DGAP-HV: RWE Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.04.2022 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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RWE Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.04.2022 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

31.03.2022 / 15:09
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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RWE Aktiengesellschaft Essen International Securities Identification Number (ISIN): DE 0007037129 Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der RWE Aktiengesellschaft
zu dem Beschlussantrag der ENKRAFT IMPACTIVE GmbH & Co. KG
zu dem ergänzten Tagesordnungspunkt 8
der ordentlichen Hauptversammlung am 28. April 2022


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor und empfehlen, den Beschlussantrag der ENKRAFT IMPACTIVE GmbH & Co. KG zu dem ergänzten Tagesordnungspunkt 8 abzulehnen.

Darin verlangt die ENKRAFT IMPACTIVE GmbH & Co. KG ('Enkraft') die Vorbereitung einer Abspaltung der RWE Power Aktiengesellschaft. Eine solche rechtlich bindende Vorfestlegung der Hauptversammlung würde dem Vorstand andere Handlungsspielräume juristisch verschließen. Das gilt insbesondere für aussichtsreichere Alternativen, die im Einvernehmen mit der Politik entwickelt werden könnten, wie etwa die Ausgliederung in eine Stiftung.

Der Antrag von Enkraft trägt nicht dazu bei, die auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Strategie von RWE zu beschleunigen. Durch eine Abspaltung würde keine Tonne CO2 eingespart, aber es entstünden erhebliche Unsicherheiten für die betroffenen Beschäftigten und Regionen. Unabhängig davon würde eine wirtschaftliche Separierung des Braunkohlegeschäfts im Sinne einer Abspaltung die Zustimmung der öffentlichen Hand und somit Einvernehmen erfordern. Jeder Alleingang führt zu unkalkulierbaren Risiken für RWE und seine Aktionäre.

'Growing Green' - unser strategischer Leitfaden. Vorstand und Aufsichtsrat der RWE Aktiengesellschaft treiben die Transformation von RWE zu einem ausschließlich auf grüne Energien fokussierten Energieerzeuger mit maximaler Geschwindigkeit voran. RWE wird als verantwortungsvoller und konsequenter Vorreiter bei der Umsetzung der Energiewende angesehen. Bis 2040 wird der Konzern klimaneutral sein. Die Transformationsgeschwindigkeit ist dabei beispielhaft. Deutlich wird dies durch unsere Growing Green-Strategie: Wir bauen unsere grüne Erzeugungskapazität in attraktiven weltweiten Wachstumsmärkten stark aus und engagieren uns gleichzeitig mit allem Nachdruck beim Aufbau einer leistungsstarken Wasserstoffindustrie. Dazu zählt neben der Herstellung von Wasserstoff mit grünem Strom auch der Import grüner Moleküle - beides ist für die Dekarbonisierung der Industrie unverzichtbar. Zudem leistet der Betrieb flexibler Erzeugungskapazitäten mit einem klaren Dekarbonisierungspfad gerade in der aktuellen Situation einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit, die angesichts der geopolitischen Entwicklungen eine essentielle Bedeutung erhalten hat. Im Rahmen von Growing Green wird RWE bis 2030 weltweit insgesamt 50 Mrd. Euro in ihr Kerngeschäft investieren. Schon heute fließen rund 90 % der Investitionen von RWE in Projekte, die nach der EU-Taxonomie als grün und nachhaltig klassifiziert sind.

Transformationsbereitschaft und -fähigkeit historisch belegt. Der Kapitalmarkt honoriert, dass strategisch gebotene Weiterentwicklungen des Geschäftsportfolios auch bei maximaler Komplexität konsequent angegangen und umgesetzt werden. Seit dem Börsengang der Tochter innogy SE 2016 und dem weitreichenden Tauschgeschäft mit der E.ON SE 2018 wurde der Börsenwert der RWE Aktiengesellschaft nahezu vervierfacht.

