Infinus: Gutachten lässt Anleger hoffen

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Ein von Prosavus-Insolvenzverwalter Frank-Rüdiger Scheffler in Auftrag gegebenes Gutachten stellt geschädigte Infinus-Anleger mit anderen Gläubigern gleich. Ob diese tatsächlich auf Rückzahlung ihres Geldes hoffen können, muss laut Scheffler jedoch erst gerichtlich geprüft werden.

Ein vom Prosavus-Insolvenzverwalter in Auftrag gegebenes Gutachten zweifelt an der Wirksamkeit der Nachrangkausel in den Genussrechtsverträgen der zur Infinus-Gruppe gehörenden Gesellschaft.

Durch verschiedene Medienberichte war bekannt geworden, dass Rechtsanwalt Scheffler, der Insolvenzverwalter der zur Infinus-Gruppe gehörenden Gesellschaft Prosavus ist, ein Gutachten zur sogenannten Nachrangklausel der Genussrechtsverträge der Prosavus vorliegt, nachdem die Klausel ungültig ist. In den Berichten war von einem "Geheim-Gutachten" die Rede, das der Insolvenzverwalter unter Verschluss halte. weiter lesen ...

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