Anlageschwerpunkt Raiffeisen-ESG-Income II - (R) EUR DIS
- WKN
- A402E5
- ISIN
- AT0000A3A3M0
Wir holen für dich die Verwaltungsvergütungen beim Fondssparen zurück und zahlen dir die Bestandsprovisionen, auch für bereits gekaufte Fonds, aus.
Zusammensetzung nach Land
- Frankreich (8,8 %)
- Italien (7,8 %)
- Luxemburg (6,4 %)
- Japan (3,9 %)
Zusammensetzung nach Instrument
- Anleihen (49,4 %)
- Aktien (34,8 %)
- Barmittel (15,8 %)
Zusammensetzung nach Währung
- Euro (58,9 %)
- US-Dollar (13,4 %)
- Japanische Yen (3,6 %)
- Pfund Sterling (2,6 %)
Top Holdings zu Raiffeisen-ESG-Income II - (R) EUR DIS
Wertpapiername | Anteil |
---|---|
Alphabet Inc | 0,68 % |
Intesa Sanpaolo SpA | 0,67 % |
Barclays PLC | 0,67 % |
Taiwan Semiconductor Manufacturing Co Ltd | 0,66 % |
Intuit Inc | 0,65 % |
Tokyo Electron Ltd | 0,65 % |
Hitachi Ltd | 0,64 % |
Mitsubishi UFJ Financial Group Inc | 0,62 % |
Tencent Holdings Ltd | 0,62 % |
Oracle Corp | 0,62 % |
Summe: | 6,48 % |
Fondsstrategie zu Raiffeisen-ESG-Income II - (R) EUR DIS
Der Raiffeisen-ESG-Income II ist ein gemischter Fonds und strebt als Anlageziel regelmäßige Erträge beziehungsweise langfristiges Kapitalwachstum unter Inkaufnahme höherer Risiken an. Der Fonds bewirbt ökologische/soziale Merkmale und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt werden, enthält er einen Mindestanteil von 25 % (nicht taxonomiekonformen) nachhaltigen Investitionen mit Umweltzielen und sozialen Zielen. Er investiert auf Einzeltitelbasis ausschließlich in Wertpapiere und/oder Geldmarktinstrumente, deren Emittenten auf Basis von ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) als nachhaltig eingestuft wurden. Dabei werden zumindest 51 % des Fondsvermögens in Wertpapiere veranlagt. Der Fonds investiert in Anleihen, Aktien, Geldmarktinstrumente, sonstige Wertpapiere, Sicht- und kündbare Einlagen sowie zur Beimischung in Anteile anderer Investmentfonds, wobei nur Anteile an Investmentfonds erworben werden, die Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigen oder eine nachhaltige Investition anstreben (Art. 8 und Art. 9 der Offenlegungsverordnung / VO (EU) 2019/2088). Emittenten der im Fonds befindlichen Anleihen und Geldmarktinstrumente können u.a. Staaten, Unternehmen und supranationale Institutionen sein.