Europa-Parlament verabschiedet KI-Gesetz

Reuters · Uhr

Frankfurt (Reuters) - Nach zweijährigen Beratungen hat der "AI Act" zur Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI) eine wichtige Hürde genommen.

Das Europäische Parlament stimmte am Mittwoch mit großer Mehrheit für das Gesetz, mit dem sich die EU an die Spitze der weltweiten Bemühungen setzt. "Wir setzen hier globale Standards für die kommenden Jahre", sagte der Abgeordnete Brando Benifei, Co-Berichterstatter des Parlaments für dieses Thema.

Das Gesetz muss nun im sogenannten Trilog mit der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten abgestimmt werden, bevor es offiziell in Kraft tritt. Der erste Schritt hierzu sei noch im Laufe des Tages geplant, fügte Benifei hinzu. "Wir werden uns direkt ans Werk machen, um dieses Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen." Mitte 2024 sind Europa-Wahlen.

"AI ACT" DEFINIERT RISIKOKLASSEN FÜR KI-ANWENDUNGEN

Der "AI Act" stuft KI-Anwendungen in bestimmte Risikoklassen ein, an denen sich der Umfang der gesetzlichen Auflagen orientiert. AI steht für den englischen Begriff für Künstliche Intelligenz - Artificial Intelligence. Einiges wie die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum wird verboten. Anbieter von Basis-Software für Programme wie ChatGPT müssen die Risiken für Gesundheit und Grundrechte der Nutzer oder die Demokratie minimieren und ihre Produkte bei der EU registrieren. Außerdem müssen von sogenannter Generativer KI erstellte Inhalte als solche gekennzeichnet werden, um täuschend echte Fälschungen ("Deep Fakes") zu erkennen.

Im Trilog soll bis zum Jahresende eine Einigung gefunden werden. Anschließend haben die Unternehmen zwei Jahre Zeit, um die veränderten Rahmenbedingungen umzusetzen. Um diese Lücke zu überbrücken, will die EU große Technologiekonzerne und maßgebliche KI-Entwickler zu einer freiwilligen Selbstkontrolle verpflichten.

FÖRDERN, FORDERN, ÜBERFORDERN?

Der Digitalverband Bitkom begrüße das Gesetz grundsätzlich, sagte Verbandschef Achim Berg. Allerdings gelte es, im Trilog eine Überregulierung abzuwenden. Der Begriff der Hochrisiko-Anwendung dürfe nicht zu weit gefasst werden. "Es kommt darauf an, nur solche Anwendungen scharf zu regulieren, von denen in der Anwendungspraxis tatsächlich massive Gefahren und Risiken ausgehen können." Berg forderte außerdem eine klare Definition von KI. "Aus dem 'AI Act' darf kein 'Software Act' werden, der alle statistischen Systeme oder sogar nahezu jegliche Software regulatorisch erfasst."

Der Europa-Abgeordnete Dragos Tudorache, zusammen mit Benifei Co-Berichterstaater für den "AI Act", betonte, dass die Förderung dieser Technologie genauso wichtig sei wie der Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Daher orientiere sich die Definition von KI an den Vorgaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit OECD.

(Bericht von Hakan Ersen, redigiert von Kerstin Dörr. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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