Anlageschwerpunkt Quadoro Erneuerbare Energien Europa - R EUR DIS
- WKN
- A3EK2V
- ISIN
- DE000A3EK2V6
Wir holen für dich die Verwaltungsvergütungen beim Fondssparen zurück und zahlen dir die Bestandsprovisionen, auch für bereits gekaufte Fonds, aus.
Zusammensetzung nach Branchen
- Energie (100,0 %)
Zusammensetzung nach Land
- Europa (100,0 %)
Zusammensetzung nach Instrument
- Aktien (100,0 %)
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Fondsstrategie zu Quadoro Erneuerbare Energien Europa - R EUR DIS
Der Fonds wird aktiv und ohne Bezug auf eine Benchmark verwaltet. Als Anlageziele des Sondervermögens werden regelmäßige Erträge, die Erzielung einer attraktiven risikoadjustierten Rendite und einer stabilen jährlichen Ausschüttung durch Investitionen in Infrastruktur- Projektgesellschaften, die Infrastrukturen der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen, einschließlich Anlagen zur Erzeugung von Windenenergie, Solarenergie, Wasserkraft sowie Energie aus Biomasse und Wasserstoff errichten, sanieren, halten, betreiben oder bewirtschaften sowie Infrastrukturen aus dem Sektor der Energiespeicherung und Energieübertragung, einschließlich Stromversorgungssysteme, Gas- und Fernwärmenetze (inklusive Fernwärmeerzeugung), Energieinfrastrukturen in Speichertechnik und andere Energietechnologien. Der Investitionsfokus liegt auf in Betrieb befindliche Infrastrukturen. Daneben können auch Investitionen in früheren Phasen getätigt werden, diese dürfen nach einer Anlaufphase von 48 Monaten maximal 10 % in der Projektentwicklungsphase vor Vorliegen der Baugenehmigung und maximal 40 % in der Bauphase betragen. Das Portfolio wird über die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums diversifiziert, wobei nach Ablauf der Anlaufphase von 48 Monaten maximal 50 % in einem Land investiert werden dürfen. Der Fonds ist ein in Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung) genanntes Finanzprodukt. Spätestens nach 48 Monaten ab Auflage des Fonds investiert der Fonds mindestens 80 % seines Bruttoinventarwerts in nachhaltige Investitionen nach Artikel 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung, die zu einem Umweltziel beitragen. Bei einem Mindestanteil von 75 % des Bruttoinventarwerts handelt es sich dabei um Investitionen in Infrastruktur- Projektgesellschaften, die als nachhaltige Investitionen nach Artikel 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung qualifizieren, die mit der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) konform sind und einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel Klimaschutz leisten. In einem untergeordneten Umfang - mindestens 5 % des Bruttoinventarwerts - wird der 80 %-Mindestanteil der nachhaltigen Investitionen dadurch erfüllt, dass der Fonds in Liquiditätsanlagen investiert, die als andere nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel nach Artikel 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung eingestuft werden.