EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Deutsche Telekom AG / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Deutsche Telekom AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
22.01.2024 / 17:30 CET/CEST
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Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Deutsche Telekom AG, Bonn, Deutschland
ISIN: DE0005557508
Bonn, 22. Januar 2024
Erwerb eigener Aktien – 3. Zwischenmeldung
Im Zeitraum vom 15. Januar 2024 bis einschließlich 19. Januar 2024 wurden insgesamt 1.586.313 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms der Deutschen Telekom AG erworben, das mit der Bekanntmachung vom 2. Januar 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen zurückgekauft:
Datum
Gesamtzahl der Aktien (Stück)
Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€)
Gesamtkaufpreis ohne Erwerbsnebenkosten (€)
15.01.2024
322.000
22,6425
7.290.885
16.01.2024
321.000
22,7277
7.295.592
17.01.2024
321.000
22,6653
7.275.570
18.01.2024
320.000
22,7808
7.289.856
19.01.2024
302.313
23,0200
6.959.245
Gesamt
1.586.313
22,7640
36.111.148
Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages ist auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht: https://www.telekom.com/de/investor-relations/details/aktienrueckkauf-2024-1055748
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 3. Januar 2024 bis einschließlich 19. Januar 2024 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 4.304.519 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Deutschen Telekom AG erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Deutschen Telekom AG beauftragten Bank.
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