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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Aumann AG / Aktienrückkauf
Aumann AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

14.05.2024 / 17:43 CET/CEST
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Aktienrückkauf: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Beelen, 14. Mai 2024

Erwerb eigener Aktien – 26. Zwischenmeldung / Schlussmeldung

Am 13. Mai 2024 wurden insgesamt 1.298 Stück Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogrammes 2023/II erworben. Der Beginn des Aktienrückkaufs wurde mit Bekanntmachung vom 17. November 2023 gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 mitgeteilt.

Die Gesamtzahl der am 13. Mai 2024 am jeweiligen Handelsplatz zurückgekauften Aktien, die Durchschnittskurse sowie das Volumen in Euro sind wie folgt:

1 Ohne Erwerbsnebenkosten

Damit wurde der Aktienrückkauf am 13. Mai 2024 abgeschlossen. Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufes im Zeitraum vom 22. November 2023 bis einschließlich 13. Mai 2024 erworbenen Aktien beläuft sich auf 463.281 Stück. Dies entspricht 3,04 % des Grundkapitals der Aumann AG. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis je Aktie betrug durchschnittlich EUR 17,2681. Insgesamt wurden Aktien zu einem Gesamtpreis von EUR 7.999.987,22 zurückgekauft.

Der Aktienrückkauf erfolgte durch die Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG.

Informationen über die einzelnen Transaktionen gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.aumann.com/investor-relations/aktienrueckkauf/

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