DGAP-HV: LS INVEST AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.07.2022 in Konferenzraum des Hotels Plaza, Düsseldorfer Straße 54, 47051 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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DGAP-News: LS INVEST AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
LS INVEST AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.07.2022 in Konferenzraum des Hotels Plaza, Düsseldorfer Straße 54, 47051 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

13.06.2022 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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LS INVEST AG Duisburg ISIN DE0006131204
WKN 613120 Wir laden unsere Aktionäre1 zu unserer ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG am Donnerstag, 21. Juli 2022, 10.00 Uhr (MESZ), als virtuelle Hauptversammlung ein. Die virtuelle Hauptversammlung wird aus einem Konferenzraum des Hotels Plaza, Düsseldorfer Straße 54, 47051 Duisburg, im Internet in Bild und Ton übertragen.


Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wird die diesjährige ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigter durchgeführt. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung unter IV. und V. dieser Einladung.

1 Ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird in dieser Einladung auf eine geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe sind im Sinne der Gleichbehandlung als geschlechtsneutral zu verstehen.

I.

Angaben gemäß § 125 Aktiengesetz in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 („EU-DVO“)

A.

Inhalt der Mitteilung

1.

Eindeutige Kennung des Ereignisses: Ordentliche virtuelle Hauptversammlung der LS Invest AG
Formale Angabe gem. EU-DVO: c704a5cd1cd8ec11812e005056888925

2.

Art der Mitteilung: Einberufung der Hauptversammlung
Formale Angabe gem. EU-DVO: NEWM

B.

Angaben zum Emittenten

1.

ISIN: DE0006131204

2.

Name des Emittenten: LS INVEST AG

C.

Angaben zur Hauptversammlung

1.

Datum der Hauptversammlung: 21. Juli 2022
Formale Angabe gem. EU-DVO: 20220721

2.

Uhrzeit der Hauptversammlung: 10:00 Uhr MESZ
Formale Angabe gem. EU-DVO: 8:00 Uhr UTC

3.

Art der Hauptversammlung:
Ordentliche Hauptversammlung, virtuell ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
Formale Angabe gem. EU-DVO: GMET

4.

Ort der Hauptversammlung: Hotel Plaza, Düsseldorfer Straße 54, 47051 Duisburg

URL zum InvestorPortal (Internet-Service der Gesellschaft) zur Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton sowie zur Ausübung der Aktionärsrechte:

https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-lsi/

5.

Aufzeichnungsdatum: 30.06.2022, 0:00 Uhr (MESZ)
Formale Angabe gem. EU-DVO: 20220629, 22:00 Uhr UTC

6.

Uniform Resource Locator (URL)/Internetseite zur Hauptversammlung:
https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-lsi/

D.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Vom Emittenten für die Mitteilung der Teilnahme festgelegte Frist: Anmeldefrist: 14.07.2022, 24:00 Uhr MESZ
Formale Angabe gem. EU-DVO: 20220714 22:00 Uhr UTC

II.

Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der LS INVEST AG und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 sowie des zu einem Bericht zusammengefassten Lageberichts für die LS INVEST AG und den Konzern, mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB und § 315a Abs. 1 HGB, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der virtuellen Hauptversammlung lediglich zugänglich zu machen, ohne dass es, abgesehen von der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns unter Tagesordnungspunkt 2, einer Beschlussfassung bedarf. Die virtuelle Hauptversammlung hat zu Tagesordnungspunkt 1 daher keinen Beschluss zu fassen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung eines Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von EUR 4.675.583,50 in voller Höhe in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung des Risikoprüfungsausschusses – vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Essen, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu bestellen.

6.

Neuwahlen der Aufsichtsratsmitglieder

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 96 ff. AktG sowie §§ 1 und 4 Drittelbeteiligungsgesetz aus neun (9) Mitgliedern zusammen, von denen sechs (6) als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner durch die virtuelle Hauptversammlung gewählt werden.

Die Amtszeit aller sechs von der Hauptversammlung vom 21. Oktober 2021 zu Tagesordnungspunkt 6 gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der hiermit einberufenen virtuellen Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, die folgenden Personen als Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelwahl wiederzuwählen:

6.1

Santiago de Armas Fariña, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, Rechtsanwalt und Steuerberater als Partner der Kanzlei S. de Armas y Asociados, S.L., Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien,

6.2

Dr. Hans Vieregge, Hannover, Deutschland, ehemaliges Vorstandsmitglied Nord/LB Norddeutsche Landesbank Girozentrale, Deutschland,

6.3

Francisco López Sánchez, San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria, Spanien, Vertreter der Puerto Meloneras, S.L.U., Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, welche ihrerseits geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der Lopesan Hotel Management, S.L., Las Palmas de Gran Canaria, Spanien, ist,

6.4

Inés Arnaldos, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, spanische Rechtsanwältin (abogada) der Rechtsabteilung der Lopesan Hotel Management S.L., Las Palmas de Gran Canaria, Spanien,

6.5

Antonio Rodríguez Pérez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, Geschäftsführer der Lorcar Asesores S.L., Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien,

6.6

Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo, Telde, Gran Canaria, Spanien, Präsident des Verbandes “Confederación Canaria de Empresarios” (kanarischer Unternehmerverband) und Geschäftsführer der Quesoventura S.L., Telde, Gran Canaria, Spanien.

Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, gleichzeitig für den Fall, dass eines der vorstehend vorgeschlagenen und von der virtuellen Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet,

6.7

Roberto López Sánchez, San Bartolomé de Tirajana Gran Canaria, Spanien, Vertreter der Rolopsan, S.L.U., Las Palmas de Gran Canaria, Spanien im Verwaltungsrat der Maspalomas Golf, S.A.,

als Ersatzmitglied für sämtliche der unter lit. 6.1) bis 6.6) gewählten Aufsichtsratsmitglieder zu wählen mit der Maßgabe, dass (1) er Mitglied des Aufsichtsrats wird, wenn unter lit. 6.1) bis 6.6) gewählte Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf ihrer Amtszeit wegfallen, (2) er seine Stellung als Ersatzmitglied für die dann noch vorhandenen der unter lit. 6.1) bis 6.6) gewählten Aufsichtsratsmitglieder zurückerlangt, sobald die Hauptversammlung für das vorzeitig ausgeschiedene und durch ihn ersetzte Aufsichtsratsmitglied eine Neuwahl vornimmt, (3) für den Fall, dass mehrere der unter lit. 6.1) bis 6.6) gewählten Aufsichtsratsmitglieder gleichzeitig vor Ablauf ihrer Amtszeit wegfallen, die Weggefallenen in der Reihenfolge unter lit. 6.1) bis 6.6) ersetzt werden, und (4) sich bei einem Eintritt in den Aufsichtsrat die Amtsdauer als Aufsichtsratsmitglied auf die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung beschränkt, in der eine Neuwahl erfolgt.

Die Lebensläufe der zur Wiederwahl vorgeschlagenen Kandidaten und des vorgeschlagenen Ersatzkandidaten sind dieser Tagesordnung am Ende der Einladung beigefügt und auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-lsi/

zugänglich.

Gemäß Ziffer C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 werden die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär wie folgt offengelegt:

Santiago de Armas Fariña ist nicht stimmberechtigter Schriftführer des dem Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen Kontrollgremiums der Mehrheitsaktionärin Lopesan Touristik S.A. sowie Vertreter von Mitgliedern von Verwaltungsorganen der weiteren in der Aufstellung nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG genannten Unternehmen. Zudem erbringt die S. De Armas y Asociados S.L., deren Partner Herr Santiago de Armas ist, regelmäßig Beratungsdienstleistungen gegenüber der IFA Canarias, S.L., einer Tochtergesellschaft der Gesellschaft.

Dr. Hans Vieregge gehört dem Aufsichtsrat der Gesellschaft zwar mehr als 12 Jahre an. Dennoch ist er nach Einschätzung von Vorstand und Aufsichtsrat von der Gesellschaft und vom Vorstand unabhängig, da er trotz der langen Gremienzugehörigkeit keinerlei persönliche oder geschäftliche Beziehungen zu Mitgliedern des Vorstands oder zur Mehrheitsaktionärin und deren Gremienmitgliedern unterhält und auch die sehr moderate Aufsichtsratsvergütung keine Abhängigkeit begründet.

Francisco López Sánchez ist Mitglied von Verwaltungsorganen bzw. Vertreter von Mitgliedern von in den in der Aufstellung nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG genannten mit der Lopesan Touristik, S.A. verbundenen Unternehmen, darunter der Lopesan Touristik S.A.. Ferner ist er ein Sohn des Mehrheitsgesellschafters der mittelbaren beherrschenden Gesellschafterin Invertur Helsan S.L.U., Herrn Eustasio López González.

Inés Arnaldos ist als spanische Rechtsanwältin (abogada) in der Rechtsabteilung bei der Lopesan Hotel Management, S.L. angestellt.

Antonio Rodríguez Pérez ist bei der Lorcar Asesores S.L. als Geschäftsführer angestellt, deren Muttergesellschaft die Hijos de Francisco López Sánchez S.A. ist, einer deren Tochtergesellschaft die Mehrheitsaktionärin Lopesan Touristik S.A. ist. Zudem ist er Mitglied eines dem Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen Kontrollgremiums der Lopesan Touristik S.A. sowie Vertreter eines Mitglieds von Verwaltungsorganen der in der Aufstellung nach § 125 Abs. (1) Satz 5 AktG genannten Unternehmen. Er erhält gelegentlich Dienstleistungsaufträge von der Interhotelera Española, S.A.U. und der Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U., die ebenfalls mit der Lopesan Touristik S.A. verbunden sind.

Roberto López Sánchez ist Mitglied von Verwaltungsorganen bzw. Vertreter von Mitgliedern von in den in der Aufstellung nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG genannten mit der Lopesan Touristik, S.A. verbundenen Unternehmen, darunter der Lopesan Touristik S.A.. Ferner ist er ein Sohn des Mehrheitsgesellschafters der mittelbaren beherrschenden Gesellschafterin Invertur Helsan S.L.U., Herrn Eustasio López González.

