Bayer gewinnt dritten Glyphosat-Fall in den USA

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Frankfurt (Reuters) - Kurz vor einer wichtigen erwarteten Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in den USA hat Bayer einen weiteren Glyphosat-Fall gewonnen.

Ein Geschworenengericht in Kansas City im US-Bundesstaat Missouri urteilte zugunsten Bayers - für den Leverkusener Agrar- und Pharmakonzern ist es damit der dritte gewonnene Fall in Folge im Rechtsstreit um die angeblichen Krebsrisiken seines glyphosathaltigen Unkrautvernichters Roundup. Die Jury befand, dass das Mittel nicht die Ursache der Krebserkrankung des Klägers Allan Shelton sei. Bayer erklärte am Freitag, man habe großes Mitgefühl für Shelton. Die Schlussfolgerungen der Jury stünden aber im Einklang mit der Bewertung von Regulierungsbehörden weltweit, das Roundup sicher verwendet werden könne und nicht krebserregend sei.

Die Klagewelle in den USA hatte sich der Konzern mit der milliardenschweren Übernahme des Glyphosat- und Roundup-Entwicklers Monsanto eingehandelt. Bislang hat Bayer drei Prozesse in erster Instanz mit millionenschweren Schadenersatzzahlungen verloren und in allen bisherigen Berufungsverfahren Niederlagen erlitten. In zwei dieser Fälle ist Bayer inzwischen bis vor den US-Supreme Court gezogen. 2021 hatte der Konzern erstmals auch zwei Glyphosat-Fälle gewonnen.

Im Fall des Kalifoniers Edwin Hardeman, der seine Krebserkrankung auf die jahrelange Verwendung des glyphosathaltigen Unkrautvernichters Roundup zurückführte und dem letztlich 25 Millionen Dollar Schadenersatz zugesprochen worden waren, wird voraussichtlich am Montag eine Entscheidung des Supreme Courts erwartet, ob er den Berufungsantrag von Bayer annimmt.

Eine Entscheidung des Supreme Courts im Sinne Bayers würde nach Einschätzung von Vorstandschef Werner Baumann mögliche künftige Rechtsstreitigkeiten im Grunde beenden. Die Chancen dafür stehen aber schlecht, da Generalstaatsanwältin Elizabeth Prelogar, die die US-Regierung vor dem Supreme Court vertritt, dem Gericht von der Annahme des Berufungsantrags von Bayer abgeraten hat. Bayer hofft zwar weiter auf eine Überprüfung des Falls und eine Korrektur des Urteils zu seinen Gunsten. Das Gericht folgt aber in der Regel den Empfehlungen des Generalstaatsanwalts.

(Bericht von Patricia Weiß, redigiert von Myria Mildenberger. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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