DGAP-Adhoc: IFA Hotel & Touristik AG: Erwerb eigener Aktien Verlängerung des Rückkaufprogramms; Erhöhung des Höchstpreises auf EUR 5,30 pro Aktie (deutsch)

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IFA Hotel & Touristik AG: Erwerb eigener Aktien Verlängerung des Rückkaufprogramms; Erhöhung des Höchstpreises auf EUR 5,30 pro Aktie

IFA Hotel & Touristik AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

05.02.2016 17:37

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Der Vorstand der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das bis zum Ablauf des 1. März 2016 befristete Rückkaufprogramm zu verlängern und befristet bis zum 28. April 2016 bis zu 56.600 weitere eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Der Vorstand macht damit erneut in Verlängerung seiner Beschlussfassung vom 1. Dezember 2015 von der bis zum Ablauf des 15. Juli 2018 befristeten Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 16. Juli 2015 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 8 AktG teilweisen Gebrauch.

Der Erwerb soll über die Börse erfolgen. Der Erwerbspreis je Aktie darf den im Parkett- und Computerhandel an der Frankfurter Wertpapierbörse in Frankfurt am Main festgestellten höchsten Börsenkurs (zuzüglich Kosten und Gebühren) am Erwerbstag vor Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb eigener Aktien um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 10% unterschreiten. Zudem hat der Vorstand bis auf weiteres den absoluten Höchstpreis in Höhe von EUR 5,30 festgelegt und damit um EUR 0,10 erhöht.

Der Vorstand bzw. die von ihm zu diesem Zweck zu beauftragende Bank werden die Handelsbedingungen des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 ("Verordnung") beachten. Der Vorstand wird angesichts der außerordentlich niedrigen Liquidität der Aktie im regulierten Markt der BaFin gemäß Artikel 5 Abs. 3 der Verordnung seine Absicht mitteilen, den Schwellenwert von 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes im relevanten Markt, auf dem der Kauf erfolgt, zu überschreiten, so dass bis zu 50% des durchschnittlichen Tagesumsatzes erworben werden können. Die durchgeführten Transaktionen werden entsprechend Artikel 4 Abs. 4 der Verordnung auf der Internetseite in der Rubrik Finanzinformationen/Aktienrückkauf unter: www.ifahotels.com mitgeteilt.

Duisburg, 5. Februar 2016

IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft Der Vorstand

05.02.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de


Sprache: Deutsch Unternehmen: IFA Hotel & Touristik AG Düsseldorferstr. 50 47051 Duisburg Deutschland Telefon: 0203-9 92 76-0 Fax: 0203-9 92 76-92 E-Mail: ssanchez@ifahotels.com Internet: www.ifahotels.com
ISIN: DE0006131204
WKN: 613120 Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Hamburg, München, Stuttgart

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