlung ausgestellt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Stimmrechtskarten sicherzustellen, empfehlen wir eine frühzeitige Anmeldung und Übermittlung des Nachweises. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

4. Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre und Aktionärsvertreter können ihre Stimmen im Wege der Briefwahl abgeben. Die Gesellschaft bietet für die Stimmabgabe per Briefwahl zum einen ein elektronisches System, das HV-Portal, an. Dieses HV-Portal kann unter folgendem Link erreicht werden:

http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html
 

Die Briefwahl über das HV-Portal sowie deren Widerruf beziehungsweise deren Änderungen können vor und auch noch während der Hauptversammlung im HV-Portal vorgenommen werden, müssen jedoch spätestens bis zum Aufruf der Tagesordnungspunkte zur Abstimmung im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung vorliegen.

Daneben ist es auch möglich, Briefwahlstimmen der Gesellschaft schriftlich oder per E-Mail bis zum 01.06.2022, 24:00 Uhr (MESZ), an folgende Adresse(n) zu übermitteln:

EUWAX Aktiengesellschaft
c/o BADER & HUBL GmbH
Friedrich-List-Str. 4a
70565 Stuttgart
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de

Für die Stimmabgabe per Briefwahl kann das Formular verwendet werden, welches den Aktionären nach Anmeldung mit der Stimmrechtskarte übersandt wird und auf der Internetseite zur Verfügung steht.

5. Verfahren für die Stimmabgabe durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter auszuüben. Aktionäre können dazu das Vollmachtsformular benutzen, das sie zusammen mit der Stimmrechtskarte erhalten. Möglich ist auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. Darüber hinaus kann ein Formular auch im Internet unter

http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html
 

abgerufen werden. Das Formular wird auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übermittelt.

Diese Vollmachten an die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter, deren Änderungen und/oder deren Widerruf sind schriftlich oder per E-Mail bis zum 01.06.2022, 24:00 Uhr (MESZ), an folgende Adresse(n) zu richten:

EUWAX Aktiengesellschaft
c/o BADER & HUBL GmbH
Friedrich-List-Str. 4a
70565 Stuttgart
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de

Die Vollmachts- und Weisungserteilung an die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, deren Änderungen und/oder deren Widerruf über die Wege Brief oder E-Mail ist nach Ablauf dieser Frist nicht mehr möglich.

Darüber hinaus bleibt im HV-Portal die Erteilung von Vollmachten, deren Änderung und/oder der Widerruf erteilter Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft vor der Hauptversammlung und auch noch am Tag der Hauptversammlung möglich und müssen spätestens bis zum Aufruf der Tagesordnungspunkte zur Abstimmung im Rahmen der Hauptversammlung vorliegen. Auch nach Widerruf der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können die Aktionäre ihr Stimmrecht per Briefwahl wie unter 4. beschrieben ausüben.

Das HV-Portal erreichen Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter:

http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html
 

Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen die Aktionäre Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Fragen, Anträge oder Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars entgegen.

Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen eingehen, gilt die zuletzt fristgerecht zugegangene Erklärung als verbindlich. Wenn nicht erkennbar ist, welche Erklärung zuletzt zugegangen ist, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. per Internet über das HV-Portal, 2. per E-Mail und 3. in Papierform.

6. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch eine Aktionärsvereinigung, einen Intermediär (z.B. depotführendes Kreditinstitut), einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes und eine fristgerechte Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten erforderlich. Bevollmächtigte können -mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft- nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre entweder im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.

Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden und bedürfen, sofern keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird, der Textform (§ 126b BGB). Dafür steht folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung:

hauptversammlung@baderhubl.de
 

Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht und den Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht gegenüber der Gesellschaft.

Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Sie muss vollständig sein und darf ausschließlich mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre sollten sich in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abstimmen.

Mit der Stimmrechtskarte erhalten die Aktionäre ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur Bevollmächtigung. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

7. Rechte der Aktionäre

a) Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000 EUR erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Diese Schwelle wird mit 257.500 Aktien an der EUWAX Aktiengesellschaft erreicht. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 1 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten.

