Immobilienfonds • Immobilien Europa
Anlageschwerpunkt Grundbesitz Europa
- WKN
- 980700
- ISIN
- DE0009807008
•
31,000 EUR
+0,201 EUR+0,65 %
Geld
30,799 EUR
(10 Stk.)
Brief
31,299 EUR
(200 Stk.)
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Fondsvolumen
5,70 Mrd. EUR
Ausgabeaufschlag
5,00 %
Laufende Kosten
3,33 %
Morningstar-Rating
–
Ertragsverwendung
Ausschüttend
Morningstar ESG-Rating
–
Merkmal Als Sparplan verfügbar
Zusammensetzung nach Branchen
Stand:
- Immobilien Büro (44,5 %)
- Konsumgüter (24,8 %)
- Wohnung und Haus (17,1 %)
- diverse Branchen (6,1 %)
Zusammensetzung nach Land
Stand:
- Deutschland (32,1 %)
- Großbritannien (20,8 %)
- Frankreich (10,2 %)
- Niederlande (8,5 %)
Zusammensetzung nach Instrument
Stand:
- Immobilien (92,2 %)
- Barmittel (7,8 %)
Top Holdings zu Grundbesitz Europa
Wertpapiername | Anteil |
---|---|
Barcelona, Diagonal Mar 3 (ES) | 5,80 % |
London, Stratford (GB) | 4,90 % |
Berlin, UP! (DE) | 4,10 % |
Frankfurt, WestendDuo (DE) | 3,60 % |
München, Metris (DE) | 3,10 % |
Posen, Stary Browar (PL) | 2,80 % |
London, Parkhouse (GB) | 2,70 % |
London, Northcliffe House (GB) | 2,50 % |
Valmontone, Via della Pace, Loc. Pascolaro (IT) | 2,50 % |
Amsterdam, Rivierstaete (NL) | 2,40 % |
Summe: | 34,40 % |
Stand:
Fondsstrategie zu Grundbesitz Europa
Der Fonds wird aktiv verwaltet. Der Fonds wird nicht unter Bezugnahme auf eine Benchmark verwaltet. Als Anlageziele des Sondervermögens werden regelmäßige Erträge aufgrund von Mieten und Zinsen sowie ein Wertzuwachs angestrebt. Zur Erreichung der Anlageziele investiert der Fonds - direkt oder indirekt über Immobiliengesellschaften - in Immobilien zu mindestens 51 % des Fondsvolumens schwerpunktmäßig in Mitgliedsländern der Europäischen Union (nachfolgend 'EU') und des Europäischen Wirtschaftsraums (nachfolgend 'EWR') sowie zu einem geringen Anteil in Ländern außerhalb der EU/des EWR. Für Rechnung des Sondervermögens dürfen Kredite bis zur Höhe von 30 % der Verkehrswerte der im Sondervermögen befindlichen Immobilien und darüber hinaus kurzfristige Kredite bis zur Höhe von 10 % des Wertes des Sondervermögens aufgenommen werden. Die Kreditaufnahme muss mit einer ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung vereinbar sein und darf nur erfolgen, wenn die Bedingungen marktüblich sind und die Verwahrstelle der Kreditaufnahme zustimmt. Bei der Auswahl und der Bewirtschaftung der Immobilien werden ökologische Merkmale im Sinne von Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor gefördert sowie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt.