EQS-HV: ANDRITZ AG: Einberufung der 116. ordentlichen Hauptversammlung

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EQS-News: Andritz AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
ANDRITZ AG: Einberufung der 116. ordentlichen Hauptversammlung

28.02.2023 / 07:30 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS News
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Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 29. März 2023, um 10:30 Uhr, Wiener Zeit, im Steiermarksaal/Grazer Congress, 8010 Graz, Schmiedgasse 2, stattfindenden 116. ordentlichen Hauptversammlung der ANDRITZ AG mit Sitz in Graz, FN 50935 f, ein.

I. TAGESORDNUNG

  1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2022
  1. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
  1. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
  1. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
  1. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
  1. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023
  1. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht
  1. Beschlussfassung über Ermächtigungen des Vorstands im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung eigener Aktien

    Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 3 AktG im Zusammenhang mit eigenen Aktien und Beschlussfassungen zur Ermächtigung des Vorstands, nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 Monaten ab 1. Oktober 2023 eigene Aktien der Gesellschaft nach Maßgabe der Bestimmungen des Aktiengesetzes und des Börsegesetzes zu erwerben und gegebenenfalls einzuziehen, sowie Ermächtigung des Vorstands für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung der eigenen Aktien auch eine andere Art als über die Börse oder durch öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre zu beschließen.
     
  2. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 3

II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 08. März 2023 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter andritz.com zugänglich:
  • Beschlussvorschläge
  • UNTERLAGEN ZUM 1. TAGESORDNUNGSPUNKT
    • Jahresfinanzbericht 2022
    • Jahresabschluss 2022 der ANDRITZ AG
    • Lagebericht inkl. konsolidierte nicht-finanzielle Erklärung
    • konsolidierter Corporate-Governance-Bericht 2022
    • Vorschlag für die Gewinnverwendung
    • Bericht des Aufsichtsrats
  • UNTERLAGEN ZUM 7. TAGESORDNUNGSPUNKT
    • Vergütungsbericht der ANDRITZ AG
  • UNTERLAGEN ZUM 8. TAGESORDNUNGSPUNKT
    • Bericht des Vorstands über die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses zu TOP 8 (Ermächtigung des Vorstands im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung eigener Aktien)
  • Formular für die Erteilung einer Vollmacht
  • Formular für die Erteilung einer Vollmacht an einen Stimmrechtsvertreter
  • Formular für den Widerruf einer Vollmacht
  • Einberufung der 116. ordentlichen Hauptversammlung
     

III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 19. März 2023 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionärin/Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 24. März 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und an eine der folgenden Adressen zugehen muss.

  • Für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß § 18 Abs 3 genügen lässt
  • Für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
    • per Post oder Boten
      ANDRITZ AG
      c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
      8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
       
    • per SWIFT
      GIBAATWGGMS
      (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000730007 im Text angeben)


Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (SWIFT-Code)
  • Angaben über die Aktionärin/den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen
  • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien der Aktionärin/des Aktionärs, ISIN AT0000730007
  • Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung
  • Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht

 

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtags 19. März 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher oder in englischer Sprache entgegengenommen.

Identitätsnachweis
Die Aktionärinnen und Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.

Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie sich den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht bei sich haben.

Die ANDRITZ AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.

IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINER VERTRETUNG UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN

Jede Aktionärin/jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung, Punkt III, nachgewiesen hat, hat das Recht, eine Vertretung zu bestellen, die im Namen der Aktionärin/des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie die Aktionärin/der Aktionär hat, die bzw. den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich.

Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an:

  • per Post oder Boten
    ANDRITZ AG
    c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
    8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
     
  • per E-Mail
    anmeldung.andritz@hauptversammlung.at
    (Vollmachten bitte im Format PDF)

 

Die Vollmachten müssen spätestens bis 27. März 2023, 16:00 Uhr, Wiener Zeit, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter andritz.com abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung, stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden.

Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionärinnen und Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular.

Hat die Aktionärin/der Aktionär ihrem bzw. seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Aktionärinnen und Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Unabhängiger Stimmrechtsvertreter
Als besonderer Service steht den Aktionärinnen und Aktionären Herr Dr. Michael Knap als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hierfür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter andritz.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Dr. Michael Knap unter Tel. +43 1 876 3343-30 oder E-Mail knap.andritz@hauptversammlung.at

V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG

Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 08. März 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse AT-8045 Graz, Stattegger Straße 18, Abteilung Investor Relations, z.H. Dr. Michael Buchbauer, zugeht.

Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionärinnen und Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.

Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen.

2. Beschlussvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG
Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionärinnen und Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 20. März 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft zugeht: entweder per Post, Boten oder persönlich an ANDRITZ AG, AT-8045 Graz, Stattegger Straße 18, Abteilung Investor Relations, z.H. Dr. Michael Buchbauer; oder per E-Mail an michael.buchbauer@andritz.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.

Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen.

3. Auskunftsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre nach § 118 AktG
Jeder Aktionärin und jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen oder wenn ihre Erteilung strafbar wäre.

Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per E-Mail an michael.buchbauer@andritz.com übermittelt werden.

4. Anträge von Aktionärinnen und Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG
Jede Aktionärin/jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz – berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.

5. Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter andritz.com zugänglich.

6. Information zum Datenschutz der Aktionärinnen und Aktionäre
Die ANDRITZ AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionärinnen und Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien der Aktionärin/des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionärinnen und Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionärinnen und Aktionären ist für die Teilnahme von Aktionärinnen und Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO.

Für die Verarbeitung ist die ANDRITZ AG die verantwortliche Stelle. Die ANDRITZ AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der ANDRITZ AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der ANDRITZ AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die ANDRITZ AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.

Nimmt eine Aktionärin / ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden Aktionärinnen und Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die ANDRITZ AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).

Die Daten der Aktionärinnen und Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionärinnen und Aktionären gegen die ANDRITZ AG oder umgekehrt von der ANDRITZ AG gegen Aktionärinnen und Aktionäre erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.

Jede Aktionärin /jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionärinnen und Aktionäre gegenüber der ANDRITZ AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse michael.buchbauer@andritz.com oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

ANDRITZ AG
AT-8045 Graz, Stattegger Straße 18
Telefax: +43 316 6902-465

Zudem steht den Aktionärinnen und Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.

Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Internetseite der ANDRITZ AG unter andritz.com zu finden.

VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 104.000.000,-- und ist zerlegt in 104.000.000 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme.

Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 5.096.411 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu, auch nicht das Stimmrecht. Eine allfällige Veränderung im Bestand eigener Aktien bis zur Hauptversammlung wird in dieser bekannt gegeben werden. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.

Graz, im Februar 2023
Der Vorstand


28.02.2023 CET/CEST

Sprache: Deutsch
Unternehmen: Andritz AG
Stattegger Straße 18
8045 Graz
Österreich
Telefon: +43 (0)316 6902-0
Fax: +43 (0)316 6902-415
E-Mail: welcome@andritz.com
Internet: www.andritz.com
ISIN: AT0000730007
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)

 
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