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats stehen von den vorgeschlagenen Kandidaten Herr Dr. Hans Vieregge und Herr Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo nicht in einer nach Ziffer C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu einem wesentlich an der LS INVEST AG beteiligten Aktionär, zum Unternehmen oder den Organen der Gesellschaft.

Gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG werden folgende Angaben gemacht:

Santiago de Armas Fariña, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien

Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien (unmittelbar oder als Vertreter von juristischen Personen, die ihrerseits Mitglieder von Verwaltungsorganen sind):

S. de Armas y Asociados, S.L.

Lexa, S.A.

Asociación Club de Yates Pasito Blanco

Puerto Deportivo Pasito Blanco Canarias, S.L.U.

Tricontinental Hotel Lab, S.L.

Dr. Hans Vieregge, Hannover, Deutschland

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG, Flensburg

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

CONTI 148. Schiffahrts GmbH & Co.KG, “Conti Greenland”, München

Siepmann-Werke GmbH & Co. KG, Warstein

Francisco López Sánchez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien

Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien (unmittelbar oder als Vertreter von juristischen Personen, die ihrerseits Mitglieder von Verwaltungsorganen sind):

Agrícola Tabaibal, S.A.U.

Altamarena, S.A.U.

Bitumex, S.A.U.

Brickell Reach Tower 3801 LLC

Casticar, S.A.U.

Cook-Event Canarias, S.A.U.

Costa Canaria de Veneguera, S.A.

Creativ Hotel Buenaventura, S.A.

Dehesa de Jandía, S.A.U.

Explotaciones Jandía, S.A.U.

Expo Meloneras, S.A.

Interhotelera Española, S.A.U.

LHM Americas, LLC

LHM Bávaro, SRL

Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U.

Lopesan Hotel Management, S.L.

Lopesan Satocan Investment, S.L.

Lopesan Touristik, S.A.U.

Lorcar Asesores, S.L.U.

LS Shared Investments, S.L.U.

Maspalomas Golf, S.A.

Maspalomas Resort, S.L.U.

Megahotel Faro, S.L.

Meloneras Golf, S.L.U.

Oasis Beach Maspalomas, S.L.

Promociones Faro, S.A.U.

Promociones Taidía, S.A.U.

Puerto Deportivo Pasito Blanco Canarias, S.L.U.

Punta del Sol, S.A.

Varadero Center, S.L.U.

Inés Arnaldos, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien

Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.

Antonio Rodríguez Pérez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien

Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien (unmittelbar oder als Vertreter von juristischen Personen, die ihrerseits Mitglieder von Verwaltungsorganen sind):

Agrícola Tabaibal, S.A.U.

Aguas de Meloneras, A.I.E.

Bitumex, S.A.U.

Casticar, S.A.U.

Jandía Beach Center, S.A.

Jandía Dunas, S.A.

LHM Américas, LLC

LHM Bávaro, SRL

Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U.

Lopesan Touristik, S.A.U.

Lorcar Asesores, S.L.U.

Novedad Digital, S.L.

Puerto Deportivo Arguineguín, S.L.

Puerto Deportivo Pasito Blanco Canarias, S.L.U.

Telefaro 2000 Comunicaciones S.L. (in Liqu.)

Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo, Telde, Gran Canaria, Spanien

Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

Administración y Gestión Promociones-Cooperativas, S.L.

Akarta Novus, S.L.

Autoridad Portuaria de Las Palmas

Consejo Insular de Aguas de Gran Canaria

Consorcio Zona Franca de Gran Canaria

Explotaciones La Calderona, S.L.

Fundación Canaria Patronos V.P.

Fundación Canaria Yrichen

Inversiones La Lucera, S.L.

Patronato de Turismo de Gran Canaria

Quesoventura, S.L.

Sociedad Canaria de Fomento Económico, S.A.

Roberto López Sánchez, San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria, Spanien

Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien (unmittelbar oder als Vertreter von juristischen Personen, die ihrerseits Mitglieder von Verwaltungsorganen sind):

Agrícola Tabaibal, S.A.U.

Altamarena, S.A.U.

Bitumex, S.A.U.

Casticar, S.A.U.

Cook-Event Canarias, S.A.U.

Creativ Hotel Buenaventura, S.A.

Dehesa de Jandía, S.A.U.

Explotaciones Jandía, S.A.U.

Expo Meloneras, S.A.

Interhotelera Española, S.A.U.

Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U.

Lopesan Hotel Management, S.L.

Lopesan Touristik, S.A.U.

Lorcar Asesores, S.L.U.

Maspalomas Golf, S.A.

Maspalomas Resort, S.L.U.

Megahotel Faro, S.L.

Meloneras Golf, S.L.U.

Oasis Beach Maspalomas, S.L.

Promociones Faro, S.A.U.

Promociones Taidía, S.A.U.

Puerto Deportivo Pasito Blanco Canarias, S.L.U.

Varadero Center, S.L.U.

III.

