Gemischte Fonds • Gemischte Fonds International Ausgewogen

Anlageschwerpunkt Raiff­­eisen­­-Nach­­halti­­gkeit­­-Mix ­­- (I)­­ EUR

WKN
ISIN
KVG
Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H.
ISIN

KVG
117,230 EUR
+0,090 EUR+0,08 %
Geld
117,230 EUR
Brief
117,230 EUR
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Fondsvolumen
5,22 Mrd. EUR
Ausgabeaufschlag
3,00 %
Laufende Kosten
0,77 %
Morningstar-Rating
Ertrags­ver­wendung
Vollthesaurierend
Morningstar ESG-Rating

Zusammensetzung nach Land

GlobalBarmittel
Stand:
  • Global (97,5 %)
  • Barmittel (2,5 %)

Zusammensetzung nach Instrument

AnleihenAktienBarmittel
Stand:
  • Anleihen (52,1 %)
  • Aktien (45,4 %)
  • Barmittel (2,5 %)

Top Holdings zu Raiff­­eisen­­-Nach­­halti­­gkeit­­-Mix ­­- (I)­­ EUR

WertpapiernameAnteil
NVIDIA Corp2,69 %
Microsoft Corp2,59 %
Apple Inc1,88 %
Alphabet Inc1,71 %
Broadcom Inc0,77 %
Visa Inc0,67 %
Procter & Gamble Co/The0,64 %
ServiceNow Inc0,64 %
Motorola Solutions Inc0,63 %
Mastercard Inc0,60 %
Summe:12,82 %
Stand:

Fondsstrategie zu Raiff­­eisen­­-Nach­­halti­­gkeit­­-Mix ­­- (I)­­ EUR

Der Raiffeisen-Nachhaltigkeit-Mix ist ein gemischter Fonds und strebt als Anlageziel insbesondere moderates Kapitalwachstum an. Der Fonds bewirbt ökologische/soziale Merkmale und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt werden, enthält er einen Mindestanteil von 51 % (nicht taxonomiekonformen) nachhaltigen Investitionen mit Umweltzielen und sozialen Zielen. Dabei werden zumindest 51 % des Fondsvermögens direkt in Aktien (und Aktien gleichwertigen Wertpapieren) von Unternehmen, die ihren Sitz oder ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Nordamerika, Europa oder Asien haben und/oder in Anleihen, deren Emittenten ih ren Sitz in Nordamerika, Europa oder Asien haben, veranlagt, und mindestens 25 % des Fondsvermögens direkt in Aktien investiert. Emittenten der im Fonds befindlichen Anleih en bzw. Geldmarktinstrumente können u.a. Staaten, supranationale Emittenten und/oder Unternehmen sein. Im Zuge der Einzeltitelveranlagungen ist die Veranlagung in Unternehmen der Rüstungsbranche oder Unternehmen, die substantiell gegen Arbeits- und Menschenrechte verstoßen oder deren Umsatz aus der Produktion bzw. Förderung sowie zu einem substantiellen Teil aus der Aufbereitung bzw. Verwendung oder sonstiger Dienstleistungen im Bereich Kohle generiert wird, ausgeschlossen.