Schlappe für Meta - Datenschutz darf Teil einer Kartellprüfung sein

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Brüssel (Reuters) - Im Streit mit dem Bundeskartellamt hat der Facebook-Mutterkonzern Meta eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erlitten.

Behörden dürften in Kartellverfahren die Einhaltung von Datenschutzvorschriften in ihre Prüfung mit einbeziehen, urteilte der EuGH am Dienstag (Aktenzeichen: C-252/21) in Luxemburg. "Eine nationale Wettbewerbsbehörde kann im Rahmen der Prüfung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung feststellen, dass ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) vorliegt", stellte das Gericht fest. "Aufgrund der Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit muss sie jedoch jede Entscheidung oder Untersuchung der zuständigen Aufsichtsbehörde gemäß dieser Verordnung berücksichtigen".

Im konkreten Fall ging es um eine Entscheidung des Bundeskartellamts von 2019. Die Wettbewerbshüter untersagten Meta unter Hinweis auf den Datenschutz, persönliche Informationen von Nutzern seiner Dienste Facebook, Instagram und WhatsApp zusammenzuführen. Das Unternehmen missbrauche seine Marktmacht, in dem es die Daten der Nutzer ohne deren ausdrückliche Zustimmung sammele.

Meta hatte dagegen geklagt und argumentiert, das Bundeskartellamt habe seine Kompetenzen überschritten. Die deutsche Behörde betonte in dem Verfahren, mit der irischen Datenschutzbehörde, die für Meta im Auftrag der Europäischen Union zuständig ist, kooperiert zu haben.

"Das Urteil ist ein hervorragendes Signal für die Kartellrechtsdurchsetzung in der digitalen Wirtschaft", sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. "Daten sind dort ein entscheidender Faktor für die Begründung von Marktmacht." Der US-Konzern kündigte an, die Entscheidung des EuGH zu prüfen und sich dann detailliert zu äußern.

(Bericht von Foo Yun Chee, unter Mitarbeit von Charlotte Van Campenhout; geschrieben von Hakan Ersen, redigiert von Hans Seidenstücker. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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