Aktiengesellschaften können sich durch die Erhöhung des Grundkapitals finanzieren. Für eine Kapitalerhöhung ist der Beschluss der Hauptversammlung mit einer ¾ Mehrheit notwendig. Es wird zwischen einem direkten HV-Beschluss und genehmigtem Kapital unterschieden. Beim genehmigten Kapital wird der Vorstand der AG ermächtigt, innerhalb einer bestimmten Zeit das Grundkapital um max. 50% zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung ist in diesem Fall nicht an einen bestimmten Finanzierungsanlass und exakten Zeitpunkt gebunden, somit können günstige Kapitalmarktsituationen ausgenutzt werden und es besteht eine hohe Flexibilität in der finanziellen Disposition.
Die ordentliche Hauptversammlung (HV) findet einmal jährlich statt und wird vom Vorstand der AG einberufen. An ihr können die Aktionäre des Unternehmens teilnehmen und bei der Beschlussfassung mitbestimmen. Themen der HV sind unter anderem die Verwendung des Bilanzgewinns, Kapitalerhöhungen, Übernahmen, Satzungsänderungen, Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates. Die Aktionäre werden vom Vorstand über die aktuelle wirtschaftliche Situation und zukünftige voraussichtliche Entwicklungen der Aktiengesellschaft unterrichtet. Desweiteren können die Aktionäre Auskünfte über rechtliche und geschäftliche Angelegenheiten des Unternehmens verlangen.
Eine außerordentliche Hauptversammlung wird nur in dringenden Fällen, bei denen eine schnelle Entscheidung notwendig ist, einberufen.
Für den Anleger besteht die Gefahr, dass seine Erwartungen hinsichtlich der Kursentwicklung nicht erfüllt werden. Im Worst-Cast-Fall kann bei Insolvenz der Aktiengesellschaft ein Totalverlust entstehen.
Die Aktienkurse können durch eine Vielzahl von Faktoren unterschiedlich stark beeinflusst werden. Die Kursschwankungen der Aktienkurse sind meist unvorhersehbar. Einfluss auf den Aktienkurs haben beispielsweise Unternehmensnachrichten, Geschäftsberichte, Wirtschaft-, Währungs- und Geldpolitik oder andere bedeutende Ereignisse.
Beim Risiko kann zwischen dem allgemeinen Marktrisiko (systematischen Risiko) und dem unternehmensspezifischen Risiko (unsystematisches Risiko) differenziert werden. Das systematische Risiko besteht unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der AG, so kann der Kurs einer Aktie aufgrund der Tendenz am Aktienmarkt steigen oder fallen.
Die Höhe der Dividende hängt von dem Ergebnis der Aktiengesellschaft ab. Bei Verlustsituationen kann die Dividende an den Aktionär im Vergleich zum Vorjahr gekürzt oder komplett gestrichen werden. Es werden zwar Prognosen über die erwartete Dividende erstellt, aber der exakte Wert wird erst am Tag der Hauptversammlung festgelegt.