Bayer erleidet in Glyphosat-Prozess Schlappe vor US-Berufungsgericht

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New York (Reuters) - Bayer hat in den USA im Zusammenhang mit einem Glyphosat-Prozess eine Schlappe vor einem Berufungsgericht erlitten.

Das 11. Berufungsgericht entschied am Montag, dass der Leverkusener Agrar- und Pharmakonzern nicht vor Klagen wegen des glyphosathaltigen Unkrautvernichters Roundup geschützt ist. Das Gericht mit Sitz in Atlanta lehnte es ab, die Klage eines Arztes aus Georgia abzuweisen, der behauptet, Roundup habe bei ihm Krebs verursacht.

Die Entscheidung ist der jüngste Rückschlag bei den Bemühungen des Unternehmens, Tausende ähnlicher Klagen abzuwehren, die möglicherweise Schadensersatz in Milliardenhöhe bedeuten. Mehrere andere Berufungsgerichte waren zuvor in ähnlichen Verfahren zu demselben Ergebnis gekommen. Bayer teilte mit, dass das Unternehmen mit dem Urteil nicht einverstanden sei. Der Konzern stehe "weiterhin voll und ganz hinter seinen Roundup-Produkten", die man als sicher bewerte.

Bayer hatte gehofft, dass sich der 11. Bundesberufungsgerichtshof in dieser Frage von den anderen Gerichten absetzen würde, so dass es wahrscheinlicher wäre, dass der Oberste Gerichtshof der USA die Frage durch ein landesweites Urteil klären würde. Bayer hofft, dass ein positives Urteil des Obersten Gerichtshofs seine Haftung im Zusammenhang mit Roundup begrenzen könnte.

Die Klagen hatte sich der Konzern mit der Übernahme des Glyphosat-Entwicklers Monsanto ins Haus geholt. Bayer hatte die Vorwürfe gegen das Herbizid stets zurückgewiesen. Behörden weltweit stuften das Mittel als nicht krebserregend ein. Die Krebsforschungsagentur IARC der Weltgesundheitsorganisation WHO hingegen bewertete den Wirkstoff 2015 als "wahrscheinlich krebserregend".

(Bericht von Brendan Pierson, geschrieben von Birgit Mittwollen.; Redigiert von Hans Busemann; Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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