Züblin Immobilien Holding AG / Schlagwort(e): Generalversammlung Ad hoc Mitteilung gem. Art 53 KR / Generalversammlung genehmigt Anträge des Verwaltungsrats
22.06.2022 / 08:16 CET/CEST Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Anlässlich der 33. Ordentlichen Generalversammlung vom 21. Juni 2022 waren 60.2% des Aktienkapitals vertreten. Allen Anträgen des Verwaltungsrates wurde zugestimmt:
Genehmigung des Geschäftsberichts 2021/22, des Vergütungsberichts sowie Kenntnisnahme der Berichte der Revisionsstelle
Verwendung des Bilanzverlusts und Vortrag auf neue Rechnung
Ausschüttung von CHF 1.00 pro Namenaktie aus Kapitaleinlagereserven (ex-Datum 23.06.2022)
Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung
Wiederwahlen des bestehenden Verwaltungsrats sowie des Präsidenten
Wiederwahl der bestehenden Mitglieder in den Vergütungsausschuss
Wahl der neuen Revisionsstelle SWA Swiss Auditors AG
Wiederwahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters
Genehmigung der Vergütungen für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung
Die Amtsdauer aller gewählten Vertreter beträgt ein Jahr und endet an der nächsten ordentlichen Generalversammlung 2023.