Unterlagen für die virtuelle Hauptversammlung

Folgende Unterlagen sind von der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft

https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-lsi/

zugänglich:

die Einberufung mit der Tagesordnung der virtuellen Hauptversammlung;

der Jahresabschluss der LS INVEST AG und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021;

der zu einem Bericht zusammengefasste Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021 nebst dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB und § 315a Abs. 1 HGB;

der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns;

der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2021;

die Lebensläufe der zu TOP 6 zur Wiederwahl vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder und des Ersatzmitglieds.

der Inhalt der Einberufung, die die Erläuterung zu TOP 1, zu dem kein Beschluss gefasst werden sollen, und die Angaben über die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 WpHG) enthält;

ein etwaiges nach Einberufung der Versammlung bei der Gesellschaft eingegangenes Verlangen von Aktionären im Sinne von § 122 Abs. 2 AktG (unverzüglich nach Zugang);

weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 AktG, § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz; und

Angaben gemäß § 125 AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 („EU-DVO“).

Nach der virtuellen Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter

https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-lsi/

bekannt gegeben.

IV.

Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten

Auf der Grundlage von § 1 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (Bundesgesetzblatt I Nr. 14 2020, S. 570), das zuletzt durch Art. 11 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 (Bundesgesetzblatt I Nr. 67 2020, Seite 3328) geändert wurde (das „COVID-19-Gesetz“), hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird und den Aktionären die Teilnahme und die Stimmrechtsausübung an bzw. in der virtuellen Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation ermöglicht wird. Ort der virtuellen Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Konferenzraum im Hotel Plaza, Düsseldorfer Straße 54, 47051 Duisburg.

Die virtuelle Hauptversammlung wird vollständig in dem passwortgeschützten Online-Portal zur virtuellen Hauptversammlung („Online-Portal“) unter

https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-lsi/

live in Bild und Ton für angemeldete Aktionäre und deren Bevollmächtige im Internet übertragen. Für den Zugang bedarf es der Zugangskarte, auf der die erforderlichen Login-Daten aufgedruckt sind. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt über elektronische Kommunikation (elektronische Briefwahl) sowie durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Den Aktionären und deren Bevollmächtigten wird ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt und Aktionäre oder deren Bevollmächtige, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können über elektronische Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung erheben. Die vorgesehene Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

Wir bitten die Aktionäre um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.

V.

Weitere Angaben und Hinweise zur Teilnahme und Stimmrechtsausübung und weiteren Aktionärsrechten

1.

Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der virtuellen Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme nachweisen. Die Anmeldung in deutscher, spanischer oder englischer Sprache und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der im Anschluss genannten Adresse mindestens sechs (6) Tage vor der virtuellen Hauptversammlung, d. h. bis zum 14. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.

 

LS INVEST AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Für den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär (z.B. ein Kreditinstitut oder eine Depotbank) aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes, der in deutscher, spanischer oder englischer Sprache zu erfolgen hat, muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der virtuellen Hauptversammlung, d. h. auf den 30. Juni 2022, 00:00 Uhr (MESZ), („Nachweisstichtag“) beziehen.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft erhalten die teilnahmeberechtigten Aktionäre Zugangskarten, auf denen die erforderlichen Login-Daten für das Online-Portal abgedruckt sind.

Bedeutung des Nachweisstichtages (Record Date)

Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der virtuellen Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen, sofern sie hierzu nicht von einem Aktionär bevollmächtigt werden. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung.

2.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten oder mittels elektronischer Briefwahl

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wie nachstehend näher bestimmt auszuüben. Unter Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschlussvorschlag unterbreitet und ist somit auch keine Abstimmung vorgesehen (zur Erläuterung siehe dort). Die vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6 haben verbindlichen Charakter.

Die Aktionäre können bei sämtlichen Abstimmungen jeweils mit „Ja“ (Befürwortung) oder „Nein“ (Ablehnung) abstimmen oder sich der Stimme enthalten (Stimmenthaltung).

a)

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben, können ihr Stimmrecht und ihre versammlungsbezogenen Rechte in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes – wie vorstehend beschrieben – erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Aktionäre können einen Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl zur Ausübung von Stimmrechten und ihrer sonstigen Rechte in der virtuellen Hauptversammlung bevollmächtigen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Für die Bevollmächtigung bitten wir unsere Aktionäre, das auf der Zugangskarte vorgesehene Vollmachtsformular zu verwenden.

Bei der Bevollmächtigung eines Intermediärs (z.B. Kreditinstitute), einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution gelten Besonderheiten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Aktionäre und deren Bevollmächtigte können auch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen. Auch in diesem Jahr bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zur Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen dazu eine Vollmacht und in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Soweit zu einzelnen Tagesordnungspunkten keine Weisung erteilt wird, werden sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. Weisungen zur Ausübung sonstiger Aktionärsrechte, insbesondere zur Stellung von Anträgen oder Fragen, nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen.

Bevollmächtigte einschließlich bevollmächtigter Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution können sich, vorbehaltlich abweichender Bestimmungen des Vertretenen, ebenfalls nach Maßgabe ihrer Weisungen nur durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung des Stimmrechts vertreten lassen. Bevollmächtigte können darüber hinaus das Stimmrechts durch elektronische Briefwahl ausüben.

