EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Allianz SE / Bekanntmachung nach Art.5 Abs. 1 lit.b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung(EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
15.02.2023 / 09:40 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
München, den 15.02.2023
Im Zeitraum vom 06. Februar 2023 bis einschließlich 10. Februar 2023 hat die Allianz SE insgesamt 421.585 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 18. November 2022 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art.2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Datum
Stück Aktien
Durchschnittskurs (EUR)
06.02.2023
112.247
219,1197
07.02.2023
80.000
219,2700
08.02.2023
30.312
221,0888
09.02.2023
89.318
221,9183
10.02.2023
109.708
219,9863
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 21. November 2022 bis einschließlich 10. Februar 2023 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 3.002.279 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Allianz SE beauftragte Bank.
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com).
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