PKV-Neugeschäft: Wettbewerbsvorteil für Beihilfeversicherer?

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Die im Juni vom Bundestag verabschiedete Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll zum Wiedererstarken des Geschäfts in der privaten Krankenversicherung (PKV) beitragen. Zudem wird Versicherern, deren Zielgruppe Beihilfeversicherte sind, von manchen Branchenexperten ein goldenes Zeitalter prophezeit.

Thomas Brahm, Personalvorstand der Debeka-Versicherungsgruppe: "Grundsätzlich sehen wir keinen Vorteil für Versicherer mit der Hauptzielgruppe Beihilfeversicherte. Dass wir einen hohen Anteil an Beihilfeberechtigten aufweisen, ist auf unsere Historie zurückzuführen."

Kassenpatienten müssen sich darauf einstellen, ab dem 1. Januar 2015 einkommensabhängige Zusatzbeiträge entrichten zu müssen. Kassen, die entsprechende Aufschläge auf den dann geltenden Beitragssatz von 14,6 Prozent (aktuell: 15,5 Prozent) erheben, müssen ihren Versicherten ein Sonderkündigungsrecht einräumen.

Steilvorlage für PKV-Vermittler

Diesen Herbst sollen erste Prognosen zur möglichen Höhe der Zusatzbeiträge veröffentlicht werden. weiter lesen ...

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