Organisatorisches Unterlagen zur Einsicht Der Geschäftsbericht 2021 (einschliesslich Lagebericht, Jahresrechnung und Konzernrechnung, die Berichte der Revisionsstelle zur Jahresrechnung und zur Konzernrechnung 2021 sowie der Vergütungsbericht 2021) liegen für die Aktionäre am Sitz der Gesellschaft in CH-4133 Pratteln, Netzibodenstrasse 23b, zur Einsicht auf. Ein Exemplar des Geschäftsberichts wird Aktionären auf Verlangen kostenlos zur Verfügung gestellt. Der vollständige Geschäftsbericht 2021 kann auch im Internet unter
www.highlight-communications.ch |
abgerufen und heruntergeladen werden. Ausübung von Rechten an der Generalversammlung/Keine persönliche Teilnahme Der Verwaltungsrat hat, gestützt auf die COVID-19-Verordnung 3 des Bundesrats, für die ordentliche Generalversammlung vom 29. Juni 2022 entschieden, dass Aktionäre nicht persönlich an der ordentlichen Generalversammlung 2022 teilnehmen und ihre Rechte ausschliesslich über den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben können. Bitte beachten Sie daher die nachfolgenden Informationen. Es wird kein persönlicher Zutritt zur Generalversammlung gewährt. Stimmausweis Aktionäre, die ihre Rechte an der diesjährigen Generalversammlung ausüben möchten, können ihren Stimmausweis sowie ein Formular zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter bis spätestens 22. Juni 2022 gegen eine entsprechende Bestätigung ihrer Depotbank beziehen. Ein rechtzeitiger Versand der Stimmrechtsunterlagen nach diesem Datum kann nicht garantiert werden. Die Aktien müssen bis zum Tag nach der Generalversammlung gesperrt bleiben, dieser Zusatz muss auf der Depotbestätigung ersichtlich sein (Blockierungsbestätigung). Die Depotbank bestellt die Zugangsdaten über folgende Adresse:
Highlight Communications AG Netzibodenstrasse 23b 4133 Pratteln |
Tel.: +41 61 816 96 91 Fax: +41 61 816 67 86 |
Bei der Bestellung der Zugangsdaten muss die Depotbank eine Bestandesbestätigung des Inhaberaktionärs per Stichtag 15. Juni 2022 sowie die Blockierungsbestätigung an obige Adresse zustellen. Ausreichend ist auch eine Bestandesbestätigung mit einem Datum vor dem 15. Juni 2022, sofern sie mit einer Blockierungsbestätigung bis zum Tag nach der Generalversammlung versehen ist. Anschliessend werden die Stimmrechtsunterlagen durch die Gesellschaft den Aktionären zugestellt. Vollmachtserteilung Aktionäre können sich an der diesjährigen ordentlichen Generalversammlung ausschliesslich durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter der Highlight Communications AG, Herrn Rolf Freiermuth, Rechtsanwalt, Freiermuth Studer Rechtsanwälte, Niklaus-Thut-Platz 7a, 4800 Zofingen, vertreten lassen. Im Falle seiner Verhinderung wird der Verwaltungsrat einen neuen unabhängigen Stimmrechtsvertreter bestimmen. Die an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausgestellten Vollmachten und erteilten Weisungen gelten auch für diesen vom Verwaltungsrat ernannten, neuen unabhängigen Stimmrechtsvertreter. Die Bevollmächtigung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters kann schriftlich oder elektronisch erfolgen:
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Zur schriftlichen Bevollmächtigung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters genügt die Rücksendung der entsprechend ausgefüllten und unterzeichneten Vollmacht auf dem Stimmausweis samt ausgefülltem und unterzeichnetem Weisungsformular an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter bis Montag, 27. Juni 2022 (Eingang). Die Formulare für die Vollmachterteilung können bei der Gesellschaft angefordert werden oder stehen auch auf der Homepage unter
www.highlight-communications.ch |
als Download zur Verfügung. |
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Alternativ haben die Aktionäre der Highlight Communications AG auch die Möglichkeit, elektronisch Vollmachten und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter zu erteilen. Zu diesem Zweck können sich die Aktionäre unter
anmelden. Die benötigten Login-Daten werden den Aktionären zusammen mit den schriftlichen Unterlagen zur Generalversammlung zugestellt. Die elektronische Erteilung von Vollmachten und Weisungen sowie allfällige Änderungen elektronisch abgegebener Weisungen sind spätestens bis Montag, 27. Juni 2022, um 23.59 Uhr möglich. |
Der unabhängige Stimmrechtsvertreter stimmt gemäss den von den Aktionären erteilten Weisungen. Ohne anderslautende schriftliche oder vorgängig erteilte elektronische Weisung wird gemäss Vollmachtsformular die Weisung erteilt, dass der unabhängige Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht im Sinne der Zustimmung zu den Anträgen des Verwaltungsrats ausübt. Dies gilt auch für den Fall, dass an der Generalversammlung über Anträge abgestimmt wird, welche nicht in der Einladung aufgeführt sind. Der Verwaltungsrat empfiehlt allen Aktionären, eine dieser beiden Möglichkeiten der Stimmrechtsabgabe zu nutzen. |