Bevollmächtigungen, auch solche an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, müssen der Gesellschaft, eingehend spätestens bis zum Ablauf des 20. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ), an folgende Adresse übermittelt oder an die nachfolgend angegebene E-Mail-Adresse (z. B. als eingescannte Datei im pdf-Format) gesendet werden:

 

LS INVEST AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Erfolgt die Bevollmächtigung nicht unter fristgerechter Übermittlung wie vorstehend beschrieben, gilt mit Blick auf eine gegenüber dem Bevollmächtigten erteilte Bevollmächtigung das Folgende: Die Nutzung des Online-Portals durch einen Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die Zugangsdaten erhält, sofern diese nicht direkt an den Bevollmächtigten versandt wurden. Die Nutzung des Zugangscodes durch den Bevollmächtigten gilt zugleich als Nachweis der Bevollmächtigung.

Aktionäre können außerdem über das Online-Portal Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen. Bevollmächtigungen, Vollmachtsnachweise sowie die Erteilung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können über das Online-Portal auch über den 20. Juli 2022 hinaus, auch während der Hauptversammlung, noch bis zum Beginn der Abstimmungen durch den Versammlungsleiter, übermittelt, widerrufen und geändert werden.

b)

Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte können ihr Stimmrecht auch durch elektronische Briefwahl ausüben. Elektronische Briefwahlstimmen können ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation über das Online-Portal unter der oben unter Ziffer IV. angegebenen Internetseite abgegeben werden. Elektronische Briefwahlstimmen können über das Online-Portal, bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter, übermittelt, widerrufen oder geändert werden.

Auch im Fall der elektronischen Briefwahl sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellte bevollmächtigte Rechtsträger können sich ebenfalls der elektronischen Briefwahl bedienen.

Um die Briefwahlstimmen mittels Online-Portal übermitteln zu können, bedarf es der Zugangskarte, auf der die erforderlichen Login-Daten aufgedruckt sind.

Ergänzende Informationen zur Stimmrechtsausübung

Sollten Stimmrechte fristgemäß auf mehreren Wegen (Brief, E-Mail, elektronisch über das InvestorPortal oder gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung ((EU) 2018/1212)) durch Vollmacht und Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilt werden, werden diese unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. elektronisch über das InvestorPortal, 2. gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung ((EU) 2018/1212), 3. per E-Mail und 4. per Brief.

Gehen auf demselben Übermittlungsweg fristgemäß mehrere Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zu, ist die zeitlich zuletzt zugegangene Erklärung verbindlich. Eine spätere Stimmabgabe als solche gilt nicht als Widerruf einer früheren Stimmabgabe. Der zuletzt zugegangene, fristgerechte Widerruf einer Erklärung ist maßgeblich.

Sollten auf dem gleichen Weg Erklärungen mit mehr als einer Form der Stimmrechtsauübung eingehen, gilt: Briefwahlstimmen haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und ggf. Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und letztere haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG sowie einer diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person.

Sollte ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG sowie eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person zur Vertretung nicht bereit sein, werden die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Vertretung entsprechend der Weisungen bevollmächtigt.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Briefwahlstimme bzw. Weisung entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

3.

Recht zur Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00, das sind 192.308 Stückaktien, erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Dieses Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der virtuellen Hauptversammlung, d.h. bis zum 20. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Der Tag der virtuellen Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind dabei nicht mitzurechnen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten; § 121 Abs. 7 AktG ist entsprechend anzuwenden. Bestimmte Besitzzeiten Dritter werden gemäß § 70 AktG angerechnet.

Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Wir bitten, derartige Verlangen an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten.

 

LS INVEST AG
Vorstand
Düsseldorfer Str. 50, 47051 Duisburg

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht werden – unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Etwaige, nach der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingehende, bekanntzumachende Tagesordnungsergänzungsverlangen werden außerdem unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft auch auf der Internetseite der Gesellschaft

https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-lsi/

veröffentlicht.

4.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird und die Aktionäre ihre Stimmen in der virtuellen Hauptversammlung über elektronische Kommunikation (elektronische Briefwahl) und Vollmachtserteilung abgeben.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG können im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung an folgende Adresse übersandt werden:

 

LS INVEST AG
Vorstand
Düsseldorfer Str. 50, 47051 Duisburg
E-Mail: finanzen@lsinvestag.com

Bis spätestens zum Ablauf des 6. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ), bei dieser Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären im Internet unter

https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-lsi/

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Gemäß § 126 Abs. 2 AktG bzw. gemäß §§ 127, 126 Abs. 2 AktG müssen Gegenanträge und deren Begründung sowie die Wahlvorschläge in den dort aufgelisteten Fällen nicht zugänglich gemacht werden, z. B. wenn sich dadurch der Vorstand strafbar machen würde oder wenn aufgrund des Antrags ein gesetzes- oder satzungswidriger Beschluss der Hauptversammlung ergehen würde. Des Weiteren muss eine Begründung nicht zugänglich gemacht werden, wenn diese insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Wahlvorschläge müssen insbesondere nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Wahlvorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der zu wählenden Person bzw. der zu wählenden Personen enthält oder wenn keine Angaben der zu wählenden Person zu der Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien erfolgt sind.

Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz als in der Versammlung gestellt, wenn der bzw. die den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

Das Recht des Versammlungsleiters, zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt hiervon, soweit das Gesetz nichts anders bestimmt, unberührt.

5.

Fragerecht des Aktionärs

Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 des COVID-19-Gesetzes i.V.m. § 131 AktG wird den Aktionären ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Fragen können in deutscher oder spanischer Sprache eingereicht werden. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgegeben, dass Fragen vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation spätestens bis zum

19. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ),

ausschließlich über das Online-Portal unter der oben unter IV. angegebenen Internetseite einzureichen sind. Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Ein Recht zur Einreichung von Fragen besteht nur für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und deren Bevollmächtigte, die den erforderlichen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er die Fragen beantwortet. Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden. Die Gesellschaft behält sich vor, bei der Fragenbeantwortung jeweils den Namen und ggf. Wohnort bzw. Sitz des fragenden Aktionärs und/oder seines Bevollmächtigten zu nennen, soweit der Namensnennung bei der Übermittlung der Frage im Online-Portal nicht ausdrücklich widersprochen wird.

6.

Möglichkeit des Widerspruchs gegen einen Beschluss der virtuellen Hauptversammlung

Widerspruch zur Niederschrift gegen einen Beschluss der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 245 Nr. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des COVID-19-Gesetzes kann von Aktionären oder Bevollmächtigten, die das Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl oder Vollmachtserteilung ausgeübt haben, von Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zur Schließung der virtuellen Hauptversammlung am 21. Juli 2022 durch den Versammlungsleiter im Wege elektronischer Kommunikation erklärt werden. Die Erklärung ist ausschließlich über das Online-Portal unter der unter IV. angegebenen Internetseite möglich.

Der Notar hat die Gesellschaft zur Entgegennahme von Widersprüchen über das Online-Portal ermächtigt und erhält die Widersprüche hierüber.

7.

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft

https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-lsi/
8.

Zusätzliche Angabe gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 128.700.000,00 und ist eingeteilt in 49.500.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält hiervon 153.250 eigene Aktien, welche gemäß § 71b AktG nicht stimmberechtigt sind.

9.

UTC Zeiten (Angaben gemäß Tabelle 3 EU-DVO)

Sämtliche Zeitangaben in der Einberufung sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Zeit (MESZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden.

 

Duisburg, im Juni 2022

LS INVEST AG

Der Vorstand

 

INFORMATIONEN ZU DEN WAHLEN ZUM AUFSICHTSRAT


Santiago de Armas Fariña

Persönliche Daten

Name Santiago de Armas Fariña
Anschrift (beruflich) Avenida Rafael Cabrera, 4-1ºP
35002 Las Palmas de Gran Canaria
Geburtsdatum 13.03.1954

Berufserfahrung

  Anwalt für Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht
Seit 05/1979 Eingetragen in der Anwaltskammer von Las Palmas de Gran Canaria
Seit 01/1995 Präsident und Direktor der Handelsgesellschaft S. de Armas y Asociados, S.L., einer Kanzlei für Rechts-, Wirtschafts- und Unternehmensberatung

Ausbildung

06/1977 Abschluss Jurastudium
  La Laguna
  Fachlehrgang Steuerrecht und Steuerberatung, Madrid

Aktuelle Mandate

Seit 01/2001 Mitglied des Aufsichtsrats der LS INVEST AG, Vorsitzender seit 10/2005
  Mitgliedschaft in den im Anhang des Jahresabschlusses 2021 der LS INVEST AG angegebenen Gremien
  Stellvertretender Vorsitzender der Industrie- und Handelskammer von Las Palmas und Vorsitzender des Tourismusausschusses
  Mitglied der Geschäftsführung des Hotelverbandes von Gran Canaria, Lanzarote und Fuerteventura
  Mitglied des Sozialausschusses der Universität von Las Palmas
  Mitglied der Geschäftsführung des Arbeitgeberverbandes von Las Palmas

Sonstige Kenntnisse

Sprachkenntnisse Spanisch (Muttersprache)
Englisch (mittlere Kenntnisse)


Dr. Hans Vieregge

Persönliche Daten

Name Hans Vieregge
Anschrift Franziusweg 8
30167 Hannover
Geburtsdatum 12.07.1941

Berufserfahrung

31.12. 2006 Ruhestand
1987 - 2006 Vorstand Nord-LB, Hannover
Verantwortlich für unterschiedliche Bereiche des Firmen- und Privatkundengeschäfts; seit 1993 verantwortlich für die Schiffs- und Flugzeugfinanzierungen und die Niederlassung Singapur; die letzen Jahre als Vertreter des Vorstandsvorsitzenden
1969 - 1987 Mitarbeiter HSBC Trinkaus und Burkhardt, Schwerpunkte Kredit- und Auslandsgeschäfte, zentrale Marketingaufgaben
seit 1983 Generalbevollmächtigter
1967 - 1968 Assistent am Seminar für Wirtschaftspolitik, Universität Köln

