DGAP-News: Dr. Greger & Collegen: ADLER GROUP S.A. - Wirtschaftsprüfer verweigern Testat für Konzern- und Jahresabschluss 2021 - Vorwürfe der Markt- und Bilanzmanipulation (deutsch)

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Dr. Greger & Collegen: ADLER GROUP S.A. - Wirtschaftsprüfer verweigern Testat für Konzern- und Jahresabschluss 2021 - Vorwürfe der Markt- und Bilanzmanipulation

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Emittent / Herausgeber: Dr. Greger & Collegen / Schlagwort(e): Rechtssache
Dr. Greger & Collegen: ADLER GROUP S.A. - Wirtschaftsprüfer verweigern
Testat für Konzern- und Jahresabschluss 2021 - Vorwürfe der Markt- und
Bilanzmanipulation

02.05.2022 / 18:34
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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ADLER GROUP S.A.

Wirtschaftsprüfer verweigern Testat für Konzern- und Jahresabschluss 2021

Vorwürfe der Markt- und Bilanzmanipulation

München, 02.05.2022 - Die ADLER GROUP S.A. befindet sich seit einigen
Monaten im Zentrum kritischer Berichterstattung, die in der Verweigerung des
Abschlusstestats ihren vorläufigen Höhepunkt erreichte. Die Ereignisse rund
um die Adler Group sorgen bei Anlegern für große Verunsicherung, was sich
u.a. an den stark sinkenden Aktienkursen ablesen lässt.

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Dr. Greger &
Collegen ist überzeugt, dass die Sorgen der Anleger nicht unbegründet sind.
Es stellt sich nunmehr die Frage, wie man möglichst schadlos aus dem
Investment rauskommt.

Welche Möglichkeiten bieten sich betroffenen Aktionären?

"Die aktuellen Geschehnisse sprechen nach unserer festen Überzeugung dafür,
dass den betroffenen Aktionären Schadensersatzansprüche zustehen. Die
Berichte von Viceroy und KPMG sprechen in dieser Hinsicht eine deutliche
Sprache. Ansetzen lässt sich hier bei den ad hoc Publizitätspflichten,
wonach Aktiengesellschaften verpflichtet sind, kursbeeinträchtigende
Informationen offenzulegen. Verstöße führen zur Haftung der
veröffentlichungspflichtigen Gesellschaft gegenüber den betroffenen
Anlegern. Auch wenn einzelne Details noch geklärt werden müssen, sind wir
überzeugt, dass derartige Schadensersatzansprüche vorliegen", so
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan
Greger.

Entsprechende Schadensersatzansprüche können sowohl individuell gegen das
Unternehmen als auch im Rahmen eines Kapitalanlegermusterverfahrens geltend
gemacht werden. Zu ersetzen ist der entstandene sog. "Kursdifferenzschaden".

"Um schadensersatzberechtigt zu sein, ist es nicht erforderlich, die Aktien
noch zu halten. Ein Anspruch auf Ersatz des Kursdifferenzschadens besteht
auch dann, wenn die Aktien bereits veräußert sind", so Rechtsanwalt Dr.
Greger.

Welche Möglichkeiten bieten sich betroffenen Anleihegläubigern?

"Für Gläubiger der Anleihen sehen wir durchaus Erfolgschancen, die Anleihen
durch eine außerordentliche Kündigung zur sofortigen Rückzahlung fällig zu
stellen. Damit kann schon jetzt der volle Nominalbetrag zurückgefordert
werden und es ließe sich vermeiden, den regulären Rückzahlungstermin, der je
nach Anleihe erst einige Jahre in der Zukunft liegt, abwarten zu müssen.
Dieser Anspruch kann und sollte umgehend durchgesetzt werden." Um die
Wirksamkeitsvoraussetzungen einzuhalten, empfiehlt es sich hierbei die
Vertretung durch eine auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte
Fachanwaltskanzlei.

Gibt es weitere Möglichkeiten um Schadensersatz zu erlangen?

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen prüft intensiv weitere
Schadensersatzansprüche, wie etwa gegen die BaFin und die Wirtschaftsprüfer,
die die bisherigen Bilanzen testiert haben. Diesen Möglichkeiten können
aktuell aber keine ausreichenden Erfolgschancen zugesprochen werden.
Insbesondere eine Haftung der BaFin scheidet nach einer vorläufigen
rechtlichen Prüfung aus. Der Sachverhalt wird aber laufend weiter geprüft.
Anleger der Interessensgemeinschaft werden über die Ergebnisse informiert.

Wie können sich betroffene Investoren der kostenlosen
Interessensgemeinschaft anschließen?

Aktionäre und Anleihegläubiger der Adler Group und ihrer
Konzerngesellschaften, die weitere Informationen wünschen und ihre
Interessen bündeln möchten, können sich kostenlos der von der
Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen initiierten Interessensgemeinschaft
anschließen. Eine schnelle Kontaktaufnahme mit der Fachanwaltskanzlei Dr.
Greger & Collegen, die bereits eine Vielzahl von Aktionären und
Anleihegläubigern erfolgreich vertreten hat und mit der Abwicklung von
Großschadensfällen vertraut ist, ist unter der E-Mail-Adresse

Adler-Group@dr-greger.de

möglich.

Registrierte Anleger erhalten kostenlos weitere Informationen.



Kontakt:
Rechtsanwälte Dr. Greger & Collegen

Standort München:
Prinzregentenstraße 54
80538 München
Tel.: 089 / 237 08 480
Fax: 089 / 237 08 4811

Standort Regensburg:
Dr.-Leo-Ritter-Str. 7
93049 Regensburg
Tel.: 0941 / 630 99 60
Fax: 0941 / 630 99 620

Web: www.dr-greger.de


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