EQS-WpÜG: Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: NSI Asset AG; Bieter: KD Investment & Consulting GmbH

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EQS-WpÜG: KD Investment & Consulting GmbH / Übernahmeangebot
Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: NSI Asset AG; Bieter: KD Investment & Consulting GmbH

02.02.2024 / 18:45 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots und Delisting Angebots betreffend die Aktien der NSI Asset AG
nach § 10 Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 Börsengesetz

Bieterin:

KD Investment & Consulting GmbH

Rehpfad 6

22393 Hamburg

AG Hamburg, HRB 107779

Zielgesellschaft:

NSI Asset AG

Heidenkampsweg 75

20097 Hamburg

AG Hamburg, HRB 159278

Aktien der NSI Asset AG

International Securities Identification Number (ISIN) DE000A1RFHN7 und  DE000A32VPV8

Wertpapierkennnummer (WKN) A1RFHN7 und A32VPV

Angaben der Bieterin:

Die KD Investment & Consulting GmbH („Bieterin“) mit Sitz in Hamburg hat heute, am 2. Februar 2024 entschieden, den Aktionären der NSI Asset AG mit Sitz in Hamburg („Zielgesellschaft“) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots und Delisting Angebots („Delisting-Übernahmeangebot“) anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautende Stückaktien der NSI Asset AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie („NSI-Aktien“), die nicht bereits von der Bieterin gehalten werden, gegen Zahlung einer Geldleistung in bar, vorbehaltlich der Mindestpreisregelungen nach dem WpÜG, zu einem Angebotspreis von voraussichtlich EUR 1,30 zu erwerben.

Die Bieterin hat mit der Zielgesellschaft heute vereinbart, dass die Zielgesellschaft noch vor Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Angebots einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der NSI-Aktien zum Handel im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 3 S. 1 und S. 3 Nr. 1 BörsG stellen wird.

Das Angebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage zu dem Delisting-Übernahmeangebot festzulegenden Bestimmungen, wobei sich die Bieterin vorbehält, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WpÜG sowie die Veröffentlichung weiterer das Angebot betreffender Informationen im Internet wird           unter  www.kd-investment.de erfolgen.

Weitere Informationen:

Die Bieterin hält zum gegenwärtigen Zeitpunkt unmittelbar 584.308 Stückaktien der Zielgesellschaft, was 12,42 % des Grundkapital und der Stimmrechte entspricht. Mehrheitsgesellschafter der Bieterin mit 95 % der Geschäftsanteile ist Herr Karsten Dümmler, Hamburg. Herr Dümmler hält selbst unmittelbar weitere 40.000 Stückaktien und damit 0,85 % des Grundkapital und der Stimmrechte der Zielgesellschaft. Zusammen mit Herrn Dümmler hält die Bieterin insgesamt 624.308 Stückaktien von insgesamt 4.704.570 Stückaktien der Zielgesellschaft, was 13,27 % des Grundkapital und der Stimmrechte entspricht.

Ausweislich des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2023 hält die Zielgesellschaft keine eigenen Aktien.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft. Das Delisting-Übernahmeangebot selbst sowie dessen Bestimmungen und Bedingungen und weitere das Delisting-Übernahmeangebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Anlegern und Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Unterlagen sorgfältig zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Delisting-Übernahmeangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Delisting-Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin, mit ihr verbundene Unternehmen oder für sie tätige Broker außerhalb des öffentlichen Angebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar NSI Asset AG-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden ggf. im Internet unter www.kd-investment.de veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Hamburg, den 2. Februar 2024

KD Investment & Consulting GmbH

 

Karsten Dümmler

Geschäftsführer



Ende der WpÜG-Mitteilung

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Sprache: Deutsch
Börsen: Zielgesellschaft: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Stuttgart, München und Berlin.

 
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