EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Deutsche Telekom AG / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Deutsche Telekom AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
11.03.2024 / 17:49 CET/CEST
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Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Deutsche Telekom AG, Bonn, Deutschland
ISIN: DE0005557508
Bonn, 11. März 2024
Erwerb eigener Aktien – 10. Zwischenmeldung
Im Zeitraum vom 4. März 2024 bis einschließlich 8. März 2024 wurden insgesamt 1.737.900 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms der Deutschen Telekom AG erworben, das mit der Bekanntmachung vom 2. Januar 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen zurückgekauft:
Datum
Gesamtzahl der Aktien (Stück)
Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€)
Gesamtkaufpreis ohne Erwerbsnebenkosten (€)
04.03.2024
348.500
22,0624
7.688.739
05.03.2024
347.000
22,1105
7.672.339
06.03.2024
344.000
22,2902
7.667.817
07.03.2024
346.400
22,1983
7.689.488
08.03.2024
352.000
21,8283
7.683.575
Gesamt
1.737.900
22,0979
38.401.958
Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages ist auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht: https://www.telekom.com/de/investor-relations/details/aktienrueckkauf-2024-1055748
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 3. Januar 2024 bis einschließlich 8. März 2024 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 16.037.210 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Deutschen Telekom AG erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Deutschen Telekom AG beauftragten Bank.
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