Uneingeschränktes Bekenntnis zum zügigen Kohleausstieg. Wesentlicher Teil der Ausrichtung des Konzerns ist gleichzeitig das klare und uneingeschränkte Bekenntnis zum Kohleausstieg. Konsequenterweise unterstützt das Unternehmen dabei auch das erklärte Ziel der Bundesregierung, den Kohleausstieg in Deutschland idealerweise auf das Jahr 2030 vorzuziehen, soweit ein beschleunigter Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie der Netzinfrastruktur gelingt. Mit den oben genannten Investitionen wird RWE dazu einen wesentlichen Beitrag leisten. Der Krieg Russlands gegen die Ukraine und die aktuellen Herausforderungen für die Energieversorgung in Deutschland und Europa ändern daran nichts. Im Gegenteil: Die Geschwindigkeit beim Umbau des Energiemarktes wird weiter erhöht.

Abspaltung strategisch keine aussichtsreiche Option. Auch für seine Braunkohlesparte überprüft RWE regelmäßig alle strategischen Optionen. Dabei ist es erklärtes Ziel, den Unternehmenswert der RWE Aktiengesellschaft weiter zu steigern und gleichzeitig andere relevante Stakeholder-Interessen im Sinne eines umfassenden Nachhaltigkeitsverständnisses (Environmental, Social, Governance) sachgerecht zu berücksichtigen.

Die von Enkraft vorgeschlagene Abspaltung des Braunkohlegeschäfts ist von mehreren Optionen zur Weiterentwicklung des RWE-Konzerns die ungeeignetste. Im Einzelnen:

 

1. Vorfestlegung und Ausschluss weiterer Varianten. Anders als von Enkraft in der Begründung vorgetragen, bliebe die Unternehmensleitung bei einem bindenden Hauptversammlungsbeschluss gerade nicht frei, parallel andere, attraktivere Optionen als eine Abspaltung zu verfolgen. RWE ist in einem hoch regulierten und politisch relevanten Umfeld tätig. Der Enkraft-Antrag ignoriert diesen Umstand und fordert stattdessen eine einseitige unternehmerische Vorfestlegung, die politische und gesamtgesellschaftliche Interessen ausblendet und damit alternative Lösungsmöglichkeiten unmöglich macht. So will die aktuelle Bundesregierung gemäß Koalitionsvertrag für das Auslaufen der Kohleverstromung ein Stiftungsmodell als mögliche Option prüfen. RWE hat sich stets offen für Gespräche über gemeinsame Lösungen gezeigt. Jedes zukünftige Regierungshandeln würde präjudiziert und konterkariert, wenn die RWE-Hauptversammlung den Vorstand zur Vorbereitung einer Abspaltung bis zur nächsten Hauptversammlung rechtlich bindend verpflichten würde. Vorstand und Aufsichtsrat des Unternehmens und auch allen weiteren involvierten Stakeholdern würden Handlungsspielräume genommen, ohne dass das Abspaltungsmodell eine wertschaffende Alternative darstellt.

 

2. Konflikt mit Politik statt gemeinsamer Lösungsfindung. Im öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Bundesrepublik Deutschland zum Kohleausstieg aus dem Jahr 2021 gibt es die verbindliche und klare Festlegung, dass eine wirtschaftliche Separierung der Braunkohlesparte nur mit Zustimmung des Bundes bzw. des Landes Nordrhein-Westfalen möglich ist. Hintergrund für diese Regelungen war die Sorge der Politik vor einer einseitigen Abspaltung der Braunkohleaktivitäten, mit der das Unternehmen sich vermeintlich aus der finanziellen und gesellschaftlichen Verantwortung lösen könnte. Genau diesem Modell hat die Politik mit den vertraglichen Regelungen einen Riegel vorgeschoben. Die von Enkraft begehrte Separierung der Braunkohlesparte 'per Hauptversammlungsbeschluss' würde somit das Primat der Politik negieren. Dass deutsche Regierungen und Gesetzgeber nicht zögern, diesem Primat auch zur Geltung zu verhelfen, haben sie bereits in der Vergangenheit bewiesen, etwa in der Kernenergie mit dem Nachhaftungsgesetz.