Das Verlangen zur Erweiterung der Tagesordnung ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss spätestens am 02.05.2022, 24:00 Uhr (MESZ), schriftlich unter folgender Kontaktadresse zugehen:

EUWAX Aktiengesellschaft, Vorstand Investor Relations, Börsenstr. 4, 70174 Stuttgart
 

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht werden - unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekanntgemacht und spätestens zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem alsbald nach ihrer Bekanntmachung den Aktionären gemäß § 125 AktG mitgeteilt und über die folgende Internetadresse zugänglich gemacht:

http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html
 

b) Anträge und Wahlvorschläge

Jeder Aktionär kann der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Gegenständen der Tagesordnung mit Begründung übersenden. Entsprechendes gilt für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Abschlussprüfern oder Aufsichtsratsmitgliedern, der nicht begründet werden muss. Gegenanträge zur Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG und/oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an eine der folgenden Adressen der Gesellschaft zu richten:

EUWAX Aktiengesellschaft, Investor Relations, Börsenstr. 4, 70174 Stuttgart, E-Mail: euwax-hauptversammlung@boerse-stuttgart.de

Bis spätestens zum Ablauf des 18.05.2022 (24:00 Uhr MESZ) unter einer der vorgenannten Adressen bei der Gesellschaft eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden den anderen Aktionären unverzüglich im Internet unter

http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html
 

zugänglich gemacht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nicht an eine der vorgenannten Adressen der Gesellschaft adressiert sind oder zu denen kein Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragstellers bzw. Vorschlagenden erbracht wird, sowie Gegenanträge ohne erforderliche Begründung werden von der Gesellschaft nicht im Internet zugänglich gemacht. Ein Wahlvorschlag muss auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Person und bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern keine Angaben zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 S. 5 AktG enthält. In den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Fällen müssen ein Gegenantrag und dessen Begründung bzw. ein Wahlvorschlag von der Gesellschaft nicht zugänglich gemacht werden. Danach muss ein Gegenantrag unter anderem dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde oder wenn der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Die Begründung eines Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die im Vorfeld der Hauptversammlung rechtzeitig eingereicht wurden, gelten als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der Antragssteller ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

c) Fragerecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, S. 2 Covid-19-Gesetz

Aktionären wird nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19 Gesetz ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Dieses besteht für diese Aktionäre bis zum Ablauf von einem Tag vor der virtuellen Hauptversammlung, d.h. bis spätestens zum 31.05.2022, 24:00 Uhr (MESZ). Hierfür steht ein elektronisches System (HV-Portal) zur Verfügung, das unter folgendem Link erreicht werden kann:

http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html
 

Eine anderweitige Form der Übermittlung von Fragen ist ausgeschlossen.

Es ist zudem beabsichtigt, etwa eine Woche vor dem Termin der virtuellen Hauptversammlung einen Entwurf der Vorstandsrede in der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Fassung unter

http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html
 

zur Verfügung zu stellen, um den Aktionären auch Gelegenheit zu diesbezüglicher Fragestellung zu geben.

Der Vorstand entscheidet gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 1. Halbsatz COVID-19-Gesetz nach pflichtgemäßem, freien Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Bei der Beantwortung von Fragen während der Hauptversammlung oder im Falle einer etwaigen Vorabveröffentlichung von Fragen und Antworten auf der Internetseite der Gesellschaft nennt die Gesellschaft die Namen der Fragesteller gern dann, wenn die jeweiligen Fragesteller dies bei der Übermittlung der Fragen eindeutig angegeben haben.

d) Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 Covid-19-Gesetz

Aktionäre können, wenn sie ihr Stimmrecht selbst oder durch einen Bevollmächtigten ausgeübt haben, in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung selbst oder durch einen Bevollmächtigten Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars erklären. Der Widerspruch kann unter Nutzung des HV-Portals vom Beginn bis zum Ende der Hauptversammlung erklärt werden. Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen. Das HV-Portal kann unter folgendem Link erreicht werden:

http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html
 

8. Weitere Angaben zu den Abstimmungen gemäß Tabelle 3 DVO (EU) 2018/1212

Unter Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschlussvorschlag unterbreitet. Eine Abstimmung ist dazu nicht vorgesehen (zur Erläuterung siehe dort). Unter den Tagesordnungspunkten 2 bis 5 haben die Abstimmungen über die bekanntgemachten Beschluss- bzw. Wahlvorschläge verbindlichen Charakter, unter dem Tagesordnungspunkt 6 hat die Abstimmung über den bekanntgemachten Beschlussvorschlag empfehlenden Charakter. Die Aktionäre können bei sämtlichen Abstimmungen jeweils mit 'Ja' (Befürwortung) oder 'Nein' (Ablehnung) abstimmen oder sich der Stimme enthalten (Stimmenthaltung), d. h., nicht an der Abstimmung teilnehmen.

9. Erläuterung der UTC Zeiten (Angaben gemäß Tabelle 3 EU-DVO)

Sämtliche Zeitangaben in der Einberufung sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Zeit (MEZ bzw. MESZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MEZ minus 1 Stunde bzw. MESZ minus zwei Stunden.