Ausbildung

1962 - 1966 Volkswirtschaftsstudium in München und Köln

Aktuelle Mandate

Seit 1994 Mitglied im Aufsichtsrat der LS INVEST AG
  Mitgliedschaft in den im Anhang des Jahresabschlusses 2021 der LS INVEST AG angegebenen Gremien

Sonstige Kenntnisse

Sprachkenntnisse Deutsch (Muttersprache)
Englisch (fließend)


Francisco López Sánchez

Persönliche Daten

Name Francisco López Sánchez
Anschrift c/Alcalde Enrique Jorge, 1
35100 San Fernando de Maspalomas
Geburtsdatum 13.07.1979

Berufserfahrung

Seit 2003 Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied
Lopesan Hotels & Resorts
2002 - 2003 Verwaltungsangestellter
Prepaid Network Corp., Miami, Florida / USA
2001 Praktikum Geschäftsleitung
Gran Hotel Lopesan Costa Meloneras, Gran Canaria, Spanien
2000 Verkaufsmitarbeiter
Key Travel, S.L., Las Palmas de Gran Canaria, Spanien

Ausbildung

1994 - 1998 Abitur
Saddlebrook High School, Tampa, Florida / USA
1998 - 2002 Bachelor of Hospitality Management
Florida International University, Miami, Florida / USA

Aktuelle Mandate

Seit 07/2008 Mitglied im Aufsichtsrat der LS INVEST AG
  Mitgliedschaft in den im Anhang des Jahresabschlusses 2021 der LS INVEST AG angegebenen Gremien

Sonstige Kenntnisse

Sprachkenntnisse Spanisch (Muttersprache)
Englisch (fließend)


Inés Arnaldos

Persönliche Daten

Name Inés Arnaldos
Anschrift c/Concepción Arenal, 20-2º
35006 Las Palmas de Gran Canaria
Geburtsdatum 15.05.1980

Berufserfahrung

Seit Januar 2006 Anwältin in der Rechtsabteilung
Gruppe Lopesan

Ausbildung

1990 - 1998 Deutsche Schule in Las Palmas de Gran Canaria. Abschluss: Abitur
1998 - 2002 Jurastudium an der Universität CEU San Pablo, Madrid. Fachgebiet EU-Recht
10/2002 – 01/2003 Abschluss Experte für EU-Recht - Universität CEU San Pablo, Madrid
01/2003 – 07/2003 Abschluss Experte für EU-Recht - Sorbonne, Paris/Universität Madrid
11/2003 – 06/2005 Vorbereitung für die Prüfung zur Aufnahme in den staatlichen Dienst
09/2008 – 06/2010 Praktische Ausbildung zum Anwalt – Akademie für Rechtspraxis, Las Palmas
11/2010 Zertifikat über die berufliche Befähigung

Aktuelle Mandate

Seit 2017 Mitlglied des Aufsichtsrats der Ls Invest AG

Sonstige Kenntnisse

Sprachkenntnisse Spanisch (Muttersprache)
Deutsch (fließend)
Französisch (fließend)
Englisch (fließend)


Antonio Rodríguez Pérez

Persönliche Daten

Name Antonio C. Rodríguez Pérez
Anschrift c/Concepción Arenal, 20-2º
35006 Las Palmas de Gran Canaria
Geburtsdatum 29.01.1966

Berufserfahrung

Seit 2007 Geschäftsführer Finanzen
Gruppe Lopesan
1994 - 2007 Geschäftsführer Immobilienabteilung
Gruppe Lopesan
1993 - 1994 Verwaltungsangestellter
Unternehmen der metallverarbeitenden Industrie

Ausbildung

1992 Studium zum Diplomvolkswirt und Diplombetriebswirt – Universität von Barcelona
  Ergänzende Fortbildungsmaßnahmen:

MBA direkte und indirekte Besteuerung

Steuerliche und buchhalterische Konsolidierung

Finanzielle Transaktionen

Internationaler Handel

Fusionen und Erwerbe

Unternehmensbewertung

Informationssysteme für Unternehmen

Gruppeninterne Transaktionen

Aktuelle Mandate

Seit 07/2002 Mitglied im Aufsichtsrat der IFA Hotel & Touristik AG
  Mitgliedschaft in den im Anhang des Jahresabschlusses 2021 der LS INVEST AG angegebenen Gremien

Sonstige Kenntnisse

Sprachkenntnisse Spanisch (Muttersprache)
Englisch (mittleres Niveau)


Agustín Manrique de Lara y Benitez de Lugo

Persönliche Daten

Name Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo
Anschrift El Cortijo
35218 Telde / Gran Canaria - Spanien
Geburtsdatum 05.04.1964

Berufserfahrung

Seit 1998 Geschäftsführendes Vorstandsmitglied
El Cortijo - Quesoventura
1996 - 1999 Generaldirektor Kanarische Inseln
Gecovisa (Immobilienverwaltung)
1994 - 1996 Regionaldirektor Madrid
Gecovisa (Immobilienverwaltung)
1993 - 1994 Controller
Sozialversicherung Madrid: Kostenstelle Notaufnahme
1991 - 1993 Generaldirektor Spanien
Goddard & Loyd España, S.A. (Immobilienprojekte)
1988 - 1991 Assistent des Präsidenten
Afisa (Immobilien)
1987 - 1988 Analyst für Finanz- und Immobilieninvestitionen
Ron Investment (Merchant Bank der Gruppe Marc Rich)

