Immobilienfonds • Immobilien International
Anlageschwerpunkt grundbesitz global - RC EUR DIS
- WKN
- 980705
- ISIN
- DE0009807057
•
37,100 EUR
0,000 EUR0,00 %
Geld
37,100 EUR
102 Stk.
Brief
37,250 EUR
100 Stk.
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Fondsvolumen
2,24 Mrd. EUR
Ausgabeaufschlag
5,00 %
Laufende Kosten
3,80 %
Morningstar-Rating
–
Ertragsverwendung
Ausschüttend
Morningstar ESG-Rating
–
Merkmal Als Sparplan verfügbar
Zusammensetzung nach Branchen
Stand:
- Konsumgüter (33,0 %)
- Immobilien Büro (32,2 %)
- Wohnung und Haus (25,3 %)
- diverse Branchen (5,0 %)
Zusammensetzung nach Land
Stand:
- USA (22,4 %)
- Spanien (16,8 %)
- Großbritannien (10,8 %)
- Irland (8,3 %)
Zusammensetzung nach Instrument
Stand:
- Immobilien (90,4 %)
- Barmittel (9,6 %)
Top Holdings zu grundbesitz global - RC EUR DIS
| Wertpapiername | Anteil |
|---|---|
| Barberino di Mugello, Barberino Designer Outlet (IT) | 7,60 % |
| Leiria, Leiria Shopping (PT) | 5,20 % |
| Espoo, Keilalahdentie 2-4 (FI) | 4,90 % |
| Barcelona, Farggi - Office (ES) | 4,80 % |
| London, 60 Queen Victoria Street (GB) | 3,50 % |
| London Stratford, The International Quarter London (GB) | 3,40 % |
| Dublin, Westend Retail Park (IE) | 3,40 % |
| Oval Tower (NL) | 3,30 % |
| Sarasota, Citria at Fruitville Commons (US) | 3,20 % |
| Elche, L'Aljub (ES) | 3,20 % |
| Summe: | 42,50 % |
Stand:
Fondsstrategie zu grundbesitz global - RC EUR DIS
Der Fonds wird aktiv verwaltet. Der Fonds wird nicht unter Bezugnahme auf eine Benchmark verwaltet. Als Anlageziele des Sondervermögens werden regelmäßige Erträge aufgrund von Mieten und Zinsen sowie ein Wertzuwachs angestrebt. Zur Erreichung der Anlageziele investiert der Fonds - direkt oder indirekt über Immobiliengesellschaften - in Immobilien zu mindestens 51 % des Fondsvolumens außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Für Rechnung des Sondervermögens dürfen Kredite bis zur Höhe von 30 % der Verkehrswerte der im Sondervermögen befindlichen Immobilien und darüber hinaus kurzfristige Kredite bis zur Höhe von 10 % des Wertes des Sondervermögens aufgenommen werden. Die Kreditaufnahme muss mit einer ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung vereinbar sein und darf nur erfolgen, wenn die Bedingungen marktüblich sind und die Verwahrstelle der Kreditaufnahme zustimmt. Bei der Auswahl und der Bewirtschaftung der Immobilien werden ökologische Merkmale im Sinne von Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor gefördert sowie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Es werden keine nachhaltigen Investitionen getätigt.