 

Mit einer vertraglich notwendigen Zustimmung der politischen Entscheidungsträger zu einer Abspaltung wäre kaum zu rechnen. Zugleich müssten die RWE-Aktionäre kritische politische und regulatorische Konsequenzen wie etwa die unmittelbare Externalisierung beträchtlicher finanzieller Ressourcen befürchten. Handlungs-, Gestaltungs- und Wachstumsmöglichkeiten von RWE bei der Umsetzung der Growing Green-Strategie wären dadurch erkennbar gefährdet. Im Klartext: Die RWE-Aktionäre sollten sich fragen, ob sie die finanziellen Mittel des Unternehmens für unkalkulierbare politische Eingriffe wie Nachhaftung oder sonstige Absicherungsforderungen oder für beschleunigtes Wachstum in Erneuerbare Energien aufwenden wollen. Alternative und gemeinsame Lösungsräume wie etwa ein Stiftungsmodell könnten durch solche Diskussionen von vornherein deutlich erschwert oder gar verhindert werden.

 

3. Finanzierungsfähigkeit der neuen Gesellschaft fraglich. Die Finanzierung einer reinen Braunkohlegesellschaft über die Finanz- und Kapitalmärkte dürfte auf substantielle Schwierigkeiten stoßen, wenn nicht gar unmöglich sein. In diesem Zusammenhang ist auch auf den Finanzbedarf einzelner Energieversorgungsunternehmen in jüngster Zeit und die in den Medien berichtete Erforderlichkeit staatlicher Liquiditätshilfen zu verweisen. Wenn überhaupt wäre eine Abspaltung daher nur unter massiven finanziellen Belastungen der RWE Aktiengesellschaft realisierbar. Dies wiederum würde die Umsetzung der Growing Green-Strategie von RWE substantiell gefährden.

 

4. Enkraft-Antrag widerspricht Anspruch an nachhaltiges Handeln. Nachhaltigkeit ('ESG') deckt bei RWE eine große Bandbreite von relevanten Aspekten ab. RWE hat beim Auslaufen der Braunkohle auch nichtfinanzielle Aspekte zu berücksichtigen. Das umfasst im Sinne einer guten Unternehmensführung auch die sozialen Belange der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Interessen der vom Braunkohlebergbau betroffenen Regionen.

 

RWE erhält sowohl zu seiner strategischen Ausrichtung als auch zur ESG-Positionierung in Bezug auf den Braunkohleausstieg nachdrückliche Unterstützung von seinen Investoren. Große institutionelle Investoren betonen, dass das Divestment von CO2-intensiven Assets die Welt nicht auf Net Zero bringe, sondern lediglich zum Risiko sich ändernder Anteilseignerstrukturen führe. Ein sogenanntes 'Brown Spinning' liefert - anders als in der Antragsbegründung insinuiert - keinerlei Beiträge zur Nachhaltigkeit.

Aus diesen Gründen hat RWE nach seiner eigenen internen Analyse diese Option nicht weiter verfolgt. Eine aus RWE-Sicht denkbare Strukturierung liegt in der Einbringung des Geschäfts in eine öffentliche Stiftung. RWE hat bereits frühzeitig deutlich gemacht, für einen Dialog mit der Politik bereit zu stehen, die gemäß Koalitionsvertrag ein Stiftungsmodell aktiv prüfen will. RWE bringt sich proaktiv und konstruktiv in diesen Dialog ein, mit der Zielsetzung zu einer gesamtgesellschaftlich und unternehmerisch guten Lösung zu kommen.

Jede Vorfestlegung würde eine ergebnisoffene Prüfung durch die Politik sowie den Handlungsspielraum des Managements der RWE Aktiengesellschaft zu Lasten des Unternehmens erheblich einschränken.

 

Essen, im März 2022

RWE Aktiengesellschaft

Der Vorstand                Der Aufsichtsrat


31.03.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: RWE Aktiengesellschaft
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45141 Essen
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