EQS-News: Beabsichtigter Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Matica Technologies Group SA, Zug, Schweiz und der DISO Verwaltungs AG, Esslingen am Neckar

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EQS-News: MATICA TECHNOLOGIES GROUP SA / Schlagwort(e): Sonstiges
Beabsichtigter Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Matica Technologies Group SA, Zug, Schweiz und der DISO Verwaltungs AG, Esslingen am Neckar

18.10.2023 / 14:00 CET/CEST
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Matica Technologies Group SA
DISO Verwaltungs AG, Esslingen am Neckar

 

Pressemitteilung

 

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Zug (Schweiz), Esslingen am Neckar, 18. Oktober 2023

 

 

Beabsichtigter Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
zwischen der Matica Technologies Group SA, Zug, Schweiz und der DISO Verwaltungs AG, Esslingen am Neckar (ISIN DE000A0JELZ5 / WKN: A0JELZ).

 

Die Matica Technologies Group SA mit Sitz in Zug (Schweiz) und die DISO Verwaltungs AG (ISIN DE000A0JELZ5 / WKN: A0JELZ) mit Sitz in Esslingen am Neckar (Deutschland) beabsichtigen, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zu schließen, bei dem die DISO Verwaltungs AG das beherrschte Unternehmen ist, welches einen etwaigen Gewinn an die Matica Technologies Group SA abzuführen hat. Den außenstehenden Aktionären soll dabei ein Angebot auf Erwerb ihrer Aktien gegen Zahlung einer Barabfindung gemacht werden. Die Hauptversammlung der DISO Verwaltungs AG soll hierzu voraussichtlich gegen Ende dieses Jahres oder zu Beginn des nächsten Jahres entscheiden. Eine Einberufung der Hauptversammlung wird noch erfolgen.

Der Entwurf des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit den dort enthaltenen Regelungen zur Barabfindung und zum Ausgleich der außenstehenden Aktionäre wird durch einen gerichtlich bestellten Vertragsprüfer geprüft. Eine Entscheidung über die Höhe und die weiteren Bedingungen der nach §§ 304 und 305 AktG anzubietenden Abfindung und Ausgleichsleistung ist noch nicht gefallen.

WICHTIGER HINWEIS: Die vorstehende Mitteilung ist eine freiwillige Mitteilung der DISO Verwaltungs AG. Diese hatte die frühere Einbeziehung ihrer Aktien in den damaligen Entry Standard der Deutsche Börse AG bereits im Jahre 2016 gekündigt. Seitdem besteht keine von der Gesellschaft beantragte oder genehmigte Zulassung ihrer Aktien zum Handel an einem geregelten Markt. Insbesondere die Einbeziehung der Aktien in den Handel im Freiverkehr der Börse Hamburg erfolgte (und erfolgt weiterhin) gegen den Willen der Gesellschaft. Art 17 der Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch) ist damit ebenso wenig wie andere Zulassungsfolgepflichten auf die DISO Verwaltungs AG anzuwenden. Weitere Informationen der Öffentlichkeit werden weiterhin ausschließlich freiwillig erfolgen und sind nicht als Billigung oder Genehmigung eines öffentlichen Handels zu verstehen.


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