ROUNDUP 2/BGH prüft: Wann muss die Schufa die alten Schulden löschen?

dpa-AFX · Uhr

(neu: Entscheidung wird am 28. März verkündet.)

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die Frage, wie lange die Schufa abgeschlossene Privatinsolvenzen speichern darf, dürfte bald höchstrichterlich geklärt sein. Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelte am Dienstag im Fall eines Betroffenen, der erhebliche Nachteile wegen des negativen Eintrags beklagt. Ein ganz ähnlicher Fall aus Deutschland wird derzeit beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) geprüft. Die BGH-Richter wollen möglicherweise zunächst das Luxemburger Urteil abwarten. Ihre Entscheidung wollen sie am 28. März verkünden.

Privatleute haben die Möglichkeit, sich durch eine Verbraucherinsolvenz innerhalb eines begrenzten Zeitraums von ihren Schulden zu befreien, auch wenn sie nicht alles zurückzahlen können. Am Ende eines erfolgreichen Verfahrens steht die sogenannte Restschuldbefreiung. Die Information darüber wird auf einem behördlichen Internetportal veröffentlicht. Dort steht sie für sechs Monate. Die Schufa und andere Auskunfteien erheben diese Bekanntmachungen und speichern die Daten drei Jahre lang.

Früher war das auch zulässig, aber seit Mai 2018 gilt EU-weit ein neues Datenschutzrecht. Die Frage ist, ob die Information jetzt früher gelöscht werden muss. Der Kläger hatte vorgebracht, dass er keinen Kredit aufnehmen, keine Wohnung neu mieten und nicht einmal ein Bankkonto eröffnen könne. Nach Angaben des Schufa-Anwalts ist sein Eintrag inzwischen gelöscht, weil die drei Jahre um sind./sem/DP/jha

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