EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Deutsche Telekom AG / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Deutsche Telekom AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
19.02.2024 / 17:12 CET/CEST
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Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Deutsche Telekom AG, Bonn, Deutschland
ISIN: DE0005557508
Bonn, 19. Februar 2024
Erwerb eigener Aktien – 7. Zwischenmeldung
Im Zeitraum vom 12. Februar 2024 bis einschließlich 16. Februar 2024 wurden insgesamt 1.732.950 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms der Deutschen Telekom AG erworben, das mit der Bekanntmachung vom 2. Januar 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen zurückgekauft:
Datum
Gesamtzahl der Aktien (Stück)
Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€)
Gesamtkaufpreis ohne Erwerbsnebenkosten (€)
12.02.2024
345.600
22,2512
7.690.015
13.02.2024
344.950
22,2983
7.691.799
14.02.2024
347.550
22,1296
7.691.142
15.02.2024
348.350
22,0813
7.692.017
16.02.2024
346.500
22,1995
7.692.138
Gesamt
1.732.950
22,1920
38.457.111
Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages ist auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht: https://www.telekom.com/de/investor-relations/details/aktienrueckkauf-2024-1055748
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 3. Januar 2024 bis einschließlich 16. Februar 2024 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 10.825.346 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Deutschen Telekom AG erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Deutschen Telekom AG beauftragten Bank.
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