EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Deutsche Telekom AG / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Deutsche Telekom AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
05.02.2024 / 17:38 CET/CEST
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Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Deutsche Telekom AG, Bonn, Deutschland
ISIN: DE0005557508
Bonn, 5. Februar 2024
Erwerb eigener Aktien – 5. Zwischenmeldung
Im Zeitraum vom 29. Januar 2024 bis einschließlich 2. Februar 2024 wurden insgesamt 1.600.750 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms der Deutschen Telekom AG erworben, das mit der Bekanntmachung vom 2. Januar 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen zurückgekauft:
Datum
Gesamtzahl der Aktien (Stück)
Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€)
Gesamtkaufpreis ohne Erwerbsnebenkosten (€)
29.01.2024
317.900
22,9888
7.308.149
30.01.2024
318.250
22,9592
7.306.765
31.01.2024
321.800
22,7072
7.307.170
01.02.2024
320.950
22,7678
7.307.325
02.02.2024
321.850
22,7055
7.307.765
Gesamt
1.600.750
22,8257
36.537.174
Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages ist auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht: https://www.telekom.com/de/investor-relations/details/aktienrueckkauf-2024-1055748
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 3. Januar 2024 bis einschließlich 2. Februar 2024 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 7.409.696 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Deutschen Telekom AG erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Deutschen Telekom AG beauftragten Bank.
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