Immobilienfonds • Immobilien International

Anlageschwerpunkt grundbesitz global - RC EUR DIS

WKN
980705
KVG
DWS Grundbesitz GmbH
ISIN
DE0009807057
38,618 EUR
+0,015 EUR+0,04 %
Geld
38,550 EUR
(390 Stk.)
Brief
38,685 EUR
(285 Stk.)
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Fondsvolumen
3,09 Mrd. EUR
Ausgabeaufschlag
5,00 %
Laufende Kosten
2,84 %
Morningstar-Rating
Ertrags­ver­wendung
Ausschüttend
Morningstar ESG-Rating

Zusammensetzung nach Branchen

Immobilien BüroKonsumgüterWohnung und HausTransport/Logistikdiverse BranchenHotelerie
Stand:
  • Immobilien Büro (33,9 %)
  • Konsumgüter (29,2 %)
  • Wohnung und Haus (21,1 %)
  • Transport/ Logistik (7,3 %)

Zusammensetzung nach Land

USASpanienGroßbritannienIrlandEuropaPortugalNiederlandeItalienSchwedenFrankreichPolenAustralienJapanSüdkorea
Stand:
  • USA (22,7 %)
  • Spanien (11,1 %)
  • Großbritannien (9,0 %)
  • Irland (7,1 %)

Zusammensetzung nach Instrument

ImmobilienBarmittel
Stand:
  • Immobilien (89,3 %)
  • Barmittel (10,7 %)

Top Holdings zu grundbesitz global - RC EUR DIS

WertpapiernameAnteil
Barberino di Mugello, Barberino Designer Outlet (IT)6,10 %
Stockholm, Solna United (SE)5,80 %
Espoo, Keilalahdentie 2-4 (FI)4,60 %
Barcelona, Farggi - Office (ES)3,80 %
Leiria, Leiria Shopping (PT)3,50 %
Dublin, Westend Retail Park (IE)3,10 %
London Stratford, The International Quarter London (GB)3,00 %
London, 60 Queen Victoria Street (GB)2,90 %
Fort Lauderdale, Las Olas City Center (US)2,80 %
Sarasota, Citria at Fruitville Commons (US)2,80 %
Summe:38,40 %
Stand:

Fondsstrategie zu grundbesitz global - RC EUR DIS

Der Fonds wird aktiv verwaltet. Der Fonds wird nicht unter Bezugnahme auf eine Benchmark verwaltet. Als Anlageziele des Sondervermögens werden regelmäßige Erträge aufgrund von Mieten und Zinsen sowie ein Wertzuwachs angestrebt. Zur Erreichung der Anlageziele investiert der Fonds - direkt oder indirekt über Immobiliengesellschaften - in Immobilien zu mindestens 51 % des Fondsvolumens außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Für Rechnung des Sondervermögens dürfen Kredite bis zur Höhe von 30 % der Verkehrswerte der im Sondervermögen befindlichen Immobilien und darüber hinaus kurzfristige Kredite bis zur Höhe von 10 % des Wertes des Sondervermögens aufgenommen werden. Die Kreditaufnahme muss mit einer ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung vereinbar sein und darf nur erfolgen, wenn die Bedingungen marktüblich sind und die Verwahrstelle der Kreditaufnahme zustimmt.