Gesellschaften dürfen keine Insolvenzverwalter werden

dpa-AFX · Uhr (aktualisiert: Uhr)

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Rechtsanwalts-GmbHs und andere Gesellschaften bleiben nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Beruf des Insolvenzverwalters ausgeschlossen. Die Regelung, dass nur einzelne Menschen und keine sogenannten juristischen Personen infrage kommen, greife zwar erheblich in die Berufsfreiheit ein, heißt es in dem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss.

Die Richter stellen dem aber den hohen Wert eines geordneten Insolvenzverfahrens entgegen. Das liege nicht nur im Interesse der Gläubiger, sondern sei zum Beispiel auch für den Erhalt von Arbeitsplätzen wichtig. Dafür sei es unerlässlich, dass das Gericht eine vertrauenswürdige und qualifizierte Person auswähle. Fehlentscheidungen könnten Menschen in ihrer Existenz gefährden.

Geklagt hatte eine Rechtsanwalts-GmbH mit rund 300 Mitarbeitern, die beim Amtsgericht Baden-Baden vergeblich die Aufnahme in die Auswahlliste für Insolvenzverwalter beantragt hatte. (1 BvR 3102/13)/sem/DP/edh

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