Dachfonds • Dachfonds gemischte Fonds

Anlageschwerpunkt ERSTE GREEN INVEST MIX - R01 EUR ACC

WKN
A2QBBY
Emittent
Erste Asset Management GmbH
ISIN
AT0000A2HVC3
KVG
103,690 EUR
+0,680 EUR+0,66 %
Geld
103,690 EUR
Brief
107,840 EUR
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Fondsvolumen
308,49 Mio. EUR
Ausgabeaufschlag
5,00 %
Laufende Kosten
1,03 %
Morningstar-Rating
Ertrags­ver­wendung
Thesaurierend
Morningstar ESG-Rating

Zusammensetzung nach Land

NordamerikaWesteuropaJapanEmerging MarketsPazifik ohne Japan
Stand:
  • Nordamerika (29,2 %)
  • Westeuropa (16,7 %)
  • Japan (3,0 %)
  • Emerging Markets (1,4 %)

Zusammensetzung nach Instrument

AktienAnleihenBarmittel
Stand:
  • Aktien (50,4 %)
  • Anleihen (46,4 %)
  • Barmittel (3,2 %)

Top Holdings zu ERSTE GREEN INVEST MIX - R01 EUR ACC

Hier stehen normalerweise die Top Holdings des Fonds ERSTE GREEN INVEST MIX - R01 EUR ACC. Aktuell liegen sie uns für diesenFonds nicht vor. Solltest du Interesse an den Top Holdings haben, informiere uns bitte über unser Kontaktformular. Wir prüfen gerne, ob wir diese Daten erhalten können.
Stand:

Fondsstrategie zu ERSTE GREEN INVEST MIX - R01 EUR ACC

Der ERSTE GREEN INVEST MIX ist ein gemischter Fonds. Der Investmentfonds strebt als Anlageziel Kapitalzuwachs und/oder laufende Rendite an. Der ERSTE GREEN INVEST MIX bietet Anlegern einen ausgewogenen Mix aus Aktien und Anleihen. Es werden Vermögensgegenstände erworben, die auf Basis eines vordefinierten Auswahlprozesses von der Verwaltungsgesellschaft als nachhaltig eingestuft werden. Im Aktienteil investiert der Fonds weltweit vor allem in Unternehmen, die einen positiven Beitrag zu ökologischen Megatrends leisten. Im Anleihenteil werden u.a. sogenannte Green Bonds erworben, die zur Finanzierung nachhaltiger Projekte begeben werden. Um das Anlageziel zu erreichen, werden für den Investmentfonds überwiegend, d.h. zu mindestens 51% des Fondsvermögens, Finanzinstrumente solcher Emittenten erworben, die auf Basis eines vordefinierten Auswahlprozesses von der Verwaltungsgesellschaft als nachhaltig eingestuft werden. Alle erworbenen Einzeltitel müssen zum Zeitpunkt des Erwerbs auf Basis eines vordefinierten Auswahlprozesses von der Verwaltungsgesellschaft als nachhaltig eingestuft worden sein.