Netzagentur will Engpässe durch Wärmepumpen und E-Ladung verhindern

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Düsseldorf (Reuters) - Die Bundesnetzagentur will mit einer Reihe von Vorschlägen die Stromnetze für einen verstärkten Einsatz von Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für E-Autos wappnen.

Ziel sei es, einen zügigen und sicheren Ausbau solch steuerbarer Verbrauchseinrichtungen zu ermöglichen, sagte Behördenchef Klaus Müller am Freitag. "Unser Niederspannungsnetz ist in der Lage, einzelne neue Anwendungen - Wärmepumpen, Wallboxen - durchaus aufzunehmen." Aber auf einen schnellen Hochlauf sei wahrscheinlich der größere Teil der Niederspannungsnetze noch nicht ausgelegt. "Wenn wir nicht handeln, dann droht ein Szenario, dass Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für E-Autos womöglich nur verzögert angeschlossen werden können, oder sogar häufiger pauschal abgeschaltet werden müssen, um Netzstabilität zu gewährleisten."

Der Netzbetreiber dürfe den Anschluss von neuen Anlagen künftig nicht mehr mit Verweis auf mögliche lokale Überlastungen seines Netzes ablehnen oder verzögern, sagte Müller. Im Gegenzug dürfe der Netzbetreiber, wenn eine akute Bedrohung oder Überlastung des Netzes drohe, den Strombezug steuerbarer Verbrauchseinrichtungen temporär dimmen. Vollständige Abschaltungen seien künftig nicht mehr zulässig.

Es solle immer eine Mindestleistung zur Verfügung stehen, so dass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos geladen werden könnten, betonte Müller. Die ursprünglich geplante Mindestbezugsleistung von 3,7 Kilowatt werde auf 4,2 Kilowatt angehoben. Netzbetreiber sollen Steuerungseingriffe in einem einheitlichen Format auf einer gemeinsamen Internetplattform detailliert ausweisen. Variable Netzentgelte sollen darüber hinaus das Stromnetz entlasten. Die Bundesnetzagentur schlage verschiedene Modelle vor. Verbraucher würden belohnt, wenn sie ihren Verbrauch, etwa von Wasch- oder Geschirrspülmaschinen, freiwillig in Zeiten einer geringeren Stromnachfrage verlegten.

Bis Ende Juli will die Bonner Behörde Bürgern, Experten, der Wirtschaft oder der Wissenschaft die Gelegenheit zu einer Einschätzung der Pläne geben. Die dann festgelegten Regelungen sollen Anfang 2024 in Kraft treten.

(Bericht von Tom Käckenhoff, redigiert von Ralf Banser. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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