Alternative Investments • Commodities
Anlageschwerpunkt Gold & Sicherheit (Euro) - R EUR ACC
- WKN
- A40J7J
- ISIN
- DE000A40J7J8
• KVG
114,750 EUR
+0,710 EUR+0,62 %
Geld
114,750 EUR
Brief
120,490 EUR
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Wir holen für dich die Verwaltungsvergütungen beim Fondssparen zurück und zahlen dir die Bestandsprovisionen, auch für bereits gekaufte Fonds, aus.
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Fondsvolumen
–
Ausgabeaufschlag
5,00 %
Laufende Kosten
1,40 %
Morningstar-Rating
–
Ertragsverwendung
Thesaurierend
Morningstar ESG-Rating
–
Zusammensetzung nach Land
Stand:
- Global (100,0 %)
Zusammensetzung nach Instrument
Stand:
- Alternative Investments (100,0 %)
Top Holdings zu Gold & Sicherheit (Euro) - R EUR ACC
Hier stehen normalerweise die Top Holdings des Fonds Gold & Sicherheit (Euro) - R EUR ACC. Aktuell liegen sie uns für diesenFonds nicht vor. Solltest du Interesse an den Top Holdings haben, informiere uns bitte über unser Kontaktformular. Wir prüfen gerne, ob wir diese Daten erhalten können.
Fondsstrategie zu Gold & Sicherheit (Euro) - R EUR ACC
Ziel der Anlagepolitik des Fondsmanagements dieses Sondervermögens ist die Vermögensbildung bzw. Vermögensoptimierung. Hierzu werden im Rahmen der Anlagepolitik zugelassenen Vermögensgegenstände erworben und veräußert. Zulässige Vermögensgegenstände sind Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Investmentanteile, Derivate nur zu Absicherungszwecken, Derivate zu Investitions- und Absicherungszwecken, Sonstige Anlageinstrumente und Wertpapiere. Die Anlagestrategie des Fonds kann sich innerhalb der vertraglich und gesetzlich zulässigen Grenzen jederzeit ändern. Das Sondervermögen investiert mindestens 51 Prozent seines Vermögens in Vermögensgegenstände, deren Wertentwicklung von der Wertentwicklung des Goldpreises abhängt und/oder in in- und ausländische Investmentvermögen, die aufgrund ihrer Anlagebedingungen oder Satzung zu mindestens 51 Prozent in physisches Gold und/oder Vermögensgegenstände, deren Wertentwicklung von der Wertentwicklung des Goldpreises abhängt und/oder in Edelmetalle gemäß § 10 Absatz 2 Alt. 1 der AABen wobei die Anlagegrenze nach Maßgabe der Ziffer 8 einzuhalten ist. Bis zu 49 Prozent Wertes des Sondervermögens können in Geldmarktinstrumente gemäß § 6 der AABen oder in Anteile oder Aktien an Investmentvermögen gemäß § 8 der AABen investiert werden, soweit diese Investmentvermögen ihrerseits in festverzinsliche Wertpapiere (Rentenfonds inklusive Renten ETFs) und Geldmarktinstrumente (Geldmarktfonds inklusive Geldmarkt-ETFs) investieren. Die Fondswährung ist Euro (EUR).