DGAP-News: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: Anlegererfolg gegen Filz und Mauschelei: Landgericht Leipzig ordnet Entlassung des UDI-Insolvenzverwalters an

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Emittent / Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB / Schlagwort(e): Rechtssache/Strategische Unternehmensentscheidung
SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: Anlegererfolg gegen Filz und Mauschelei: Landgericht Leipzig ordnet Entlassung des UDI-Insolvenzverwalters an 

11.07.2022 / 11:43
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Anlegererfolg gegen Filz und Mauschelei: Landgericht Leipzig ordnet Entlassung des UDI-Insolvenzverwalters an

In einer Reihe von Beschlüssen vom 27.06.2022 hat das Landgericht Leipzig die Entlassung des UDI-Insolvenzverwalters angeordnet. Das Landgericht gab damit den Beschwerden von Anlegern aus dem Kreise der Interessengemeinschaft UDI statt. Das ist ein ungewöhnlicher Vorgang, der großes Aufsehen in der gesamten Branche erregt. 

Rechtsanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach von der Kanzlei Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB in Berlin, die sämtliche Verfahren für die Anleger geführt hat: „Das ist ein großer Erfolg für die Rechte der UDI-Anleger, aber auch für die allgemeine Markthygiene und für die saubere und transparente Abwicklung von Insolvenzverfahren.“

Frau Dr. Schmidt-Morsbach analysiert die Beschlüsse wie folgt: „Das Landgericht hat in seiner Begründung besonders herausgestellt, dass der Insolvenzverwalter unabhängig zu sein hat. Er darf sich nicht willfährige Stimmenmehrheiten nach eigenem Gusto zusammenstellen. Das Landgericht beanstandet, dass der Insolvenzverwalter durch ein anlassloses Rundschreiben gegenüber sämtlichen Anlegern um Vollmachtserteilung auf zwei Anwaltskanzleien geworben hat, die zuvor wenig bis gar nicht in die Anlegervertretung involviert waren, und alle anderen Interessenvertreter außen vor gelassen hat. Die zwei vom Insolvenzverwalter favorisierten Anwaltskanzleien haben dann mit den neu eingeworbenen Stimmenpaketen die Gläubigerversammlungen dominiert, allen Vorschlägen des Insolvenzverwalters zugestimmt, sich selbst in die Gläubigerausschüsse gewählt und jegliche Opposition im Keim erstickt. Dieses Vorgehen, dass wir auch in anderen Verfahren beobachten – zum Beispiel bei Leonidas und bei der Deutschen Lichtmiete – beanstandet das Landgericht als rechtswidrig.

Rechtsanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach warnt: „Hier wie auch in anderen Fällen werden wir uns genau anschauen, ob die unzulässige Stimmrechtswerbung und die Schaffung willfähriger Mehrheiten womöglich nur die Spitze eines Eisberges sind. Es gibt Anzeichen dafür, dass die Kungelei weit in die vorinsolvenzliche Zeit zurückreicht und dass sie fortgesetzt werden soll, bis die werthaltigen Vermögensgegenstände aus der Insolvenzmasse veräußert worden sind. Wir werden sehr genau hinschauen, an welchen Käufer und zu welchen Preisen die Vermögenswerte aus der Insolvenz veräußert werden. Auf keinen Fall darf den Anlegern, die schon genug geschädigt sind, ein weiteres Mal Schaden zugefügt werden.

Als Ansprechpartnerin für weitere Fragen steht Ihnen gerne Rechtsanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach zur Verfügung, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, Partnerin bei Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB in Berlin. Tel.: 030-3276170. Mail: schmidt-morsbach@ssma.de. URL: www schirp.com. Die Fachanwälte der Kanzlei Schirp & Partner aus Berlin verfügen aufgrund langjähriger Praxis seit mehr als 25 Jahren über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht.


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