Am 1. Januar fällt die Vorabpauschale an - eine vorab fällige Steuer auf die Kursgewinne deines ETFs. Sie wird immer zu Beginn eines Jahres für das vergangene Jahr berechnet und von deinem Broker automatisch eingezogen.
Was ist die Vorabpauschale?
Grundlage für die Vorabpauschale ist der Basiszinssatz, der vom Bundesfinanzminsterium festgelegt wird.
Für die im Januar 2025 für das Steuerjahr 2024 fällige Vorabpauschale wird der Basisertrag in Höhe von 2,29 Prozent herangezogen.
Was ist der Basisertrag?
Als Grundlage wird der Wert deiner ETF-Anteile vom 1. Januar des Vorjahres genommen und mit dem 1. Januar des neuen Jahres verglichen. Ist der Kurs deines ETFs gesunken, fällt keine Vorabpauschale an.
Ist der Kurs gestiegen, wird zunächst der so genannte "Basisertrag" berechnet. Dabei dient der Wert deiner ETF-Position vom 1. Januar 2024 als Grundlage. Auf diesen Betrag wendest du den Basiszinssatz von 3,37 Prozent an und multiplizierst das Ergebnis mit 0,7. Das Resultat ist dein Basisertrag.
Die Multiplikation mit dem Faktor 0,7 erfolgt, weil Gewinne aus Aktien-ETFs zu 30 Prozent steuerbefreit sind. Das heißt: Du musst nur 70 Prozent der Gewinne versteuern.
Wie wird die Vorabpauschale berechnet?
Für die Berechnung der zu zahlenden Vorabpauschale ist nun entscheidend, welcher Betrag niedriger ist: die tatsächliche Wertsteigerung deines ETFs oder der Basisertrag. Es wird immer der niedrigere Betrag für die Besteuerung herangezogen.
Wichtig: Diese Summe (Basisertrag oder Wertsteigerung) ist nicht die Steuer, sondern der zugrunde liegende Ertrag. Von ihm wird die Kapitalertragssteuer plus Solidaritätszuschlag (Soli) in Höhe von zusammen 26,375 Prozent und gegebenenfalls Kirchensteuer abgezogen. Diese Summe aus Steuern und Soli ist die Vorabpauschale, die du bezahlen musst.
Beispiel Vorabpauschale: Wenn der Basisertrag geringer ausfällt
Wert der ETF-Anteile zum …
- ... 1. Januar 2024: 5.000 Euro
- ... 1. Januar 2025: 5.300 Euro
Wertsteigerung: 300 Euro
Basisertrag: 80,15 Euro (2,29 Prozent von 5.000 Euro = 114,50 Euro. 114,50 Euro x 0,7 = 80,15 Euro)
Der Basisertrag ist niedriger als die Wertsteigerung. Daher werden die 80,15 Euro als Grundlage für die Vorabpauschale verwendet. Du musst also 21,14 Euro an Steuern und Solidaritätszuschlag abführen (26,375 Prozent von 80,15 Euro). Dieses Beispiel berücksichtigt nicht die Kirchensteuer.
Beispiel Vorabpauschale: wenn die Wertsteigerung geringer ausfällt
Wert der ETF-Anteile zum …
- ... 1. Januar 2024: 5.000 Euro
- ... 1. Januar 2025: 5.050 Euro
Wertsteigerung: 50 Euro
Basisertrag: 80,15 Euro
Die Wertsteigerung ist hier niedriger als der Basisertrag. Daher werden die 50 Euro als Grundlage für die Vorabpauschale verwendet. Du musst also 13,19 Euro an Steuern abführen (26,375 Prozent von 50 Euro). Auch dieses Beispiel berücksichtigt nicht die Kirchensteuer.
Vorabpauschale beim Sparplan
Erwirbst du Anteile erst im Laufe des Jahres – wie etwa bei einem Sparplan – berechnet sich die Vorabpauschale des erworbenen Anteils nur anteilig. Für jeden vollen Monat, der dem Kaufdatum des Fondsanteils vorangeht, verringert sich die Pauschale um ein Zwölftel.
Beispiel für eine anteilige Vorabpauschale:
Du kaufst am 1. August ETF-Anteile für 1.000 Euro. Es sind noch fünf volle Monate bis Jahresende. 2,29 Prozent von 1.000 Euro sind 22,90 Euro. Dies auf fünf Monate umgerechnet ergibt 9,54 Euro. Dieser Wert (wegen der Teilfreistellung) mit 0,7 multipliziert heißt: 6,68 Euro sind dein Basisertrag.
Vorabpauschale bei ausschüttenden ETFs
Die Vorabpauschale wird auch bei ausschüttenden ETFs berechnet, spielt in der Realität jedoch kaum eine Rolle. Der Grund: Sie wird mit den Ausschüttungen verrechnet, die du bereits im Laufe des Jahres versteuert hast.
Ist der Basisertrag höher als die Ausschüttungen, fällt die Differenz in die Vorabpauschale. Das kommt in jedoch nur selten vor.
Wer zieht die Vorabpauschale ein?
Dein Broker zieht die Vorabpauschale automatisch von deinem Konto ab und leitet sie ans Finanzamt weiter. Daher ist es ratsam, Ende Dezember genügend Geld auf das Brokerkonto zu überweisen. Was passiert, wenn das Konto nicht gedeckt ist, hängt vom Broker ab: Manche dulden eine verzinste Überziehung, andere nicht.
Letztere melden es dem Finanzamt, sodass du die Vorabpauschale dann in der Steuerklärung angeben musst.
Gilt der Steuerfreibetrag bei der Vorabpauschale?
Ja, die Vorabpauschale kann mit dem Steuerfreibetrag verrechnet werden. Hast du bei deinem Broker einen Freistellungsauftrag eingereicht, wird die Vorabpauschale verrechnet und der Freibetrag um die Summe gekürzt.
Hinweis: Dieser Text erschien erstmals am 28. Dezember 2023. Wir haben ihn aufgrund des hohen Interesses am 27. Dezember 2024 aktualisiert und erneut veröffentlicht.