Ausbildung

1995 Diplomvolkswirt und Diplombetriebswirt – Universität von Madrid
1994 Master in Business Administration – MBS, Houston University

Aktuelle Mandate

Seit 07/2014 Mitglied im Aufsichtsrat der LS INVEST AG
  Mitgliedschaft in den im Anhang des Jahresabschlusses 2021 der LS INVEST AG angegebenen Gremien
Seit 2013 Präsident des Kanarischen Unternehmerverbands
Seit 2013 Mitglied des Verwaltungsrats der Hafenbehörde von Las Palmas
Seit 2013 Mitglied des Tourismusverbands von Gran Canaria

Sonstige Kenntnisse

Sprachkenntnisse Spanisch (Muttersprache)
  Englisch (fließend)


Roberto López Sánchez

Persönliche Daten

Name Roberto J. López Sánchez
Anschrift (beruflich) c/ Alcalde Enrique Jorge 1
35100 San Fernando de Maspalomas
Geburtsdatum 14.08.1974

Berufserfahrung

Seit 2002 Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied
Lopesan Hotels & Resorts
2001 - 2002 Assistent Betriebsdirektor
Gruppe Lopesan (Creativ Hotels)

Ausbildung

1998 Abschluss Betriebswirtschaftsstudium
Roger Williams-Universität Bristol, Rhode Island, USA
Diverse Lehrgänge
1999 • Motivation am Arbeitsplatz
2000 • Motivation in Stresssituationen
2001 • Ein- und Verkauf im Hotelwesen
• Personalwesen

Aktuelle Mandate

Seit 07/2017 Ersatzmitglied im Aufsichtsrat der LS INVEST AG
  Mitgliedschaft in den im Anhang des Jahresabschlusses 2021 der LS INVEST AG angegebenen Gremien

Sonstige Kenntnisse

Sprachkenntnisse Spanisch (Muttersprache)
  Englisch (fließend)


INFORMATION ZUM DATENSCHUTZ FÜR AKTIONÄRE

Die LS INVEST AG verarbeitet als Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechtes personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und deren Vertreter (Name, Anschrift, Sitz/Wohnort, eine etwaige E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nr. der Zugangskarte, die Erteilung und den Widerruf etwaiger Stimmrechtsvollmachten, die Stimmabgabe sowie im Vorfeld der Hauptversammlung eingereichte Fragen). Je nach Lage des Falls kommen auch weitere personenbezogene Daten in Betracht. Der Zweck der Datenverarbeitung ist die Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten durch die LS INVEST AG, die Organisation und Abwicklung der virtuellen Hauptversammlung und den Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung ihrer Rechte und Pflichten vor und während der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Datenverarbeitung ist für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Stimmrechtsausübung im Wege der elektronischen Kommunikation oder der Bevollmächtigung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c der DSGVO. Daten werden so lange aufbewahrt, wie dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat (z.B. im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten anlässlich der virtuellen Hauptversammlung).

Die LS INVEST AG bedient sich externer Dienstleister (Hauptversammlungs-Agenturen, Banken, Notare, Rechtsanwälte) für die Ausrichtung der virtuellen Hauptversammlung und wird diesen zur Erfüllung ihrer Tätigkeiten, soweit erforderlich, auch personenbezogene Daten zugänglich machen. Mit diesen Dienstleistern wird, soweit erforderlich, ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß § 28 DSGVO geschlossen. In jedem Fall dürfen die Dienstleister die personenbezogenen Daten der Aktionäre, deren Vertreter ausschließlich im Rahmen der Erbringung ihrer Dienstleistungen bzw. der Durchführung ihres Auftrages verarbeiten und müssen die Daten vertraulich behandeln. Eine Datenübermittlung in Drittländer oder an internationale Organisationen erfolgt nicht.

Ihnen, unseren Aktionären, und deren Vertretern steht bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, auf Widerspruch nach Artikel 21 DSGVO sowie auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO zu. Diese Rechte können Sie unmittelbar gegenüber folgender Kontaktadresse geltend machen:

LS INVEST AG
vertreten durch die Vorstandsmitglieder Yaiza García Suárez, José Alba Pérez
Düsseldorfer Str. 50
47051 Duisburg
Fax: +49 (0) 2 03 9 92 76 92

Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzbehörde nach Artikel 77 DSGVO.

Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:

LS INVEST AG
Datenschutzbeauftragter
Düsseldorfer Str. 50
47051 Duisburg
Fax: +49 (0) 2 03 9 92 76 92


13.06.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de

Sprache: Deutsch
Unternehmen: LS INVEST AG
Düsseldorfer Strasse 50
47051 Duisburg
Deutschland
Telefon: +49 203 992760
E-Mail: finanzen@lsinvestag.com
Internet: https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-lsi/

 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

1374399  13.06.2022 

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