EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Allianz SE / Bekanntmachung nach Art.5 Abs. 1 lit.b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung(EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
03.10.2023 / 20:04 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
München, den 03.10.2023
Im Zeitraum vom 25. September 2023 bis einschließlich 29. September 2023 hat die Allianz SE insgesamt 510.000 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 26. Mai 2023 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art.2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Datum
Stück Aktien
Durchschnittskurs (EUR)
25.09.2023
90.000
230,3350
26.09.2023
125.000
230,2281
27.09.2023
60.000
228,1345
28.09.2023
145.000
227,9883
29.09.2023
90.000
226,0510
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 29. Mai 2023 bis einschließlich 29. September 2023 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 4.969.560 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Allianz SE beauftragte Bank.
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com).
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