10. Veröffentlichungen auf der Internetseite

Die nach § 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machenden Informationen und Dokumente, darunter diese Einberufung der Hauptversammlung, die in Tagesordnungspunkt 1 erwähnten Unterlagen, ein Vollmachtsformular, ggf. Anträge und/oder Wahlvorschläge von Aktionären sowie ergänzende Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG sowie nach der Hauptversammlung die Abstimmungsergebnisse finden sich unter folgender Internetadresse:

http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html
 

11. Hinweise zum Datenschutz

Mit den folgenden Datenschutzhinweisen möchten wir unsere Aktionäre über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und ihre diesbezüglichen Rechte gemäß den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO), im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung informieren.

Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die EUWAX Aktiengesellschaft. Kontaktdaten:

 

EUWAX Aktiengesellschaft
Börsenstr. 4
70174 Stuttgart
Tel.: +49 711 222985 376
Website: www.euwax-ag.de
E-Mail: investor-relations@boerse-stuttgart.de

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:

 

Herr Fabian Berck
c/o EUWAX AG
Börsenstr. 4
70174 Stuttgart
E-Mail: datenschutzbeauftragter@boerse-stuttgart.de

Im Zusammenhang mit der Durchführung der Hauptversammlung verarbeiten wir folgende personenbezogene Daten unserer Aktionäre und gegebenenfalls der gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertreter der Aktionäre: Namen, Wohnort bzw. Anschrift, eine etwaige E-Mail-Adresse, den jeweiligen Aktienbestand, die Aktienbesitzart, die Stimmrechtskartennummer, die Zugangsdaten zum HV-Portal und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten.

Sofern Aktionäre oder ihre Vertreter mit uns in Kontakt treten, verarbeiten wir auch die personenbezogenen Daten, die erforderlich sind, um etwaige Anliegen zu beantworten (etwa die vom Aktionär oder Vertreter angegebenen Kontaktdaten, wie zum Beispiel E-Mail-Adresse oder Telefonnummer). Gegebenenfalls verarbeiten wir auch Informationen zu Anträgen, Fragen, Wahlvorschlägen und Verlangen von Aktionären im Zusammenhang mit der Hauptversammlung. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften unter Angabe des Namens des Aktionärs im Internet veröffentlicht (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG).

Der Zweck der Datenverarbeitung ist, den Aktionären und gegebenenfalls ihren Vertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung sowie zur Ermöglichung der Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung nach §§ 118 ff. AktG zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist insoweit Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO.

Darüber hinaus verarbeiten wir personenbezogene Daten gegebenenfalls auch zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Verpflichtungen wie z.B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie aktien-, wertpapier-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO.

Die Dienstleister, die im Rahmen der Vorbereitung, Abwicklung und Nachbereitung der Hauptversammlung beauftragt werden (bspw. für Versand der Einladung oder bei der Anmeldung zur Hauptversammlung und deren Durchführung), verarbeiten diese Daten in Deutschland, wobei bei Ausfällen ggfs. auf europäische Länder ausgewichen werden kann. Sie erhalten von uns nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der EUWAX Aktiengesellschaft.

Wir bzw. unsere beauftragten Dienstleister erhalten die personenbezogenen Daten der Aktionäre in der Regel über die Anmeldestelle von den Intermediären (i.d.R. die depotführenden Institute der Aktionäre) oder von den Aktionären selbst z.B. bei der Eingabe von Fragen im HV-Portal.

Für die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre. Grundsätzlich anonymisieren oder löschen wir personenbezogene Daten, soweit uns nicht gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten zu einer weiteren Speicherung verpflichten oder eine längere Speicherung im Rahmen von gerichtlichen Verfahren erforderlich ist.

Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte:

*

Das Recht, Auskunft über die Datenverarbeitung sowie eine Kopie der verarbeiteten Daten zu erhalten (Auskunftsrecht, Art. 15 DSGVO),

*

das Recht, die Berichtigung unrichtiger Daten oder die Ergänzung unvollständiger Daten zu verlangen (Recht auf Berichtigung, Art. 16 DSGVO),

*

das Recht, die Löschung personenbezogener Daten zu verlangen, sowie, falls die personenbezogenen Daten veröffentlicht wurden, die Information an andere Verantwortliche über den Antrag auf Löschung (Recht auf Löschung, Art. 17 DSGVO),

*

das Recht, die Einschränkung der Datenverarbeitung zu verlangen (Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DSGVO).

Diese Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die oben genannten Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten geltend machen. Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu.

 

Stuttgart, im April 2022

EUWAX Aktiengesellschaft

Der Vorstand


21.04.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de

Sprache: Deutsch
Unternehmen: EUWAX Aktiengesellschaft
Börsenstr. 4
70174 Stuttgart
Deutschland
E-Mail: euwax-hauptversammlung@boerse-stuttgart.de
Internet: http://www.euwax-ag.de/investor+relations/termine+und+veranstaltungen/hauptversammlung.html

 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

1332313  21.04.2022 

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