EQS-HV: voestalpine AG: Hauptversammlung 6. Juli 2022

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EQS-News: voestalpine AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
voestalpine AG: Hauptversammlung 6. Juli 2022

07.06.2022 / 14:30
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
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voestalpine AG

Linz, FN 66209 t

ISIN AT0000937503

(„Gesellschaft“)

 

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre[1] ein zur

30. ordentlichen Hauptversammlung der voestalpine AG

am Mittwoch, dem 6. Juli 2022, um 10 Uhr,

im Design Center Linz, 4020 Linz, Europaplatz 1.

 

I. TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Vorschlages für die Gewinnverwendung, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des konsolidierten nichtfinanziellen Berichtes, des Konsolidierten Corporate Governance-Berichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2021/2022

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2021/2022

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021/2022

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021/2022

5. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021/2022

6. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2022/2023

7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates

II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE

Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens ab 15. Juni 2022 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.voestalpine.com zugänglich:

- Jahresabschluss mit Lagebericht,

- Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht

- Konsolidierter Corporate Governance Bericht,

- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,

- Vorschlag für die Gewinnverwendung,

- Bericht des Aufsichtsrats,

- Vergütungsbericht für die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates,

jeweils für das Geschäftsjahr 2021/2022;

- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7,

- Formular für die Erteilung einer Vollmacht,

- Formular für den Widerruf einer Vollmacht,

- Vollmacht Stimmrechtsvertreter IVA,

- vollständiger Text dieser Einberufung,

- Allgemeine Datenschutzerklärung für Teilnehmer der Hauptversammlung der
voestalpine AG.

III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 26. Juni 2022 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 1. Juli 2022 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich:

(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform

Per Post oder voestalpine AG
Boten Recht, Beteiligungen und Compliance
zH Dr. Christian Kaufmann
voestalpine-Straße 1
4020 Linz

Per SWIFT GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599
unbedingt ISIN AT0000937503 im Text angeben)

(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß § 19 Abs 3 genügen lässt

Per E-Mail anmeldung.voestalpine@hauptversammlung.at
(Depotbestätigungen bitte im Format PDF)
Per Telefax +43 (0)1 8900 500 57

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

- Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,

- Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird,

- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000937503 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),

- Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,

- Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 26. Juni 2022 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten. Personen, die als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung erscheinen, haben zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis die Vollmacht mitzunehmen. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, wird der Zutritt erleichtert, wenn eine Kopie der Vollmacht mitgebracht wird.
voestalpine AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9:00 Uhr.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch voestalpine AG ist für eine Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Teilnehmern der Hauptversammlung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung finden sie unter www.voestalpine.com/datenschutz-hv.

IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III nachgewiesen hat, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich.

Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an:

Per Post oder Boten voestalpine AG
Recht, Beteiligungen und Compliance
zH Dr. Christian Kaufmann
voestalpine-Straße 1
4020 Linz
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 57
Per E-Mail anmeldung.voestalpine@hauptversammlung.at
(Bitte Vollmachten im Format PDF)

Die Vollmachten müssen spätestens bis 5. Juli 2022, 16:00 Uhr (MESZ, Wiener Zeit), bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.voestalpine.com abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden.

Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular.

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Unabhängiger Stimmrechtsvertreter

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist derzeit vorgesehen, dass Florian Beckermann bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für die Bevollmächtigung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.voestalpine.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an einer der oben genannten Adressen für die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme:

Dipl. Vw. Dipl. Jur. Florian Beckermann, LL.M.
Tel. +43 (0)1 8763343-30
Telefax +43 (0)1 8763343-39
E-Mail: beckermann.voestalpine@hauptversammlung.at.

Der Aktionär hat dem Stimmrechtsvertreter Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von ihm bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Der Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist nicht sichergestellt, dass der Stimmrechtsvertreter ein Stimmrecht ausüben kann.

Gäste

Die Hauptversammlung ist das wesentliche Organ einer Aktiengesellschaft, da es das Forum für die Eigentümer der Gesellschaft – die Aktionäre – ist. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir aus einer Hauptversammlung keine Veranstaltung für Gäste machen können, so sehr wir auch ein solches Interesse schätzen. Für Rückfragen steht das Investor Relations Team gerne zur Verfügung (Tel.: +43 (0) 50304 15 8735, E-Mail: IR@voestalpine.com).

V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 15. Juni 2022 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an die Adresse 4020 Linz, voestalpine-Straße 1, zH Dr. Christian Kaufmann, Abteilung Recht, Beteiligungen und Compliance, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse christian.kaufmann@voestalpine.com oder per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS zugeht. „Schriftlich“ bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder bei Übermittlung per SWIFT mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt ISIN AT0000937503 im Text anzugeben ist.

Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein, wobei im Fall eines Widerspruchs zwischen dem deutschen und dem anderssprachigen Text der deutsche Text vorgeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen.

2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 27. Juni 2022 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0) 50304 15 5872 oder per Post an 4020 Linz, voestalpine-Straße 1, zH Dr. Christian Kaufmann, Abteilung Recht, Beteiligungen und Compliance, oder per E-Mail an christian.kaufmann@voestalpine.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, so muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein, wobei im Fall eines Widerspruchs zwischen dem deutschen und dem anderssprachigen Text der deutsche Text vorgeht.

Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen.

3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Der Vorsitzende der Hauptversammlung kann gemäß § 20 Abs 3 der Satzung im Laufe der Hauptversammlung angemessene Beschränkungen der Redezeit, der Fragezeit bzw. der Gesamtzeit für Redebeiträge und Fragen festlegen.

Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand gestellt werden. Derartige Fragen können an die Gesellschaft per Post an 4020 Linz, voestalpine-Straße 1, Abteilung Investor Relations, DI (FH) Peter Fleischer, per
E-Mail an IR@voestalpine.com oder per Telefax an +43 (0) 50304 55 5581 übermittelt werden.

4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz – berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.

5. Informationen auf der Internetseite

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.voestalpine.com zugänglich.

VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 324.391.840,99 und ist zerlegt in 178.549.163 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 28.547 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. 8.975 Aktien wurden gemäß § 67 Abs 2 iVm § 262 Abs 29 AktG für kraftlos erklärt, wovon zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 948 Aktien noch nicht eingereicht und auf ein Wertpapierdepot gutgeschrieben wurden. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 178.519.668 Stückaktien. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.

2. Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung bis zum Beginn der Generaldebatte im Internet zu übertragen.

Alle Aktionäre der Gesellschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit können die Rede des Vorstandsvorsitzenden in der Hauptversammlung am 6. Juli 2022 ab ca. 10 Uhr live im Internet unter www.voestalpine.com verfolgen. Eine darüberhinausgehende Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.

Linz, im Juni 2022
Der Vorstand

[1] Im Sinne der Sprachvereinfachung sowie einer besseren Lesbarkeit verzichten wir in dieser Einberufung und den dazugehörenden Dokumenten durchgängig auf geschlechtsneutrale Formulierungen. Soweit personenbezogene Angaben nur in männlicher Form angeführt sind, bezieht sich die gewählte Diktion auf alle Geschlechter in gleicher Weise.


07.06.2022

Sprache: Deutsch
Unternehmen: voestalpine AG
voestalpine-Straße 1
4020 Linz
Österreich
Telefon: +43 50304/15-9949
Fax: +43 50304/55-5581
E-Mail: IR@voestalpine.com
Internet: www.voestalpine.com
ISIN: AT0000937503
WKN: 897200
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)

 
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1370227  07.06.2022 

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