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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Siemens Aktiengesellschaft / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Erwerb eigener Aktien – 10. Zwischenmeldung
Siemens Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

22.04.2024 / 10:31 CET/CEST
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr.596/2014

Erwerb eigener Aktien – 10. Zwischenmeldung

Im Zeitraum vom 15. April 2024 bis einschließlich 21. April 2024 wurden insgesamt Stück 71.656 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Aktiengesellschaft erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 12. Februar 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 12. Februar 2024 mitgeteilt wurde.

Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:

Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der Siemens Aktiengesellschaft veröffentlicht (www.siemens.com/aktienrueckkauf2024-29).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 12. Februar 2024 bis einschließlich 21. April 2024 erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 799.872 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Siemens Aktiengesellschaft erfolgt durch eine von der Siemens Aktiengesellschaft beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).

München, 22. April 2024

Siemens Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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