Umwelthilfe unterliegt mit Klimaklage gegen BMW auch in zweiter Instanz

Reuters · Uhr
Quelle: (c) Copyright Thomson Reuters 2023. Click For Restrictions - https://agency.reuters.com/en/copyright.html

München (Reuters) - Die Deutsche Umwelthilfe hat mit ihrer Klage gegen den Autobauer BMW wegen unzureichendem Klimaschutz auch in zweiter Instanz eine Niederlage erlitten.

Das Oberlandesgericht München wies am Donnerstag die Berufung der DUH zurück. Eine Revision wurde nach Angaben eines Gerichtssprechers nicht zugelassen. Die Umwelthilfe hatte mit ihrer Klage erreichen wollen, dass sich BMW dazu verpflichtet, ab 2030 keine Autos mit Verbrennungsmotor mehr zu bauen.

Die DUH hatte geltend gemacht, dass ohne einen Verbrennerausstieg drastische Eingriffe in die grundgesetzlich geschützte Freiheit des Menschen notwendig würden, um die von BMW verursachten Klimaschäden auszugleichen. Das Gericht führte dagegen an, dass der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht im zivilrechtlichen Verfahren zwischen zwei Parteien erreicht werden könne, sondern nur durch allgemeingültige Beschränkungen klimaschädlichen Verhaltens. "Dass diese allgemeingültigen Beschränkungen nach Auffassung der Kläger nicht ausreichend sind, führt nicht zu einem zivilrechtlichen Anspruch."

Die Umwelthilfe kündigte an, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen und dort die Zulässigkeit der Revision zu prüfen. Eine Entscheidung des BGH ist nach Angaben des DUH-Anwalts Remo Klinger innerhalb eines Jahres zu erwarten.

BMW begrüßte das Urteil und sieht sich in seiner Argumentation bestätigt. "Die Auseinandersetzung über den Weg zur Erreichung der Klimaziele muss im politischen Prozess erfolgen, durch die demokratisch legitimierten Parlamente, unter Berücksichtigung aller betroffenen gesellschaftlichen Interessen", erklärte ein Sprecher. "Also im Plenarsaal und nicht im Gerichtssaal."

Die Umwelthilfe hatte von BMW eine Unterlassungserklärung gefordert, in der sich das Unternehmen unter anderem verpflichtet, ab 2030 keine Autos mehr mit Verbrennungsmotor zu bauen. Sie machte dabei geltend, dass der Ausstoß von Treibhausgasen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eingreift. BMW verweist dagegen auf europaweit einheitliche rechtliche Vorgaben zum Ausstoß von Treibhausgasen, welche das Unternehmen nach eigenen Angaben umfassend befolgt. Diese gingen dem Unterlassungsanspruch vor.

Ähnliche Klagen der DUH gegen Mercedes-Benz und unter anderem von Greenpeace gegen Volkswagen waren ebenfalls abgewiesen worden. Die Umweltverbände hatten 2021 angekündigt, gegen die Autobauer und den Gas- und Ölproduzenten Wintershall Dea zu klagen. Konkret verlangen die Verbände mit Verweis auf die Vorgaben des Pariser Klimaschutzabkommens einen Ausstieg der Autobauer aus der Produktion von Verbrennungsmotoren bis 2030. In der EU sollen zur Umsetzung der Klimaziele ab 2035 keine Benziner und Diesel-Autos mehr zugelassen werden.

(Bericht von Christina Amann, redigiert von Hans Seidenstücker. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter Berlin.Newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder Frankfurt.Newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte)

Neueste exklusive Artikel