Branchenfonds • Branche: Edelmetalle Aktien
Anlageschwerpunkt ERSTE STOCK GOLD - I EUR
- WKN
- A1CZJ3
- ISIN
- AT0000A0J8T8
• KVG
315,710 EUR
+7,200 EUR+2,33 %
Geld
315,710 EUR
Brief
331,500 EUR
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Fondsvolumen
25,07 Mio. EUR
Ausgabeaufschlag
5,00 %
Laufende Kosten
0,73 %
Morningstar-Rating
Ertragsverwendung
Vollthesaurierend
Morningstar ESG-Rating
Zusammensetzung nach Branchen
Stand:
- Branche Edelmetalle (100,0 %)
Zusammensetzung nach Land
Stand:
- Global (100,0 %)
Zusammensetzung nach Instrument
Stand:
- Rohstoffe (100,0 %)
Top Holdings zu ERSTE STOCK GOLD - I EUR
Wertpapiername | Anteil |
---|---|
Kinross Gold Corp. | 7,90 % |
Wheaton Precious Metals Corp. | 7,64 % |
Agnico Eagle Mines Ltd. | 7,56 % |
AngloGold Ashanti Plc. | 7,23 % |
Alamos Gold Inc. (new) | 7,06 % |
Coeur Mining Inc. | 4,27 % |
Pan American Silver Corp. | 4,08 % |
Lundin Gold Inc. | 4,03 % |
Eldorado Gold Corp. Ltd. | 3,67 % |
Gold Fields Ltd. | 3,58 % |
Summe: | 57,02 % |
Stand:
Fondsstrategie zu ERSTE STOCK GOLD - I EUR
Der ERSTE STOCK GOLD ist ein Aktienfonds. Der Investmentfonds strebt als Anlageziel Kapitalzuwachs und/oder laufende Rendite an. Um das Anlageziel zu erreichen, werden für den Investmentfonds überwiegend, d.h. mindestens 51 % des Fondsvermögens, in Aktien von Unternehmen des Goldsektors in Form von direkt erworbenen Einzeltiteln, sohin nicht indirekt oder direkt über Investmentfonds oder über Derivate, investiert. Die Verwaltungsgesellschaft unterliegt bei der Auswahl der Emittenten bzw. der in den jeweiligen Investmentfonds enthaltenen Emittenten hinsichtlich ihres jeweiligen Sitzes keinen geographischen Beschränkungen. Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten) dürfen bis zu 100 % des Fondsvermögens erworben werden. Geldmarktinstrumente dürfen bis zu 49 %. des Fondsvermögens erworben werden. Der Fonds beabsichtigt gemäß den von der Österreichischen Finanzmarktaufsicht genehmigten Fondsbestimmungen mehr als 35% seines Fondsvermögens in Wertpapieren und/oder Geldmarktinstrumenten von Mitgliedsstaaten, Gebietskörperschaften oder internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters anzulegen.